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Gartenplanung & Gartengestaltung

Planung und Gestaltung, Ideen und Technik, Beispiele, wie wirds gemacht... Gartengestaltung Beispiele


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Winterjasmin und Thuja- Hecke anlegen

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Hilfe dringend! Mein Fliederbaum soll vor dem Balkon weg!

rosengarten80 Offline
Azubi
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Beiträge: 4
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 13:49
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Hallo ihr lieben!

Ich bin gerade auf eure Seite gestoßen und hoffe das Sie mir vielleiht weiterhelfen können, da ich gerade ziemlich verzweifelt bin. Ich wohne in Berlin in einer Eigentumswohnung im EG. Meine Mutter hat vor etwa 14 Jahren einen kleinen Fliederbaum vor dem Balkon gepflanzt ca. 2 Meter abstand zum Mauerwerk. Sicherlich können Sie sich vorstellen, das er in der Zeit ziemlich gewachsen ist und auch einen Idialen Sichtschutz bietet. Jetzt habe ich einen Brief von der Gesellschaft bekommen in dem steht, dass sie bei einer Begehung festgestellt hätten, dass er zu nah am Mauerwerk steht und evtl. Schäden am Mauerwerk (Gemeinschaftseigentum) anrichten könnte. Daher sollte ich ihn doch bitte umpflanzen. Erstens wüßte ich garnicht wohin, und zweitens sehe ich es garnicht ein, da er schon Jahre lang dort steht und auf einmal fällt denen auf das er Schaden anrichten könnte ? Und drittens hänge ich emotional sehr an ihn, da er von meiner Mutter gepflanzt wurde, die leider vor kurzen verstorben ist. Desweiteren verstehe ich es nicht, musste dann nicht jede große Hecke, die vor dem Haus direkt am Mauerwerk steht nicht auch Schaden anrichten ?
Vielleicht können sie mir weiterhelfen. Danke.

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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 13:56
Wenn die Eigentümergemeinschaft beschließt das der Baum entfernt wird, dann ist das so. Da gibt es keine großartigen Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Immerhin ist es wie du schon gesagt hast gemeinschaftliches Eigentum und da entscheidet die Mehrheit.

Die Wurzeln eines Baumes können das Mauerwerk beschädigen das ist richtig, und wenn der Fliederbaum nur zwei Meter vom Haus wegsteht, dürfte mittlerweile Handlungbedarf bestehen. Und ich glaube nicht das sich eine Heckenwurzel mit einer Baumwurzel vergleichen lässt.
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angemeldeter Gast Offline
Pflanzendoktor
Pflanzendoktor


Beiträge: 2983
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 14:04
ela hat wie immer recht Wink würde mir da an deiner stelle auch keine großen hoffnungen machen
wenn du den baum retten willst kannst du nur nach einer stelle suchen wo du ihn wieder einpflanzen kannst, viel erfolg dabei Wink
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rosengarten80 Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 4
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 14:09
Hi Smile Danke für deine Antwort. Frage ist nur, wohin mit dem Baum ? Soll oder kann ich ihn stutzen und auf dem Balkon stellen in einem selbst gebauten riesigen Kübel bzw Kasten ? Oder ihn weiter nach vorne verpflanzen und wie weit müsste der Abstand zu Wand sein ? Ich könnte echt heulen ich bin einfach so emontional an diesem Fliederbaum gebunden, meine Mutter hatte ihn aus unserem Garten geholt und dort eingepflanzt als wir den Garten verkauft haben. Habe mal ein Bild reingestellt.


Bild Hilfe dringend! Mein Fliederbaum soll vor dem Balkon weg! - Gartenplanung & Gartengestaltung - Fliederbaum vor dem Balkon - PICT0039.JPG - von rosengarten80
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Titel:
PICT0039.JPG
Beschreibung:
Fliederbaum vor dem Balkon

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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
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Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 14:14
Wie groß soll der Kübel für einen 14 Jahre alten Baum denn sein? Nachdenken ... das ist nicht möglich.

Ob du ihn auf dem Gemeinschaftsgrundstück wieder einpflanzen darfst, das entscheidet die Eigentümergemeinschaft, dabei kann hier hier niemand helfen.
Und wenn die sagen der Baum muss ganz weg, dann musst du entweder jemanden finde auf dessen Grundstück du ihn setzen darfst oder du muss dich verabschieden.

