klar darf der das!
anbau ist schon ein juristisches wort und bezeichnet den gewerbsmässigen anbau eine gewissen menge, meist in feldgrösse!
als zierpflanze in den gärten ist der mohn erlaubt, wobei es von land zu land allerdings unterschiedliche auslegungen geben soll!
ich würd mir da aber keinen kopf drum machen, ich werd auch 2-3 sorten davon im vorgarten aussäen!
solange man die kapseln nicht anritzt und den weissen saft daraus auffängt und trocknet und dann mit nem labor da den wirkstoff (opiate) extrahiert ist das wohl kaum der rede wert!
zitat:
Beim privaten Anbau von Schlafmohn in Deutschland darf die bepflanzte Fläche 10 m2 (bga-pressedienst, 8. März 1993, zitiert nach L. Roth et al.) nicht übersteigen. Teilweise existieren den privaten Anbau betreffend restriktivere Aussagen, wonach schon die Kultur einer Mohnpflanze eine Straftat darstellen soll. Ich schließe mich dieser restriktiven Auffassung nicht an, da einerseits Schlafmohn auch schon wildwachsend in Gärten anzutreffen ist und andererseits auch Botanische Gärten im öffentlich zugänglichen Bereich diese Pflanze kultivieren. Ferner wurde die vom BGA 1993 publizierte Regelung noch in keinster Weise widerrufen. Offensichtlich sind da einige Aussagen vom vorauseilenden Gehorsam geprägt.
na dann müssten demnächst auch alle farben und lacke und klebstoffe mit entsprechenden lösungsmitteln unter straftatbesitz fallen, weil es ja einige crashkids gibt, die das zeug schnüffeln! usw.
ich lass mir diese wunderschöne pflanze nicht verbieten, grade weil man ohne labor doch eh nix damit anrichten kann, also versteh ich das brimbamborium darum nich! andere pflanzen braucht man ja nur trocknen und rauchen, da kann ich das verstehen!
zitat:
wenn der von selber da gewachsen ist, kann man halt nix machen nur aus dem vorgarten ,da würde ich sowas rausreissen [/quote]
dann bin ich ja beruhigt
die wächst ja nicht im Vorgarten sondern nur hinter dem Haus.
Ich frage mich nur wie das Pflänzchen dahin gekommen ist.
Die steht da weitab von jedem Blumenbeet.
Als Platz für ein größeres Feld auch nicht geeignet.
Wer weiß, welche Vormieter hier schon gewohnt haben.
hallo, ich will ja keine panik machen, aber bei wikipedia steht folgendes (nur zur info):
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu 5 Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht.
ps: wegen dieser einen pflanze wird sicher keiner was sagen, kennt doch eh keiner was für eine art mohn das ist, aber ganz offiziell ists illegal
@ malwine: es gibt verschiedene sorten mohn, in samentütchen wird aber ganz sicher kein schlafmohn verkauft!
ups, da hab ich mich wohl total geírrt!
die samen kann man kaufen, nur darf man sie nicht anbauen. erinnert mich an die situation von rausch-hanf: samen darf man zwecks arterhaltung kaufen und lagern, nur zum keimen darf man sie nicht bringen...
seltsame gesetzeslücken.
Schlafmohn ist Papaver somniferum und davon gibt es etliche wunderhübsche zuchtformen sehr wohl im handel zu kaufen!
Ich glaube dass was man hier in Deutschland meist im Handel bekommt sind Zuchtformen von Papaver orientale (Türkischer Mohn / Gartenmohn). Der fällt anders als Papaver somniferum nicht unters Betäubungsmittelgesetz.
Ich kenne jemand der musste diesen Sommer seine 1 Pflanze vom P. somniferum rausreißen. Die Behörden waren da knallhart.
Wer seine also behalten will sollte vielleicht etwas diskreter sein .