Ich klinke mich da mal ein, weil ich leider zu dem Thema eine Frage habe:
Woher habt ihr die Information, dass man Pflanzen eventuell im Mietgarten lassen muss?
Ich finde da nur folgendes:
Zitat geschrieben von § 539 BGB
Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters.
(2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat.
Das trifft doch nicht nur für eine vom Mieter eingebaute Spülmaschine zu,
das kann doch auch auf Pflanzen im Garten angewendet werden???
Zitat geschrieben von § 95 BGB
(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist.
Das gilt doch, wenn man Pflanzen absichtlich nur vorrübergehend eingräbt,
mit der festen Absicht, sie beim Auszug wieder zu entfernen.
Spätestens wenn man sie mit Topf versenkt, ist das eine klare Absicht.