Bis wann muss der Baum denn weg? Denn umsetzen zu dieser Jahreszeit ist nicht mehr möglich... Nachdenken der wird bis zum Winter nicht anwachsen Nachdenken
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rosengarten80 Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 4
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 14:50
Hi Smile

Im Brief stand --> bei einer Grundstücksbegehung haben wir festgestellt, dass der neben Ihren Balkonausstritt befindliche Fliederbusch zu nah am Haus gepflanzt wurde.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Wurzeln Schäden am Mauerwerk verursachen können. Wir bitten Sie daher, den Fliederbusch zu geeigneter Zeit umzupflanzen, um Schäden am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.

"Zu geeigneter Zeit,, wenn du sagst, dass ein Umpflanzen jetzt nicht mehr möglich ist, dann kann ich es eh erst im nächsten Jahr machen. Das heißt aber auch, so hoffe ich, sie können nicht drauf bestehen das ich es jetzt mache, wenn sie Schreiben zu geeigneter Zeit. Und ausserdem fehlt mir dann ein Sichtschutz, ich könnte ja mal fragen wie es aussieht mit einem ,,Ersatzsichtschutz"

Beim Ausgraben gehen doch werden doch auch viele Wurzeln gekappt schadet das nicht oder wachsen sie dann einfach nach ?

Was das umpflanzen betrifft habe ich halt gedacht, dass ich so was wie einen großen Kasten baue oder einen riesigen Plastik Kübel nehme oder was Wannenähnliches....
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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 15:10
Du kannst keinen Baum in dieser Größe in einen Kübel oder eine Wanne pflanzen. Dann wird er wohl sterben und dein Balkon ist ja nun auch nicht grad der Größte. Anxious Versuche lieber jemanden zu finden der den Baum nimmt, oder frage bei der nächsten Eigentümerversammlung ob du ihn weit genug entfernt vom Haus wieder einpflanzen darfst.

Zu geeigneter Zeit heißt im nächsten Frühjahr muss er spätestens weg. Das auspflanzen wird eigentlich so schnonend wie möglich gemacht, also es wird großräumig gegraben. Informiere dich entweder genau darüber oder beauftrage eine Fachfirma.

Haben deine Nachbarn einen Sichtschutz am Balkon? Wenn nicht, wird man dir keinen anbauen. Denn grad in einem Haus mit Eigentumswohungen hat von aussen alles einheitlich zu wirken. Damit muss du leben. Einen Anspruch auf Sichtschutz hast du nämlich nicht.
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Eichbaum-Weiser Offline
Gärtnermeister
Gärtnermeister


Beiträge: 1025
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 15:13
Normal gibt es doch für so etwas eine fünfjährige Verjährungsfrist? Ist natürlich schwierig festzustellen, wie der Sachverhalt ist, die Wohnung gehört ja dir aber der Garten? Ich bin da kein Rechtsexperte aber soweit ich weiß, wenn der Strauch schon fünf Jahre steht und die haben des in der zeit nicht gemerkt, das der zu Nahe ist haben sie eigentlich Pech. so ist es zumindest wenn es um angrenzende Grundstücke geht. Umpflanzen wird bei der Größe wohl sehr schwierig sein, auf jeden Fall musst du dann oben auch kappen, damit Wurzeln und Blattmasse im Verhältnis stehen.
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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 15:21
Diese Frist gilt in dem Falle nicht. Die Wurzeln stellen eine Gefährdung für das Haus da, darum muss der Baum entfernt werden. Da kann man sich leider nicht auf die Gesetzgebung was angehende Grundstücke angeht berufen.

Bei uns wurde vor zwei Jahren eine 25 Jahre alte wunderschöne Kastanie aus diesem Grund entfernt. Dazu kommt, das Grundstück gehört allen Eigentümern und in diesem Fall entscheidet die Mehrheit. Dem muss man sich dann fügen.
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Eichbaum-Weiser Offline
Gärtnermeister
Gärtnermeister


