Dreiste Blumenräuberin schlägt zu

 
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Rouge

Und das ist leider bei Weitem nicht das einzige deutsche Gesetz, über das ich mich aufregen könnte ! Aber das bringt ja bekanntlich nix, außer Magenschmerzen ...
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Nick74

@ Kerstin

Auch du hast da recht!
Aber andererseits darf man (frau) auch *leider* keine Selbstjustiz üben

Schade eigentlich, denn manche hätten es echt verdient, mal so richtig eins auf die Mütze zu
bekommen!
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Scrooge

Interessant, der § 168:

Absatz 2: Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.



".....Beisetzungsstätte [...] zerstört oder beschädigt....." darunter kann nach dem Wortlaut eben nicht die bloße Wegnahme eines Blumenstraußes oder eines anderen "losen" Gegenstandes fallen;
aber: es würde mich interessieren, ob man diesen Absatz nicht analog zu der Geschichte mit den Pflanzen im gemieteten Garten auslegen könnte, und einfach sagen: alles was fest mit dem Boden verbunden ist, ist fester Bestandteil der Beisetzungsstätte.
Dann wäre zumindest jede fest (und ohne Topf) eingepflanzte Pflanze, selbst die kleinste Primel, durch den Paragraphen geschützt. Und jede Dekofigur, die mit einem leidlich beeindruckenden, selbstgegossenen, unterirdischen Betonsockel befestigt ist (wobei man da vorher die Friedhofsordnung konsultieren müßte).
Kennt jemand einen guten Anwalt? Wenn das nämlich so wäre, wie ich hier spekuliert habe, dann müßte man in Gottes Namen die Grabgestaltung etwas umstellen (Bepflanzung statt Strauß), und dann wären beim nächsten Diebstahl Polizei und Staatsanwaltschaft evtl. zutraulicher? Weil das dann eben nicht mehr unter einen Diebstahl fiele, dessen Verfolgung wegen Geringfügigkeit ohnehin ins Leere laufen würde, sondern unter §168, was ein ganz anderen "Klang" hat.
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Nick74

Scrogge

§ 168 befasst sich mit Störung der Totenruhe.

Das heisst soviel wie, man hätte versucht, den Leichman auszugraben, Vandalismus o.ä.
Wenn "nur" was fehlt gibt es halt andere Paragraphen, traurig aber leider wahr
Ich mag gar nicht darüber nachdenken...

Es lohnt sich aber doch, darüber nachzudenken, wie weit man das alles auslegen kann.
Es gibt doch sonst auch bei allen möglichen (unnötigen?) Gesetzen irgendwelche Lücken...
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Scrooge

Also unter "Beisetzungsstätte" verstehe ich das Grab, und das geht m. M. nach bis zur Erdoberfläche.
Aber wie gesagt, das kann nur ein Anwalt beantworten - und da geht es auch weniger um die theoretische Auslegungsmöglichkeit, als um die gängige Auslegungspraxis der Staatsanwaltschaften, denn ohne die Staatsanwaltschaft kommt man ja nicht weit.


Zitat geschrieben von Nick74
Es lohnt sich aber doch, darüber nachzudenken, wie weit man das alles auslegen kann.
Es gibt doch sonst auch bei allen möglichen (unnötigen?) Gesetzen irgendwelche Lücken...

Gernau darum ging es mir dabei. Die Frage wäre einfach, ob man die Voraussetzungen/Gegebenheiten nicht so verändern kann, daß der Täter mit seinem "normalen" Verhaltensmuster plötzlich in den Bereich eines anderen Paragraphen als den des bloßen Diebstahls kommt. Muß nicht notwendigerweise so gemacht werden, wie ich mir das zusammenphantasiert habe - vielleicht fiele einem Anwalt da auch noch eine ganz andere Variante ein.
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Nick74

Ach Scrogge,

ich hab schon so viele Anzeigen erstattet...das bringt alles nichts.
Ich hab so den Eindruck, als wenn sie den Stapel Papier auf dem Schreibtisch möglichst gering halten wollen
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Scrooge

