Baumabstand zum Haus bei MFH

 
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Hallo,

ich hoffe, einer von Euch kann meine Frage beantworten.

Vor unserem Haus (MFH, 4 Etg.) stehen nur wenige Meter vom Haus entfernt 3 Haushohe Laubbäume auf einer Grundfläche von ca. 10qm, die vor ca. 25 Jahren gepflanzt wurden.
Einer davon ist mit seinem Blattwerk nur noch ca. 0,8m von der Hauswand entfernt und kann von mir mit der Hand berührt werden. Mein Fenster ist dabei zu gut 50% zugewachsen, lediglich an einer Seite sehe ich noch etwas anderes als grün.
Ich lebe quasi im Baumhaus und freue mich schon auf den Herbst, wenn wieder Licht und Sonne in die Wohnung kommt.

Meine Frage wäre: welche Abstände müssen hier eingehalten werden und habe ich evtl eine Möglichkeit, die Entfernung dieses einen Baumes durchzusetzen?

Dankeschön für Eure Antworten
und liebe Grüße
Gudrun
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aceituna

Das kann man so pauschal nicht sagen. Was für ein Baum ist das denn? Ist das eine öffentliche Fläche? Wo wohnst Du? Wer war zuerst da, Du oder der Baum?
Erkundige Dich doch einfach bei der zuständigen Gemeinde, was in Deinem Fall für Richtlinien gelten. Das ist meist nur ein Anruf und man hat Klarheit.
LG
Ulli
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Indigogirl

So weit ich das ergoogeln konnte, solltest Du immer erstmal den Vermieter fragen, ob der Baum nicht etwas beschnitten werden kann. Du kannst auch um eine Ortsbegehung oder wie das heißt bitten, damit der Vermieter sich ein Bild davon machen kann, dass es bei Euch wirklich zu dunkel ist.

Erst wenn Du damit nicht weiter kommst, oder der Vermieter nicht reagiert, ist ein Gutachten angesagt... Zur Not (wenn die Einschränkungen groß genug sind) kannst Du wohl mit Mietminderung drohen bzw. sie durchführen.

Aber googel doch mal nach Mietrecht und Baum... da findest Du ne Menge Ratschläge!
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Elfensusi

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Guestuser

Danke schon mal, Eure Antworten bringen schon mal etwas Licht ins Dunkel.

Es handelt sich um eine Eigentumswohnanlage, die auch überwiegend von den Eigentümern bewohnt wird. Ich habe auf der letzten Eigentümerversammlung schon versucht, den Baum loszuwerden. Leider gibt es dann immer Eigentümer, die dann für den "armen" Baum sind. Also wird der Baum für teuer Geld etwas beschnitten und im nächsten Jahr fängt das Elend von vorne an.

Hilfreich ist schon mal die Aussage: Höhe des Baumes - gleich Abstand zum Haus. Dies wurde definitiv nicht eingehalten. Der Baum überragt das Haus knapp, 4 Etg. + Erdgeschoss, also ca 12,5m. Der Abstand zum Haus beträgt gut 3m und auf einer Grundfläche von vielleicht 10qm stehen noch 2 weitere, kleinere Bäume.

Ich werde auf eden Fall auch mal bei unserer Gemeinde nachfragen, wegen der Abstände.

Liebe Grüße
Gudrun
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Eichbaum-Weiser

Ich vermute mal, dass du ein Problem mit der Verjährungsfrist bekommen wirst, die es meist in solchen Fällen gibt. Zudem gibt es auch noch eine Baumschutzverordnung. Aber auf der Gemeinde sollten sie zu allem eine Auskunft geben können.
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leines

Bei so einem großen Baum kann es dann auch Probleme mit den Wurzeln geben.

LG, leines

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