Grenzbebauung Carport als überdachter Sitzplatz

 
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Guten Tag,
ich hab da mal eine Frage. Seit ca.4 Jahren haben wir einen neuen Nachbarn, der plötzlich anfängt zu streiten.
1. Hecke musste uaf 2m gestutzt werden
2. Hochbeet im hinteren Teil des Gartens musste verkleinert werden,da es am Zaun anschloss.
und.... und .... und.

Nun hat dieser Nachbar sich hinter seinem massiven Schuppen ein Carport gebaut, welches er jedoch als überdachten Sitzplatz nutzt. Diesert steht direkt auf der Grundstücksgrenze wobei das Dach ca.30 cm auf unserem Grundstück hinneinragt.
Eigentlich wollen wir keinen Krieg am Zaun aber das Verhalten ärgert mich so sehr, das es mir förmlich den Schlaf raubt. Wie gesagt, es fing erst jetzt an, die Jahre davor hat es niemanden gestört.

Meine Frage: Wird für diese Art der Grenzbebauung ein Bauantrag benötigt und wenn nein, wie kann ich mich wehren?
Vielen Dank im Voraus.

mfg roswitha meinke
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Rose23611

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hallo

da erkundigst du dich am besten, in eurer stadt auf den bauamt, die können dir da kompetenter einen rat geben oder nachmessen und schreiten gegebenenfalls ein, falls was nicht ordnungsgemäß ist, von hier aus lässt sich das schlecht beurteilen, ob es grenzbebauung ist und ob das dach in dein gründstück ragt

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