Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

 
Pflanzenkönig*in
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Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 12:50 Uhr  ·  #1
Hi @ll,

mal eine Bitte:

Versendet doch bitte in unseren Wichtelpäckchen keine Samen oder Pflänzchen, die unter das http://de.wikipedia.org/wiki/Bet%C3%A4ubungsmittelgesetz_ (BtMG Deutschland) fallen.

Klar, kann man wieder sagen, wo kein Kläger, da kein Richter, und was per PN ausgemacht wird, ist mir persönlich echt schnuppe.

Aber bei einem Wichtelpäckchen hat der Beschenkte kein Mitspracherecht und gelangt somit unwissentlich in den Besitz strafbarer Samen/Pflanzen! Und in der BRD ist schon der Besitz bestimmter Sämereien (Schlafmohn z.B.) verboten.

Vielen lieben Dank und das soll kein Angriff auf irgendwelche User des Forums sein, nur ein kleiner Denkanstoß und Hinweis!

Und bevor jemand sagt, daß das bei uns nicht passieren würde, muß ich leider sagen: Doch, ich hab grad meine (vergessenen) Schlafmohn-Samen in den Kachelofen geworfen ...
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 14:16 Uhr  ·  #2
Oje, ich bin da oft unbedarft. Und bei Schlafmohn hätte ich nicht mit sowas gerechnet. Es gibt gerade derzeit so viele angebotene Mohnpflanzen. Da wäre ich nicht drauf gekommen, dass gerade der verboten ist. *ups*
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 14:29 Uhr  ·  #3
es gibt mohnpflanzen, die nicht unter die bestimmung fallen. nur der schlafmohn ist wegen seiner opiate verboten.
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 14:57 Uhr  ·  #4
Schlafmohnsamen sind keine Betäubungsmittel, aus den Samen kann man keine Drogen herstellen, also sind sie auch nicht verboten!!!

Ist bei Schlafmohn doch auch völliger Schwachsinn diese Panik!
Es reicht ja nicht nur die Samenkapseln anzuritzen und den austretenden Saft aufzufangen, nein man muss den dann auch noch chemisch aufbereiten, im Gegensatz zum Cannabis also ein erheblich höherer Aufwand, der wohl kaum lohnt, wenn man nur ein paar Schlafmohnpflanzen zur Verfügung hat.
Mein Wissensstand ist folgernder:

Der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum) ist verboten, bzw. genehmigungspflichtig.

Hier muss man auf das Wort Anbau achten: im Juristendeutsch bedeutet Anbau in der Regel eine grössere Fläche, bei Hanf z.B. wird nicht von Anbau geredet, sondern direkt von Pflanzen.

Fragt Ihr nämlich bei der zuständigen Polizeidienststelle nach, wo man so eine Genehmigung bekommen kann, weil man halt im Vorgarten ein paar Samen aussäen möchte, dann bekommt man dort nur ungläubiges Kopfschütteln!
O-Ton: Glauben Sie ernsthaft wir könnten Schlafmohn von anderem Mohn unterscheiden? Da haben wir eh keine Zeit für sowas!
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 15:07 Uhr  ·  #5
Wenn mich nicht alles täuscht, sind die Samen des Schlafmohns doch genau die Mohnsamen, die für Mohnkuchen verwendet werden und in jedem Supermarkt als Backmohn verkauft werden?
http://www.untersuchungsaemter…orphin.pdf
Der Besitz und Verkauf kann also in keinster Weise verboten sein...

Grundsätzlich ist es aber richtig, solche Pflanzen oder Samen nicht weiterzugeben! Oft ist es allerdings nicht bekannt oder bewusst, das Blumen unter das BtMG fallen können.

Z.B. Hanf (Faserhanf ohne THC) der grundsätzlich jedes Jahr in meinem Garten unter der Vogelfutterstelle keimt, wächst unbekannterweise in vielen Gärten...
Schlafmohn findet man auch in alten Gärten noch oft. War er doch vor unserer modernen Medizin eine wichtige Heilpflanze (Stichwort Laudanum, Paracelsus).
lys
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 15:09 Uhr  ·  #6
Da hat belascoh recht.

