Pflegen will ich sie eigentlich nciht! :D

 
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Re: Pflegen will ich sie eigentlich nciht! :D

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Gepostet: 17.07.2009 - 19:23 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von stella_riamedia
aber die anwendung zwischen fugen bspw. ist NICHT ERLAUBT. & das ist keine bloße anordnung meinerseits, die man getrost ignorieren kann .


das hat immer noch gültigkeit. auf deiner terasse darf nicht gegiftelt werden

deshalb ist das ---->

Zitat geschrieben von Virág lány
Oh, das war wohl ne ganz blöde Frage!

@Argo: Welches Mittel habe ihr verwendet? und gibt es das noch??


auch 'ne ganz blöde frage
Azubi
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Re: Pflegen will ich sie eigentlich nciht! :D

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Gepostet: 19.07.2009 - 12:28 Uhr  ·  #17
Wieso ist das ne blöde Frage?!?
Es hat ja keiner gesagt das ich dieses Mittel auf meiner Terasse anweden will!

Wir haben noch mehr Brombeeren im Garten, mur da kann ich sie ausgraben! Sollte das aber nicht reichen, tja dann kann ich evt. noch darüber nach denken ob ich "Bayern" will oder nicht!
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Re: Pflegen will ich sie eigentlich nciht! :D

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Gepostet: 19.07.2009 - 18:02 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von stella_riamedia
Zitat geschrieben von catherine
Hallo

gegen Brombeeren hilf unverdünnt RoundUp draufpinseln....


solche tipps find ich ja äußerst halbseiden. ich will jetzt gar nicht wieder mit meiner einstellung zu roundup (monsanto) anfangen, aber die anwendung zwischen fugen bspw. ist NICHT ERLAUBT. & das ist keine bloße anordnung meinerseits, die man getrost ignorieren kann .

Zitat
In Deutschland sind einzelne Roundup-Produkte auch für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen, sofern sie nur in Kleinstgebinden abgegeben werden. Nach § 6 Abs. 2 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Außerdem ist die Anwendung auf versiegelten Flächen, zu denen gepflasterte oder geteerte Wege und Terrassen zählen, nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Bei Zuwiderhandlung sind Strafen bis zu 50.000 € vorgesehen.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Roundup


übrigens empfiehlt es sich, den kompletten artikel zu lesen.

ich würd versuchen, sie müde zu bekommen, sprich, sobald sie wieder raus kommt, konsequent so tief wie möglich rauskratzen, ziehen, whatever.


ich habe geschrieben, dass dieses Mittel gegen diese Pflanze hilft, dass man es nicht auf einer Terrasse anwenden darf, wusste ich
a) nicht,
b) habe ich nicht gesdagt, dass es keine anderen möglichkeiten gibt,
und
c) haben WIR es nur im Garten angewandt, in welchem sicherlich jeder so gehandelt hätte
d) wüsste ich trotzdem nicht, was ich machen würde, wenn es unter den Fugen wächst.
LG Catherine
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Pflegen & Schneiden & Veredeln

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Richtige Pflanzenpflege, schneiden und veredeln...
Die richtige Pflege von Pflanzen umfasst das Düngen (welcher Dünger und wie oft düngen), Schneiden (wie schneiden und wann wird geschnitten), Wässern (wieviel Wasser und wie oft gießen), Standort der Pflanze (wieviel Licht oder Schatten), Boden (welche Erde oder Substrate), Überwinterung (wie überwintern und bei welchen Temperaturen, winterharte oder nicht), Veredelung (welche Technik zum veredeln, okulieren, anplatten oder pfropfen).

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