Hallo,
einen Schreber- od. Kleingarten pachtet man beim entsprechenden Kleingartenverein. Dazu wird ein Unterpachtvertrag zw. dem Verein u. dem Interessenten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eigentlicher Generalpächter als Verpächter ist der Bezirksverband der Kleingärtner, der wiederum den Kleingartenverein zur Unterverpachtung ausdrücklich berechtigt.
Das zu pachtende Land gehört der Gemeinde oder der Stadt, die sozusagen die Verwaltung/Verpachtung in die Hände der Vereine gelegt hat. Es gibt auch "freie", d.h. nicht an einen Verein angeschlossene Gärten, die man direkt bei der Stadt od. Gemeinde pachten kann, allerdings sind hier bei uns die Wartelisten für solch ein Stück "Grabeland" ewig lang.
Wenn Du einen Kleingarten über einen Verein pachten möchtest, kommen folgende Positionen - die von Verein zu Verein variiren - auf Dich zu: Mitgliedsbeitrag, Versicherung (falls angeboten), Pacht, Wasser- u. Stromgeld (falls vorhanden), Gemeinschaftsarbeit (zu leistende Stundenanzahl od. Berechnung pro nicht geleisteter Stunde), evtl. Festbeitrag und Erstbeitrag für die Aufnahme im Verein.
Bei Übernahme eines Kleingartens zahlst Du auch keine Miete oder Kaution, sondern eine Entschädigung für den Garten, die durch das Garten-Übergabe-Protokoll inkl. dem Protokoll über die Ermittlung des Nutzwertes eines Kleingartens festgesetzt u. festgehalten wurde. In diesem Protokoll wird wirklich alles dokumentiert, was bereits im Garten vorhanden ist und durch die Wertermittler beurteilt wurde.
Bei bestehendem Interesse wirst Du um Anfragen bei den Kleingartenvereinen nicht herum kommen, manche sind auch im Netz und geben dort an welche Gärten zur Verpachtung frei sind. Der "Ablösebetrag" kann wirklich ganz unterschiedlich sein. Besuch doch einfach mal einige Anlagen und schau Dich um, damit Du Dir ein Bild machen kannst.
Viel Glück bei der Suche
und grüne Grüße
die Einbeere