Herrje, da wars wohl wirklich jemandem langweilig beim Gesetze ausdenken...
Ich hab dazu wohl den entscheidenden Link gefunden, wo es, in einem Satz, um Postsendungen geht:
Achtung: Einfuhren, die einer Zollabfertigung unterstehen, sowie Postsendungen gelten als gewerbliche Sendungen und werden wie Einfuhren an gewerbliche Empfänger behandelt!
http://www.blw.admin.ch/themen…ml?lang=de
Warum ich jetzt eine getopfte Pflanze über die Grenze tragen, aber mir nicht schicken lassen darf... wer kann es wissen...
Meine Neugierde ist aber geweckt und ich will die Tage mal dem BVET anrufen, um genau nachzufragen.