liebe gemeinde,
ich weiß gar nicht so recht, wohin ich meine frage packen soll. also pack ich sie mal in de Stammtisch, da lesen doch viele.
Ich würde gerne wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage (Bayern) gibt, wo man roundup und ähnliche unkrautvernichter einsetzen darf und wo nicht. ich versuche dies seit Wochen rauszukriegen.
ursächlich ist folgender Sachverhalt:
ich wohne in einer größeren Siedlung mit Mehrfamilienhäusern (8 oder 9 häuser rundrum), mit grünem Innenhof, der ist schon groß, hat große wiese und sandkasten, wippe, schaukel, große bäume, Sträucher...hier spielen große und kleine kinder, und zwar überall.
den gärtner, der hier den rasen mäht, habe ich schon mehrfach in abständen von mehreren Wochen (ich kanns leider nicht genau sagen wie oft, da ich nicht immer am fenster hocke) und das über die letzten jahre hinweg, beobachtet, wie er mit einer Spritzflasche im Hof rumläuft und gift auf kleine Kräutlein in den fugen aufbringt. er geht alle gepflasterten wege ab, und auch die Kieswege, auch um den sandkasten rum, also überall. punktuell sprüht er.
nun spielen hier ja kinder und ich würde zu gerne wissen, ob es da gesetzliche Grundlagen gibt, wo man unkrautvernichter al la roundup (das hat er sicher) und ähnliches aufbringen darf und wo nicht. öffentliche Gehwege, Spielplätze, privater raum, sonstwo.
mir ist bei dieser giftsprüherei nicht sehr wohl, spielt mein Kind doch auch dort unten, und auch barfuß...
nun habe ich die vermieter angerufen, diese haben sich mit einem für sie arbeitenden anderen Landschaftsgärtner in Verbindung gesetzt, der mir aber nur sagen konnte, daß roundup "und ähnliches" systhemische gifte sind, keine Kontaktgifte, die für den menschen nicht schädlich sind, sobald sie abgetrocknet sind...zumindest bei roundup so. (trotzdem nicht sehr beruhigend, finde ich).
aber ich würde eben gern wissen, ob es da handfeste Gesetze gibt, wo sowas nicht gespritzt werden darf?
der Landschaftsgärtner wußte es auch nicht. es stünde bei den Präparaten immer direkt dabei. das hilft mir nun nicht, denn ich kriege die Sachen ja nicht zu fassen.
danke schonma, das ist ein Thema, das beschäftigt mich im geiste echt ziemlich.
ich weiß gar nicht so recht, wohin ich meine frage packen soll. also pack ich sie mal in de Stammtisch, da lesen doch viele.
Ich würde gerne wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage (Bayern) gibt, wo man roundup und ähnliche unkrautvernichter einsetzen darf und wo nicht. ich versuche dies seit Wochen rauszukriegen.
ursächlich ist folgender Sachverhalt:
ich wohne in einer größeren Siedlung mit Mehrfamilienhäusern (8 oder 9 häuser rundrum), mit grünem Innenhof, der ist schon groß, hat große wiese und sandkasten, wippe, schaukel, große bäume, Sträucher...hier spielen große und kleine kinder, und zwar überall.
den gärtner, der hier den rasen mäht, habe ich schon mehrfach in abständen von mehreren Wochen (ich kanns leider nicht genau sagen wie oft, da ich nicht immer am fenster hocke) und das über die letzten jahre hinweg, beobachtet, wie er mit einer Spritzflasche im Hof rumläuft und gift auf kleine Kräutlein in den fugen aufbringt. er geht alle gepflasterten wege ab, und auch die Kieswege, auch um den sandkasten rum, also überall. punktuell sprüht er.
nun spielen hier ja kinder und ich würde zu gerne wissen, ob es da gesetzliche Grundlagen gibt, wo man unkrautvernichter al la roundup (das hat er sicher) und ähnliches aufbringen darf und wo nicht. öffentliche Gehwege, Spielplätze, privater raum, sonstwo.
mir ist bei dieser giftsprüherei nicht sehr wohl, spielt mein Kind doch auch dort unten, und auch barfuß...
nun habe ich die vermieter angerufen, diese haben sich mit einem für sie arbeitenden anderen Landschaftsgärtner in Verbindung gesetzt, der mir aber nur sagen konnte, daß roundup "und ähnliches" systhemische gifte sind, keine Kontaktgifte, die für den menschen nicht schädlich sind, sobald sie abgetrocknet sind...zumindest bei roundup so. (trotzdem nicht sehr beruhigend, finde ich).
aber ich würde eben gern wissen, ob es da handfeste Gesetze gibt, wo sowas nicht gespritzt werden darf?
der Landschaftsgärtner wußte es auch nicht. es stünde bei den Präparaten immer direkt dabei. das hilft mir nun nicht, denn ich kriege die Sachen ja nicht zu fassen.
danke schonma, das ist ein Thema, das beschäftigt mich im geiste echt ziemlich.