Ja ich weiß - die Chance, daß die den Täter überhaupt erwischen, steigt dadurch ja auch nicht das kleinste Bißchen.
Aber es ist halt immer die Frage, womit man bei wem mehr Druck aufbauen kann. Worte machen viel aus.
Wenn plötzlich nicht mehr von "Diebstahl" die Rede ist, sondern von "Störung der Totenruhe", dann reagiert z. B. die Gemeinde bzw. die Friedhofsverwaltung u. U. wesentlich empfindlicher - stell' Dir vor, das Wort taucht dann vermehrt in der Zeitung auf, evtl. kurz vor kommunalen Wahlen....
....vielleicht bewegt sich dann doch ein bißchen was. Eine zusätzlich Laterne mit Bewegungsmelder irgendwo, oder die Entfernung irgendeines Gebüschs, das den Weg zum Friedhof so schön uneinsehbar macht, etc. - irgendeine Kleinigkeit wenigstens.....
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Nick74

Ich weiß wohl, was du meinst.

Das andere Problem, was da noch auftaucht, ist ja die Tatsache, dass das Grab nicht als Eigentum
angesehen wird. Das Grab wird von der Friedhofsverwaltung an dich für eine gewisse Zeit (bei uns 30 Jahre) "vermietet". Danach kann man nochmal 30 Jahre nehmen oder es abgeben. Aber es gehört
der Kirche. Und die kümmert es herzlich wenig, was da so los ist, solange man bezahlt hat.
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Black_Desire

Eine weitere Möglichkeit wäre mal bei der regionalen Zeitung anzurufen und zu fragen ob die mal einen Artikel darüber schreiben.
Das könnte auch den Druck auf die Gesetzeshüter erhöhen
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Nick74

Danke Ela,

etwas weiter oben hatten wir das schon mal erwähnt,
aber gebracht hat es überhaupt nichts
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Black_Desire

Oh...das hab ich wohl überlesen

Aber man muss doch was machen können kann nicht sein das solche Unmenschen ungestraft bleiben
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Nick74

Na ja, irgendwann wird wohl die Stunde der Wahrheit kommen für den Täter,
und dann bin ICH auch da!
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Gerda007

Ich bin traurig und verbittert über diese Gesetzeslage !!!
Wie oft stand ich heulend am Grab, interessiert das wirklich keinen ????
Die Erläuterungen von Scrooge finde ich sehr gut. Man müßte das als "Störung der Friedhofsruhe deklarieren.
Und ist Wegnehmen nicht Diebstahl ? Seit wann wird Diebstahl nicht mehr bestraft.
Nicole, dass es die Kirche !! nicht interessiert, ist ja wohl der Hammer....
Aber nützt das Aufregen etwas ?
Gibt es nicht ein Gesetz, welches bestraft, jemand seelisch Schaden zuzufügen ??
Ich bin fassungslos
Gerda
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Nick74

Och Gerda, laß dich mal drücken
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tigra112

ich denke nach wie vor, solange kein wirklich öffentliches interesse besteht wird es als bagatelle abgetan, anzeige aufgenommen um seine ruhe zu haben, aber die poliei wird sich nachts oder tagsüber nicht auf die lauer legen um die diebe zu erwischen. es ist leider so.
es geht auch nicht nur um blumen, die kann mn einpflanzen, aber wie sieht es mit kleinen geschenken für kinder aus? plüschtiere, herzen......
nicht es geht mir wirklich sehr nahe was dir widerfahren ist, es ist als wenn man gegen windmühlen kämpft. vielleicht hilft da eine interessengemeinschaft, die menschen, denen das gleich passiert auf euren friedhof sollen sich zusammen schliessen und eine sammelanzeige machen.
je mehr umso besser und dann kann man den §168 zur sprache bringen.
einen versuch wäre es sicherlich wert.
tigra

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