Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

 
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marcu

Das stimmt, belascoh!
zitat:Diese verpflichtet Sie, die Vollstreckung der Anordnung der Beseitigung bzw. Änderung der o.g. baulichen Anlage durch den Bauherren bzw. dessen Rechtsnachfolger ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dulden. Zitat Ende

Wegen dem was ich geschrieben hatte:
zitat: Die privaten Auswirkungen, beispielsweise auf Ihre mietvertraglichen Bestimmungen bleiben unberührt. Eventuell sich daraus ergebende Forderungen können nur auf zivilrechtlichem Wege geklärt werden. Zitat Ende
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Spiegelchen

Also unser Vermieter ist eine Vermögensmanagement GmbH & Co. KG. Davon, daß die Balkone abgebaut werden sollen, wußte der Vermieter. Aber wir, als Mieter, hatten bis zu dem Schreiben von der Bauaufsicht keine Ahnung davon.

Ich weiß nur, daß mein Mietvertrag sich demzufolge auf einer arglistigen Täuschung (betrügerische Absicht) durch den Vermieter beläuft.

Das Bauaufsichtsamt hat uns dieses Schreiben wohl deshalb geschickt, damit die Form gewahrt ist, die eine Duldungsanordnung im Voraus bedarf.

Bloß, wie stellen die sich das denn vor? Ich hab zwei kleine Kinder. Der Dreck, das Sicherheitsrisiko, der Lärm, meine Privatsphäre, mein Familienleben

Bis jetzt versteh ich alles so, daß wir das Ganze so hinnehmen müßen.
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marcu

Spiegelchen - das müßt Ihr nicht!

Ich habe nicht Jura studiert aber mein "gesunder Menschenverstand"

aus dem *hüstel* ja alle Gesetze entstanden sein sollen....

habe ich in der Ausbildung gelernt

sagt mir: nimm' Dir einen Anwalt. Der Vermieter muß davon gewußt haben. Und wenn aus Eurem Mietvertrag nichts diesbezügliches hervorgeht - dann laßt Euch beraten - der Vertrag ist unter falschen Voraussetzungen entstanden!

Rechtlich helfen kann ich leider nicht.
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Spiegelchen

Na klar wußte der Vermieter davon.

Aber ohne Anwalt scheint´s wohl echt nicht zu gehen. Ich danke euch jedenfalls für die vielen Antworten.
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belascoh

naja, bis dato stand der balkon ja zur verfügung, also kann da rückwirkend nix gemacht werden!
in wieweit du nachweisen kannst, das genau der balkon der grund für deine wahl zu dieser wohnung war ist fraglich! von daher denk ich mal sind ansprüche daraus nur sehr schwer durchzusetzen!
bleibt nur der wegfall der nutzbarkeit des balkons für die dauer des umbaus, oder für den fall der endgültigen entfernung!
da geht es dann nur um die höhe der meitminderung und deswegen würd ich vorher mal beim mieterschutzverein nachfragen!
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Banu

Hallo,
ich schliesse mich Marcu´s Bedenken und dem allgemeinen Ruf nach einem Rechtsanwalt an. Belascoh hat mit dem was er in seinem letzten Beitrag schreibt zwar Recht, aber arglistige Täuschung ist es trotzdem. Er hat euch die Sache mit dem Balkon verschwiegen, was für euch vielleicht ein Grund gewesen wäre die Wohnung nicht zu beziehen.

Ich denke schon das der Vertrag deshalb in dieser Form nichtig ist, und sogar von Betrug die Rede sein kann. Ich bin zwar keine Anwältin, kann mir aber denken, wenn sich alle Mieter zusammentun, kanns den Vermieter teuer zu stehen kommen.

Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und ein Dickes Fell!
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Spiegelchen

Eine arglistige Täuschung ist der Mietvertrag. Das ist korrekt. Morgen soll wohl vom Anwalt des Vermieters ein Schreiben im Briefkasten sein. Ich bin gespannt......
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belascoh

nur das nützt spiegelchen doch auch nix, wenn der vertrag nichtig ist, dann wird es eben einen neuen geben! wer unterschreibt darf bleiben, wer sich weigert darf gehen!
schadenersatz wird es nicht geben, weil der balkon ja bisher da war und genutzt werden konnte!
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marcu

belascoh - der Mietvertrag ist doch unter falschen Voraussetzungen unterschrieben worden!

Ich hätte keine Wohnung ohne Balkon gewählt und würde mich unter diesen Voraussetzungen betrogen fühlen.
Ich denke - der Ausdruck "arglistige Täuschung" ist nicht so ganz falsch.

Wie auch vorher schon geraten wurde, würde ich mich bei einem Mieterverein erkundigen bzw. dort eintreten, die sind in der Beratung kompetent und können auch Anwälte empfehlen, die sich in diesen Angelegenheiten auskennen.

Allein kommt man dagegen als Laie nicht an.
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belascoh

ja sicher, aber das ist ja nicht der eigentliche springende punkt!
wichtig wäre zu erfahren, ob die balkone nun ersatzlos entfernt werden, oder nur gegen balkone ausgetauscht werden, die den denkmalschutzbestimmungen entsprechen!
im letzteren falle könnte allenfalls für die umbauzeit eine mietminderung erreicht werden!
im falle des wegfalls ginge es um eine dauerhafte mietminderung, bzw. schadenersatz, durch erneute umzugskosten evtl. maklergebühren etc. diese müssten vor gericht erstritten werden.

ob der mietvertrag nun den tatbestand des betrugs erfüllte oder nicht, hat für spiegelchen absolut keinerlei nutzen, da sie daraus keinerlei vor- oder nachteile hätte, egal, ob nun betrug oder nicht!
sie kann nur über ein zivilrechtliches verfahren schadenersatz verlangen, ob der vermieter in einem strafrechtlichen verfahren des betrugs schuldig gesprochen wird oder nicht, ist dafür irrelevant!
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Spiegelchen

Der Balkon wird ersatzlos entfernt. Wir sind uns mittlerweile einig, daß wir uns eine neue Wohnung suchen. Allerdings ergibt sich für mich daraus die Frage, ob wir, auf Grund der bereits geschilderten Situation, eventuell die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung hätten?
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belascoh

also in dem fall, denke ich, dass ihr damit erfolg haben könntet, würde euch aber dennoch raten einen anwalt zu nehmen, wenn der erfolgsaussichten sieht, eure umzugskosten und die evtl. anfallenden maklergebühren schadensersatztechnisch für euch rauszuholen!
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marcu

Dass der Balkon ersatzlos weg muß war klar anhand des Eingangsposts...

Frage ist ob sich der Vermieter an den Kosten des Umzugs aufgrund der Täuschung bei Abschluß des Mietvertrages an den Umzugkosten beteiligen muß oder sie sogar ganz tragen muß.

Ich kann das nicht beurteilen - bin da kein Fachmann - aber ich fänds nicht ganz unlogisch. Da kann nur ein Fachmann helfen.
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Spiegelchen

Naja, ich gespannt. Gehen morgen mal zum Mieterbund.

Wenn morgen das Schreiben vom Anwalt des Vermieters im Kasten sein sollte, soll ich´s hier noch mit reinsetzen?
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belascoh

klar halt uns auf dem laufenden, musst ja nich das ganze schreiben reinsetzen, aber sinngemäss das wichtigste!
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