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Hilfe dringend! Mein Fliederbaum soll vor dem Balkon weg! |
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rosengarten80  Azubi

Beiträge: 4
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vom: Sa 22 Aug, 2009 13:49 |
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Hallo ihr lieben!
Ich bin gerade auf eure Seite gestoßen und hoffe das Sie mir vielleiht weiterhelfen können, da ich gerade ziemlich verzweifelt bin. Ich wohne in Berlin in einer Eigentumswohnung im EG. Meine Mutter hat vor etwa 14 Jahren einen kleinen Fliederbaum vor dem Balkon gepflanzt ca. 2 Meter abstand zum Mauerwerk. Sicherlich können Sie sich vorstellen, das er in der Zeit ziemlich gewachsen ist und auch einen Idialen Sichtschutz bietet. Jetzt habe ich einen Brief von der Gesellschaft bekommen in dem steht, dass sie bei einer Begehung festgestellt hätten, dass er zu nah am Mauerwerk steht und evtl. Schäden am Mauerwerk (Gemeinschaftseigentum) anrichten könnte. Daher sollte ich ihn doch bitte umpflanzen. Erstens wüßte ich garnicht wohin, und zweitens sehe ich es garnicht ein, da er schon Jahre lang dort steht und auf einmal fällt denen auf das er Schaden anrichten könnte ? Und drittens hänge ich emotional sehr an ihn, da er von meiner Mutter gepflanzt wurde, die leider vor kurzen verstorben ist. Desweiteren verstehe ich es nicht, musste dann nicht jede große Hecke, die vor dem Haus direkt am Mauerwerk steht nicht auch Schaden anrichten ?
Vielleicht können sie mir weiterhelfen. Danke.
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angemeldeter Gast  Pflanzendoktor

Beiträge: 2983
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rosengarten80  Azubi

Beiträge: 4
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Black_Desire  Pflanzenprofessorin

Beiträge: 6676
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rosengarten80  Azubi

Beiträge: 4
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vom: Sa 22 Aug, 2009 14:50 |
Hi
Im Brief stand --> bei einer Grundstücksbegehung haben wir festgestellt, dass der neben Ihren Balkonausstritt befindliche Fliederbusch zu nah am Haus gepflanzt wurde.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Wurzeln Schäden am Mauerwerk verursachen können. Wir bitten Sie daher, den Fliederbusch zu geeigneter Zeit umzupflanzen, um Schäden am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.
"Zu geeigneter Zeit,, wenn du sagst, dass ein Umpflanzen jetzt nicht mehr möglich ist, dann kann ich es eh erst im nächsten Jahr machen. Das heißt aber auch, so hoffe ich, sie können nicht drauf bestehen das ich es jetzt mache, wenn sie Schreiben zu geeigneter Zeit. Und ausserdem fehlt mir dann ein Sichtschutz, ich könnte ja mal fragen wie es aussieht mit einem ,,Ersatzsichtschutz"
Beim Ausgraben gehen doch werden doch auch viele Wurzeln gekappt schadet das nicht oder wachsen sie dann einfach nach ?
Was das umpflanzen betrifft habe ich halt gedacht, dass ich so was wie einen großen Kasten baue oder einen riesigen Plastik Kübel nehme oder was Wannenähnliches....
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Black_Desire  Pflanzenprofessorin

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Eichbaum-Weiser  Gärtnermeister

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Black_Desire  Pflanzenprofessorin

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Canica  Grüne Düse

Beiträge: 15056
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vom: Sa 22 Aug, 2009 16:18 |
Eichbaum-Weiser hat Folgendes geschrieben:
Ich bin da kein Rechtsexperte aber soweit ich weiß, wenn der Strauch schon fünf Jahre steht und die haben des in der zeit nicht gemerkt, das der zu Nahe ist haben sie eigentlich Pech.
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So ist es aber nicht bei Gemeinschaftseigentum in Häusern mit Eigentumswohnungen. Wenn Du da etwas änderst, was die Gemeinschaft betrifft, musst Du es auch nach dreißig Jahren noch rückgängig machen, wenn Du keine Genehmigung hattest.
Am Sachverhalt ist nichts zu deuteln, selbst auf den Bildern ist zu sehen, dass der Flieder sehr nah am Haus steht. Die Formulierung der Verwaltung ist doch auch kulant: zu geeigneter Zeit = es erwartet keiner von Dir, sofort zu reagieren & den Strauch sofort zu entfernen.
Außerdem steht die Formulierung: "Umzupflanzen" drin, d.h. letztendlich kannst Du dich mal mit denen kurzschließen, ob es möglich wäre, ihn auf dem Gemeinschaftseigentum zu versetzen - quasi gleicher Garten nur eben mit sicherer Entfernung. Dann bräuchtest Du Dir wegen Kübel oder Kästen keine Gedanken machen. Ich fürchte nämlich, Black_Desire hat Recht: ein Strauch in der Größe wird Dir im Kübel eingehen.
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Rouge  Hadassa

Beiträge: 11334
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vom: Sa 22 Aug, 2009 19:49 |
Und was den Sichtschutz angeht:
Es steht dir jederzeit frei, auf Deinem Balkon Kästen anzubringen und z.B. Kletterpflanzen einzusetzen ... ob ein- oder mehrjährig mußt du entscheiden, aber dann hättest du auf jeden Fall Sichtschutz ...
Was die Rechtslage bei einer Eigentümergemeinschaft anbetrifft, muß ich meinen Vorschreibern leider zustimmen. Wenn der Flieder ohne Genehmigung eingepflanzt wurde, entscheidet die Mehrheit, ob er bleiben darf oder (in diesem Fall) nicht ... Du kannst den zwar stutzen zum Umpflanzen, aber auch da muß ich Black_Desire recht geben, in einem Kübel wird er dir mit 100%iger Sicherheit eingehen, da du ja nicht alle Wurzeln in einen Kübel bekommst.
Auch das Umpflanzen würde ich an deiner Stelle einer Gärtnerei überlassen, denn der Aushub sollte normalerweise mind. die Breite der Krone betragen und dein Flieder ist eben auch schon recht groß. Und auch da kanns dir passieren, ich hoffe es net für dich, aber der Flieder kann trotz fachmännischer Umsetzung trotzdem eingehen. Manche Pflanzen reagieren ziemlich empfindlich auf Umsetzung. Und selbst wenn der schon mal umgesetzt wurde, darf man nicht vergessen, daß er an diesem Standort auch schon wieder einige Jahre steht und dementsprechend neue Wurzeln gebildet hat ...
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