Zitat geschrieben von Anonymous
Hallo,
bin grad über das Forum und diesen Thread gestolpert.
Wollte nur mal so anmerken, dass Nichtreblausfeste
Sorten, also selbst gezogene aus Kernen, strafbar sind.
Wen es interessiert, hier ein Auszug aus dem Text der Hessischen Verordnung zur Durchführung der Reblausbekämpfung vom 6. Juni 1989:
§ 2
Anbaubeschränkungen
(1) In den hessischen Anbaugebieten gelten folgende Beschränkungen:
1. Der Anbau von wurzelechten Reben der Art Vitis vinifera und deren Abkömmlinge ist verboten.
2. Es dürfen nur entseuchte Pfropf- und Wurzelreben befördert, in Verkehr gebracht oder angebaut werden. Topf- und Kartonagereben müssen nachweislich mit entseuchter Erde hergestellt sein.
3. Beim Anbau von Pfropfreben muß die Wurzelstange eine Mindestlänge von 28 cm aufweisen, und die Veredlungsstelle muß mehr als 5 cm vom Boden entfernt sein.
Ich denke, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist.
Übrigens ist es keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Aus der Verordnung geht aber nicht hervor, wie hoch das Bußgeld ist. Erfahrungsgemäß sind diese Bußgelder aber eher empfindlich.
LG
Jens