Brauche mal fachlichen Rat
Googeln und auch Anfragen bei Behörden haben nicht wirklich was gebracht
Dies ist mal ein Fall Nachbarschaftsrecht der sich etwas anders gestaltet als üblich.
Denkt bitte bei euren Antworten daran das es 16 Bundesländer und damit auch 16 verschiedene Antworten geben kann plus Österech und Schweiz ..mit entsprechenden Unterschieden.
Normalerweise geht es darum das Nachbarn die Beseitigung von Rank/Schlingpflanzen fordern ....dazu gibt es Urteile zu Hauf
aber anders herum ???
Fehlanzeige
Also hier der Fall:
Ein Haus mit anschließender Grenzmauer zum Nachbargrundstück. (Haus und historische Mauer über 100 jahre alt ca 4 Meter hoch )
damals legal gebaut mit Bestandsschutz
Bundesland BRD -NRW
Haus und Mauer im Allein-Eigentum des Begrüners nicht des Nachbarn auch nicht mauermittig geteilt etc.
Beidseitig von der Mauer nur Gärten.
Abstand des Nachbarhauses ca 30 Meter zu Haus und Mauer.
Begrünung der Hausmauer :
logischerweise nur von seiten des Nachbarn möglich ( historisch seit mehr als 80 Jahren nachzuweisen und vom Hauseigentümer ausdrücklich erwünscht )
Pflanzen vom Eigentümer bezahlt und gepflegtaber teilweise legte Nachbar auch eigene Ranken an Wein etc (erwünscht mit vollem unentgeltlichem Nutzrecht)
Mauer :
Im Prinzip genau so nur in den letzten Jahren erfolgte die Begrünung nur noch seitens des Eigentümers da Nachbar einige Stellen plattiert hat.
Die Begrünung /Berankung wächst auf der Nachbarseite auch wieder herunter (Efheu und Wein) ohne das das Wurzelwerk das Eigentum des Nachbarn beschädigt oder beeinträchtigt.(Plattierung erfolgte weil er mit Erlaubniß des Eigentümers eine Garage an die Wand angebaut hat.)
Sachstand im Dezember 2011:
Eigentümer fährt in den Urlaub und als er Jjannuar 2012 zurück ist folgender desolater Sachstand:
Der Nachbar hat ohne Steit ,ohne Vorwarnung und ohne Rücksprache mit dem Eigentümer folgendes gemacht :
Am Haus des Eigentümers
Berankung fast vollständig abgerissen und alle Wurzeln gekappt und ausgegraben (Totalschaden) dabei wurden Teile der Kupferdachrinne und Fallrohre
des Eigentümers stark beschädigt bzw herausgerissen und Teile des historischen Mauerwerks ebenfalls stark beschädigt. und herausgebrochen
Mauer :
wie geschildert nur das der Nachbar alles über die Mauer geworfen und dabei die die Mauerkrone teilweise brutal herausgebrochen hat.
Alles zusammen ist in den gepflegten Garten des Eigentümers gestürzt hat auf dessen Seite wg dem Gewicht bis zu 50% die Berankung mitgerissen und zudem
uralte Magnolien etc die dort standen vernichtet.
nun seid ihr gefagt :
Ist das Europa ....das angeblich grüne Europa ???
Nun bin ich gespannt auf Antworten und eure Lösungen
Urteile bitte mit AZ
und denkt euch mal ernsthaft in den Fall von beiden Seiten her betrachtet das ist einfach notwendig
Denkt aber auch an die Allgemeinheit die profitiert oder leiden muss...
So nun euere Urteile .....
Rechtlich ok aber moralisch verwerflich ?
Moralisch ok aber rechtlich verwerflich ?
Egal wer Recht hat die "Umwelt" zählt und hat Vorrang ?
Egal wer Recht hat "Hau wech das Gemüse ist mein Garten und ich mag kein Grünzeug "
"Mein Boden bis zur Mauer da lass ich nichts wachsen was nicht passt basta "
"Historisch ist mir egal nun" bestimme ich "ist ja mein Grund und Boden"
Variationen gibt es sicherlich noch viele viele weitere ...
die z..Z. rechtliche Situation von eurem Standort aus gehend ist relevant
und/aber wie sollte so ein Disput menschlich (nachbarschaftlich ) aber auch rechtlich verbindlich gelöst werden ?
