Die deutsche Staatsanwaltschaft prüft, ob nicht das gesammte Verfahren in Deutschland laufen kann. Also, ob er überhaupt nochmal zurück muss.
Sollte die türkische Justiz damit einverstanden sein, kommt er nur hier vor Gericht.
Um das durchzusetzen , muss aber die deutsche Justiz beweisen, dass auch wirklich ein ordendliches Verfahren stattfindet. Also muss zunächst ermittelt werden.
Sollte es dann doch nicht nach Deutschland abgetreten werden, ist die deutsche Ermittlung rausgeschmissenes Geld!