Zitat geschrieben von NorbertK
doch doch, das ist mein ernst. Die Hausverwaltung hat sich nun auch schon gemeldet. Sie meint, dass ich für die Überbauung des Balkons keine Genehmigung habe und auch keine erhalten werde. Bis zum 30.11.2012 hätte ich es entfernen müssen aber ich habe dagegen den Einwand eingebracht, dass bei anderen auch so einiges (Sonnenschirme und Markisen) heraushängt. Das dürfte dann auch nicht sein. Antwort steht noch aus.
LG Norbert
@Canica und Alle die es interessieren könnte
Für mich tut sich jetzt wieder ein Licht am Horizont auf.
Vor ca. 2 Wochen war ich extra deswegen Mitglied im Spandauer Mieterschutzverein geworden. Was mir dort zunächst an den Kopf geknallt wurde wirkte wie ein Schock für mich. Wenn es dem Eigentümer/Vermieter oder selbst nur einem Mitbewohner des Hauses nicht gefällt und, sehr wichtig, keine Erlaubnis oder Zustimmung vom Vermieter vorliegt, hat man faktisch schon verloren.
Ich hätte es bis zum 12. Dez. beseitig haben müssen aber ich dachte mir, dass es besser ist dieses in einem persönlichen Gespräch beim Vermieter abzuklären. Dem habe ich dann geschilder wieso und weshalb ich das so gemacht habe. Natürlich geht es "nur um den optischen Gesamteindruck" (sorry, aber solche Leute müßten von sowas sofort erblinden ). Und dann das schärfste, mein Vermieter weiß nichts davon, dass ein anderer Mieter sich darüber beschwert hat.
In dem Gespräch haben wir dann aber nur noch darum gefeilscht, um wieviel ich es einkürzen müsste, weil ich sonst die Gefahr hätte, dass mir der ganze Regen quer durch den Balkon läuft. Das kann dann zur erhöhten Luftfeuchtigkeit führen und somit zur Schimmelbildung an den Wänden. Das hat mein Vermieter auch eingesehen und erlaubte es mir folglich nur um soviel einkürzen zu müssen (ca. 17 cm), dass nichts mehr in den Balkon laufen kann. Und wieder sehr wichtig, das ganze lasse ich mir jetzt auch schriftlich geben und dann geht es weiter. Habe ich nämlich erstmal die Erlaubnis schriftlich vorliegen läßt sich auch noch einiges andere machen.
Es gibt hier Mieter die ihre Markisen im Sommer mindestens soweit herauszuhängen haben wie ich meine "Überbauung". Das stellt in meinen Augen eine Unzumutbarkeit dar, dass ich dann meine "Überbauung" lächerliche 17 cm einkürzen muß, obwohl diese ja nicht mal soweit heraushängt wie so mach eine Markise. Soweit der aktuelle Stand der Dinge dazu.
Ich bin aber schon am überlegen ob ich nicht eine Mietergemeinschaft für den Häuserkomplex gründe. Es gibt hier noch viele andere Ärgernisse die der Einzelne in einem Rechtsstreit nicht bewältigen kann, schon alleine wegen der Kosten die auf einen zukommen können. Gemeinsam ist man defintiv stärker.
Gruß Norbert