Liebe leidenschaftliche Gärtner!
Mir ist aufgefallen, dass ein großes Interresse an der Gesunderhaltung eurer Gartenpflanzen besteht. Mir ist auch aufgefallen, dass es da aber zur Verwendung von Pflanzenschutzmittel eine Menge Fragen und ungereimte Meinungen gibt. Deshalb an dieser Stelle eine kleine Aufklärung über die Vorgehensweise als auch der Rechtszusammenhänge:
1. sollte man sich an die Stufen des `Integrierten PS´ halten, die da wären:
- Richtige Kulturführung
- Biologische Massnahmen
- Mechanische/Physikalische Massnahmen
- Chemische Massnahme
Das ist so zu verstehen, dass man den `Kampf´ mit der richtigen Kulturführung beginnt und die chemische Massnahme als das letzte Mittel nutzt.
Grundsätzlich gilt dazu, erst dann chemische PS-Mittel einzusetzen wenn der zu erwartende Schaden an den Pflanzen höher ausfällt als die PS-Anwendung in Geld kostet (Schadschwelle)
2. Rechtliche Zusammenhänge
Die PS-Mittel welche von der Anwendungsgenehmigungspflicht ausgenommen
sind und im Haus- und Kleingarten angewendet werden dürfen:
Alle PS-Mittel welche auf der Liste der in Deutschland zurzeit zugelassenen PSM mit dem Kürzel `H´ in Spalte 8 (H u. K = Haus- und Kleingarten) gekennzeichnet sind.
Das sind die meisten der in Gartenmärkten frei erhältlichen PSM.
Die aktuelle Zulassungsliste findet Ihr hier:
www.bvl.bund.de
Zugelassene PSMÜbersichtsliste (PDF)
oder unter:
Klick hier
Vor geplanten Anwendungen auf Nichtkulturland (z.B. Zufahrtswege im Kleingartenverein) als auch auf öffentlichen Flächen (z.B. Sportplätze, Gehwege) ist, egal für welches Mittel, immer eine Anwendungsgenehmigung einzuholen!
Ebenso wenn z.B. ein PSM ohne `H´- Kennzeichnung im Haus- oder Kleingarten eingesetzt werden soll. (Einsatz außerhalb der Indikationszulassung Antrag auf Genehmigung im Einzelfall)
Weitere Links:
http://www.aid.de/landwirtschaft/pflanzengesundheit.php
(hier kann man sehr nützliche Beratungsheftchen bestellen welche zudem noch reich bebildert sind - 3,50€)
Mit herzlichen Grüßen!
Gardenmaster
Mir ist aufgefallen, dass ein großes Interresse an der Gesunderhaltung eurer Gartenpflanzen besteht. Mir ist auch aufgefallen, dass es da aber zur Verwendung von Pflanzenschutzmittel eine Menge Fragen und ungereimte Meinungen gibt. Deshalb an dieser Stelle eine kleine Aufklärung über die Vorgehensweise als auch der Rechtszusammenhänge:
1. sollte man sich an die Stufen des `Integrierten PS´ halten, die da wären:
- Richtige Kulturführung
- Biologische Massnahmen
- Mechanische/Physikalische Massnahmen
- Chemische Massnahme
Das ist so zu verstehen, dass man den `Kampf´ mit der richtigen Kulturführung beginnt und die chemische Massnahme als das letzte Mittel nutzt.
Grundsätzlich gilt dazu, erst dann chemische PS-Mittel einzusetzen wenn der zu erwartende Schaden an den Pflanzen höher ausfällt als die PS-Anwendung in Geld kostet (Schadschwelle)
2. Rechtliche Zusammenhänge
Die PS-Mittel welche von der Anwendungsgenehmigungspflicht ausgenommen
sind und im Haus- und Kleingarten angewendet werden dürfen:
Alle PS-Mittel welche auf der Liste der in Deutschland zurzeit zugelassenen PSM mit dem Kürzel `H´ in Spalte 8 (H u. K = Haus- und Kleingarten) gekennzeichnet sind.
Das sind die meisten der in Gartenmärkten frei erhältlichen PSM.
Die aktuelle Zulassungsliste findet Ihr hier:
www.bvl.bund.de
Zugelassene PSMÜbersichtsliste (PDF)
oder unter:
Klick hier
Vor geplanten Anwendungen auf Nichtkulturland (z.B. Zufahrtswege im Kleingartenverein) als auch auf öffentlichen Flächen (z.B. Sportplätze, Gehwege) ist, egal für welches Mittel, immer eine Anwendungsgenehmigung einzuholen!
Ebenso wenn z.B. ein PSM ohne `H´- Kennzeichnung im Haus- oder Kleingarten eingesetzt werden soll. (Einsatz außerhalb der Indikationszulassung Antrag auf Genehmigung im Einzelfall)
Weitere Links:
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(hier kann man sehr nützliche Beratungsheftchen bestellen welche zudem noch reich bebildert sind - 3,50€)
Mit herzlichen Grüßen!
Gardenmaster