Beiträge: 1025
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 15:29
Da finde ich diese "Sachkundigen" oder wer des war ja lustig, ein Flieder der Größe, der zwei Meter vom Haus wegsteht und angeblich die Wand kaputt machen kann Brick wall Die wollen den Strauch einfach nur weghaben, denn wenn der Strauch die Mauer schädigen soll wurde ganz schön am Bauwerk gepfuscht oder die Leute haben keine Ahnung, bei einer 25 Jährigen Kastanie versteh ich des ja noch. Aber wahrscheinlich musst du dich fügen.
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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 15:38
Nicht der Strauch schädigt das Mauerwerk...sondern die Wurzeln. Und die bohren sich auch durch Beton... Pfeifen
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angemeldeter Gast Offline
Pflanzendoktor
Pflanzendoktor


Beiträge: 2983
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 16:13
und selbst wenn das verpfuschte mauerwerk schuld ist, es kann ja trotzdem kaputt gehen, deswegen wird der baum weg müssen
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Canica Offline
Grüne Düse
Grüne Düse


Beiträge: 15056
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 16:18
Eichbaum-Weiser hat Folgendes geschrieben:

Ich bin da kein Rechtsexperte aber soweit ich weiß, wenn der Strauch schon fünf Jahre steht und die haben des in der zeit nicht gemerkt, das der zu Nahe ist haben sie eigentlich Pech.


So ist es aber nicht bei Gemeinschaftseigentum in Häusern mit Eigentumswohnungen. Wink Wenn Du da etwas änderst, was die Gemeinschaft betrifft, musst Du es auch nach dreißig Jahren noch rückgängig machen, wenn Du keine Genehmigung hattest. Wink
Am Sachverhalt ist nichts zu deuteln, selbst auf den Bildern ist zu sehen, dass der Flieder sehr nah am Haus steht. Die Formulierung der Verwaltung ist doch auch kulant: zu geeigneter Zeit = es erwartet keiner von Dir, sofort zu reagieren & den Strauch sofort zu entfernen.
Außerdem steht die Formulierung: "Umzupflanzen" drin, d.h. letztendlich kannst Du dich mal mit denen kurzschließen, ob es möglich wäre, ihn auf dem Gemeinschaftseigentum zu versetzen - quasi gleicher Garten nur eben mit sicherer Entfernung. Dann bräuchtest Du Dir wegen Kübel oder Kästen keine Gedanken machen. Ich fürchte nämlich, Black_Desire hat Recht: ein Strauch in der Größe wird Dir im Kübel eingehen. heule gleich
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Rouge Offline
Hadassa
Hadassa


Beiträge: 11334
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 19:49
Und was den Sichtschutz angeht:

Es steht dir jederzeit frei, auf Deinem Balkon Kästen anzubringen und z.B. Kletterpflanzen einzusetzen ... ob ein- oder mehrjährig mußt du entscheiden, aber dann hättest du auf jeden Fall Sichtschutz ...

Was die Rechtslage bei einer Eigentümergemeinschaft anbetrifft, muß ich meinen Vorschreibern leider zustimmen. Wenn der Flieder ohne Genehmigung eingepflanzt wurde, entscheidet die Mehrheit, ob er bleiben darf oder (in diesem Fall) nicht ... Du kannst den zwar stutzen zum Umpflanzen, aber auch da muß ich Black_Desire recht geben, in einem Kübel wird er dir mit 100%iger Sicherheit eingehen, da du ja nicht alle Wurzeln in einen Kübel bekommst.

Auch das Umpflanzen würde ich an deiner Stelle einer Gärtnerei überlassen, denn der Aushub sollte normalerweise mind. die Breite der Krone betragen und dein Flieder ist eben auch schon recht groß. Und auch da kanns dir passieren, ich hoffe es net für dich, aber der Flieder kann trotz fachmännischer Umsetzung trotzdem eingehen. Manche Pflanzen reagieren ziemlich empfindlich auf Umsetzung. Und selbst wenn der schon mal umgesetzt wurde, darf man nicht vergessen, daß er an diesem Standort auch schon wieder einige Jahre steht und dementsprechend neue Wurzeln gebildet hat ...
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Black_Desire Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 6676
Beitragvom: Sa 22 Aug, 2009 19:54
angemeldeter Gast hat Folgendes geschrieben:

und selbst wenn das verpfuschte mauerwerk schuld ist, es kann ja trotzdem kaputt gehen, deswegen wird der baum weg müssen



Der Strauch tut dem Mauerwerk nix, Steffen...aber die Wurzeln dem Fundament... Pfeifen .....
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