Herkulesstaude Heracleum mantegazzianum / Gerichtsurteile?

 
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Wolfgang74

Hallo,
ich suche nach Urteilen zu dieser Pflanze. Da muss es doch was geben, nur find' ich es nicht. Vielleicht habt Ihr schonmal etwas
irgendwo gelesen? Wär' toll!

Viele Grüße

Wolfi
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Elfensusi

 [M]
Also von Gerichtsurteilen habe ich nichts gehört, aber im Hof der Grundschule meiner Tochter stand eine, die der Hausmeister dann entfernen musste, und dabei im Krankenhaus gelandet ist. Das Ganze ist aber bestimmt schon 8 Jahre her.
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Jondalar

Hallo wolfgang

Worum und um welchen Standort geht es konkret? Es gibt gewisse Regeln die Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke dazu verpflichten Problem- Neophyten zu entfernen/ einzudämmen und zu denen gehört die Herkulesstaude (Heracleum giganteum), die ja ursprünglich aus dem Kaukasus stammt.

lg robert
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Papillon

Was ist denn eine Herkulesstaude? Und warum ist ein Gerichtsurteil für dich so wichtig?
Werd' aber auch mal danach suchen im Internetz...
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Papillon

Mhm, Riesenbärenklau. Nicht so schön. Ich hab leider auch nix gefunden... Aber es gibt verschiedene Seiten im Internet, bei denen man über das Impressum bestimmt Kontakt zu Leuten kriegt, die Informationen für dich hätten.
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Frank

 [A]
Das Thema wird wohl immer noch diskutiert, die Gerichte sind sich wohl nicht einig, da das vernichten einer Art grundsätzlich verboten ist. Die Stauden sind sowieso nicht mal eben wegzubekommen, selbst Spritzungen sind mühsam und halten nur eine Saison vor, danach treibt der Samen wieder aus. Selbst abflammen tötet den Samen nicht ab.

Gruß
Frank
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Wolfgang74

@Frank
Abgießen der Hohlwurzel mit flüssigem Stickstoff soll sehr gut
wirken. Mir geht es um folgenden Fall: Angenommen ein Nachbar
will sich diese Staude in seinem Garten anpflanzen, weil ihm der
Habitus gefällt, kann ich ihm irgendwelche Vorlagen aufzeigen, die
man da beachten muß? Es kann doch nicht sein, daß es keine
Reglements zu dieser Pflanze gibt. Schliesslich ist es ein Neophyt
mit unglaublichem Ausbreitungsdrang und einiger Gefährlichkeit.
Gunnera als Ersatz wurde abgelehnt.

Grüßle
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Taddy

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stella_riamedia

hallo wolfgang,

mit gerichtsurteilen kann ich zwar nicht dienen, aber vielleicht hilft dir der § aus dem bundesnaturschutzgesetz ----> http://www.spd-donaustauf-sulz…_1_41.html auf den du dich berufen kannst.
wenn er das zeugs tatsächlich in seinem garten will braucht er eine offizielle genehmigung & so einfach ist das m.w. nicht. entweder er wird vorher einsichtig, wenn du ihm diesen § nahe bringst, oder du kriegst ihn damit hinterher (manche lernens nie..... ).

schönen gruß, stella
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Wolfgang74

Danke für Eure Mühe, ich ruf' morgen mal beim Umweltamt an,
vielleicht die beste Adresse bei so einer Frage.

Ade

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