Zitat geschrieben von aceituna
NA, Prost Mahlzeit. . Aber , soweit ich weiß, wen ihr mit Gas heizt, also Gaszentral, dann darf das nicht abgestellt werden. Ich würde damit ruckizucki zum Anwalt.
Oh mann, ich hoffe ihr habt einen Ofen.
LG
Ursula
Oh mann, ich hoffe ihr habt einen Ofen.
LG
Ursula
DOCH, das darf der Energieversorger. Sein Vertragspartner ist der Hauseigentümer und wenn der z.B. nicht zahlt (also die eingenommenen Vorauszahlungen) , dann wird nach Information an die Mieter tatsächlich abgestellt.
Die Information an die Mieter gibt den Mietern die Möglichkeit "einzuspringen", also mein Tipp:
An den Energieversorger wenden. Vereinbarung treffen, Nebenkostenvorauszahlung entsprechend kürzen.
Der Energieversorger kann einem sagen, wie das funktioniert, das ist sicher nicht bei allen Anbietern gleich