Außerdem gibt es auch (insbesondere unter Kakteen und Agaven aber auch alles Mögliche darüber hinaus) Exemplare die man ohne weiteres haben darf und teilweise sogar in Gärtnereien bekommt. Einzig Erzeugnisse - das sind meist getrocknete oder vergorene Pflanzenteile - darf man nicht haben laut BtMG.

Das wird also sehr schwierig zumal viele wohl garnicht wissen was sie da an Ethnobotanik rumstehen haben.

Der Aufruf ist natürlich insofern nicht schlecht als jeder ein wenig nachdenken sollte bevor er Samen verschickt oder Keimlinge usw. aber gänzlich ausschließen wird sich das nicht lassen.
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 15:47 Uhr  ·  #7
Leute, genau DAS meinte ich ja ... ich weiß, daß man ein ganzes Mohnfeld braucht, um überhaupt Drogen herstellen zu können und trotzdem ist es laut Gesetz strafbar, nur ein paar dieser Pflänzchen zu Hause zu halten ... das ist halt leider wieder mal typisch deutsch. Weit übers Ziel hinaus zu schießen. Genauso diese Sondergenehmigung, um max. 10 m² Schlafmohn anzubauen, kostet 75 Euronen für 2 Jahre, danach muß man wieder löhnen! Es ist - ehrlich gesagt - bescheuert, aber leider Gesetz.

Und nachdem wir hier leider sehr nette Nachbarn haben, die durch die Hecke wegen Kinderlärm mosern oder anonyme Zettel in den Briefkasten legen, weil unser Kaninchen in "Einzelhaft" lebt, ohne die Hintergründe zu kennen, bin ich vorsichtig, was den Anbau von verbotenen Pflanzen angeht ... und wie gesagt: Es gibt so viele schöne Mohnpflanzen ...

Aber ich bin mir halt sicher, daß der ein oder andere von Euch Greenies auch so nette Nachbarn hat, die dann ganz genau wissen, was erlaubt und was verboten ist, sodaß ich diesen Denkanstoß - mehr soll's auch gar net sein!!! - geben wollte
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 15:52 Uhr  ·  #8
Hallo Rouge,

wo bekommt man denn bei Euch diese Genehmigung?
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 16:05 Uhr  ·  #9
Keine Ahnung, belascoh ... evtl. bei der Gemeinde ... die sind ja für den meisten bürokratischen Blödsinn zuständig - wenn auch net verantwortlich - ...

Und das Verbot von Schlafmohn geht im übrigen (jetzt kann ich mal wieder ganz oberschlau daherreden) auch auf Karl den Großen zurück. Die frühchristliche Kirche sah Krankheiten als Strafe Gottes an und verbot den Genuß von Mohnsaft zur Schmerzlinderung! Und letztlich blieb dieses Verbot durch die Jahrhunderte bis in unsere Zeit - dann halt per Gesetz - bestehen.
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 16:07 Uhr  ·  #10
@Rouge: Ich verstehe, was Du meinst - wenn jeder ein bisschen nachdenkt, was er versendet, ist er/sie und der Empfänger auf der sicheren Seite. Was sich sonst jeder für den eigenen Garten selbst zulegt, ist des Gärtners Sache. Bevor man Samen versendet, kann man sich übrigens unter anderem im Internet schlau machen, falls man unsicher ist.
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 16:18 Uhr  ·  #11
Hmm,

Rouge, wenn Du nicht weisst, wo man so eine Genehmigung herbekommt, woher weisst Du denn, dass sie 75,-€ für 2 Jahre kostet?
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 16:19 Uhr  ·  #12
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 16:21 Uhr  ·  #13
Im Ba*erischen Polizeistaat musste zum Landratsamt gehen!
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 02.06.2010 - 18:00 Uhr  ·  #14
Die beiden dort genannten zugelassenen Sorten sind für den Zierpflanzenanbau absolut irrelevant.

Zum Glück wohn ich in Niedersachsen und nicht in Bayern!
Hier wissen die Behörden nix von einem Verbot!
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Re: Pflanzen, die unter das BtMG fallen!

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Gepostet: 20.06.2010 - 00:00 Uhr  ·  #15
Gibt es eigentlich eine Liste, aller verbotener Pflanzen? Bzw eine Übersicht über die Sachen, die auf der BtmGliste stehen?
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