Danke für eure Meinungen und Hilfe
Amerdad
@ Roadrunner
hab lange gesucht und Thema "Nachbarschftsrecht" leider nicht gefunden also mach(t) was draus
Googeln und auch Anfragen bei Behörden haben nicht wirklich was gebracht
Dies ist mal ein Fall Nachbarschaftsrecht der sich etwas anders gestaltet als üblich.
Denkt bitte bei euren Antworten daran das es 16 Bundesländer und damit auch 16 verschiedene Antworten geben kann plus Österech und Schweiz ..mit entsprechenden Unterschieden.
Normalerweise geht es darum das Nachbarn die Beseitigung von Rank/Schlingpflanzen fordern ....dazu gibt es Urteile zu Hauf
aber anders herum ???
Fehlanzeige
Also hier der Fall:
Ein Haus mit anschließender Grenzmauer zum Nachbargrundstück. (Haus und historische Mauer über 100 jahre alt ca 4 Meter hoch )
damals legal gebaut mit Bestandsschutz
Bundesland BRD -NRW
Haus und Mauer im Allein-Eigentum des Begrüners nicht des Nachbarn auch nicht mauermittig geteilt etc.
Beidseitig von der Mauer nur Gärten.
Abstand des Nachbarhauses ca 30 Meter zu Haus und Mauer.
Begrünung der Hausmauer :
logischerweise nur von seiten des Nachbarn möglich ( historisch seit mehr als 80 Jahren nachzuweisen und vom Hauseigentümer ausdrücklich erwünscht )
Pflanzen vom Eigentümer bezahlt und gepflegtaber teilweise legte Nachbar auch eigene Ranken an Wein etc (erwünscht mit vollem unentgeltlichem Nutzrecht)
Mauer :
Im Prinzip genau so nur in den letzten Jahren erfolgte die Begrünung nur noch seitens des Eigentümers da Nachbar einige Stellen plattiert hat.
Die Begrünung /Berankung wächst auf der Nachbarseite auch wieder herunter (Efheu und Wein) ohne das das Wurzelwerk das Eigentum des Nachbarn beschädigt oder beeinträchtigt.(Plattierung erfolgte weil er mit Erlaubniß des Eigentümers eine Garage an die Wand angebaut hat.)
Sachstand im Dezember 2011:
Eigentümer fährt in den Urlaub und als er Jjannuar 2012 zurück ist folgender desolater Sachstand:
Der Nachbar hat ohne Steit ,ohne Vorwarnung und ohne Rücksprache mit dem Eigentümer folgendes gemacht :
Am Haus des Eigentümers
Berankung fast vollständig abgerissen und alle Wurzeln gekappt und ausgegraben (Totalschaden) dabei wurden Teile der Kupferdachrinne und Fallrohre
des Eigentümers stark beschädigt bzw herausgerissen und Teile des historischen Mauerwerks ebenfalls stark beschädigt. und herausgebrochen
Mauer :
wie geschildert nur das der Nachbar alles über die Mauer geworfen und dabei die die Mauerkrone teilweise brutal herausgebrochen hat.
Alles zusammen ist in den gepflegten Garten des Eigentümers gestürzt hat auf dessen Seite wg dem Gewicht bis zu 50% die Berankung mitgerissen und zudem
uralte Magnolien etc die dort standen vernichtet.
nun seid ihr gefagt :
Ist das Europa ....das angeblich grüne Europa ???
Nun bin ich gespannt auf Antworten und eure Lösungen
Urteile bitte mit AZ
und denkt euch mal ernsthaft in den Fall von beiden Seiten her betrachtet das ist einfach notwendig
Denkt aber auch an die Allgemeinheit die profitiert oder leiden muss...
So nun euere Urteile .....
Rechtlich ok aber moralisch verwerflich ?
Moralisch ok aber rechtlich verwerflich ?
Egal wer Recht hat die "Umwelt" zählt und hat Vorrang ?
Egal wer Recht hat "Hau wech das Gemüse ist mein Garten und ich mag kein Grünzeug "
"Mein Boden bis zur Mauer da lass ich nichts wachsen was nicht passt basta "
"Historisch ist mir egal nun" bestimme ich "ist ja mein Grund und Boden"
Variationen gibt es sicherlich noch viele viele weitere ...
die z..Z. rechtliche Situation von eurem Standort aus gehend ist relevant
und/aber wie sollte so ein Disput menschlich (nachbarschaftlich ) aber auch rechtlich verbindlich gelöst werden ?
Danke für eure Meinungen und Hilfe
Amerdad
@ Roadrunner
hab lange gesucht und Thema "Nachbarschftsrecht" leider nicht gefunden also mach(t) was draus