Hallo zusammen,
ich habe eine Baulücke in der Gemeinde Künzell (Hessen) erworben und auch mittlerweile bebaut. Mein Nachbar hat eine wunderschön bepflanzte Grenze mit Bäumen, die nicht den Mindestabstand einhalten. Da es sich hierbei um Bestandsschutz handelt, brauche ich mir um diese Bäume keine Sorgen machen. Seit einiger Zeit hat er in eine Lücke eine Blutbuche (Rotbuche) mit einem Abstand von 50 cm gesetzt. Gemäß meinem Verständnis des hessischen Nachbarschaftsrechts müsste eine Rotbuche 4m von der Grenze entfernt sitzen. Bei einer Hecke müsste der Abstand von 75 cm eingehalten werden.
Wenn ich jetzt nichts unternehme, versäume ich die Einspruchsmöglichkeit und mein Nachbar lässt die Blutbuche bis ins Unermessliche wachsen.
Wer kann mir weiterhelfen? Was soll ich machen?
ich habe eine Baulücke in der Gemeinde Künzell (Hessen) erworben und auch mittlerweile bebaut. Mein Nachbar hat eine wunderschön bepflanzte Grenze mit Bäumen, die nicht den Mindestabstand einhalten. Da es sich hierbei um Bestandsschutz handelt, brauche ich mir um diese Bäume keine Sorgen machen. Seit einiger Zeit hat er in eine Lücke eine Blutbuche (Rotbuche) mit einem Abstand von 50 cm gesetzt. Gemäß meinem Verständnis des hessischen Nachbarschaftsrechts müsste eine Rotbuche 4m von der Grenze entfernt sitzen. Bei einer Hecke müsste der Abstand von 75 cm eingehalten werden.
Wenn ich jetzt nichts unternehme, versäume ich die Einspruchsmöglichkeit und mein Nachbar lässt die Blutbuche bis ins Unermessliche wachsen.
Wer kann mir weiterhelfen? Was soll ich machen?