Schwerer Heckeschaden durch LKW Auspuff - Wert ?

 
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erdbeermops

Hallo,

hab da mal eine Frage an Landschaftsgärtner:

Es handelt sich um eine wunderschöne ca. 40 Jahre alte Ligusterhecke. ca. 1,70 m hoch, ca. 1 m tief. Es ist ein schwerer Schaden aufgetreten, dessen Ursache lange nicht lokalisiert werden konnte.

Der Schaden ist ca. 3 m breit und rund 50 cm hoch.

Endlich haben wir herausgefunden, dass dieser durch den Auspuff den Müllfahrzeuges in dieser sehr engen Straße verursacht wurde. Es ist ein selbstaufladendes Fahrzeug und der Fahrer rangiert hin und zurück bis er 3 Gefässe fassen kann. Und der heiße Auspuff hat die Hecke verbrannt dabei. (siehe Bilder!)

Der Kreisverwaltung ist der Schadensverhalt mitgeteilt und dokumentiert. Habe heute den Anruf erhalten, dass die Sache unstrittig ist. Der Müllfuzzi soll sich mit uns ins Einvernehmen setzten wegen der Schadenshöhe. Ich denke, wenn wir das ganze verbrannte Holz rausschneiden, wird die Hecke in 2 oder 3 Jahren wieder zu sein. So lange wird der Schandfleck wohl bestehen bleiben. Betroffen sind 8 Ligusterbüsche.

Das Haus soll in absehbarer Zeit verkauft werden. Wenn die Hecke dann noch immer so aussieht, wird das - denke ich - sich auch nicht gerade positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Kann mir jemand eine Hausnummer geben, wo die Schadenshöhe anzusetzen ist. Ich habe da leider gar keine Ahnung, will keine überzogene Forderung stellen, aber mich auch nicht übers Ohr hauen lassen.

Ich danke fürs Lesen und für Rat.
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Rouge

Das muß i.d.R. der Gutachter der gegnerischen Versicherung feststellen. Du kannst zwar selbst einen Gutachter bestellen, aber die machen das ja leider nicht umsonst ...
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erdbeermops

Kommt da in jedem Fall ein Gutachter ? Das würde mich beruhigen.
Ich will nur vermeiden, dass der kurze 7 macht und meint, dass er uns mit einem Hunni oder so abspeisen kann. Kann ich da einen Gutachter verlangen ?
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Rouge

Bist Du Rechtsschutzversichert? Dann wäre der bessere Gang zu einer Rechtsberatung (ohne daß es gerichtlich enden muß!! ) und erkundige Dich doch da! Ich kann Dir leider nicht sagen, ob da in jedem Fall ein Gutachter kommt oder kommen muß und ob Du Anspruch darauf hast!
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erdbeermops

Danke Rouge, das ist eine gute Idee. Nö Rechtschutzversicherung ist keine aber das ist kein Hinderungsgrund. Werde berichten.

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