Für diejenigen, die es betrifft:
Bis zum 26. Mai muß der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im "bundeseinheitlichen" Scheckkartenform beantragt werden. Alternative Nachweise (Studium, Ausbildung) reichen danach wohl nicht mehr für den Umgang mit entsprechenden Mitteln aus (Arbeit/Kauf/Verkauf/etc.).
Die Infos sind etwas konfus, aber wer als "Alt-Sachkundiger" die enstprechenden Fristen versäumt, verliert wohl die Anerkennung der Sachkunde und muß sie durch Fort- und Weiterbildungen auffrischen?
Weitere Infos gibt es im Netz.
Bis zum 26. Mai muß der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im "bundeseinheitlichen" Scheckkartenform beantragt werden. Alternative Nachweise (Studium, Ausbildung) reichen danach wohl nicht mehr für den Umgang mit entsprechenden Mitteln aus (Arbeit/Kauf/Verkauf/etc.).
Die Infos sind etwas konfus, aber wer als "Alt-Sachkundiger" die enstprechenden Fristen versäumt, verliert wohl die Anerkennung der Sachkunde und muß sie durch Fort- und Weiterbildungen auffrischen?
Weitere Infos gibt es im Netz.