Gemüse Acker Kleingarten

 
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Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 14:33 Uhr  ·  #1
Hallo, ich habe einen Gemüseacker im Kleingarten, den ich gerne als Rasenfläche
nutzen wollte (dh. ich habe Rasen im August gesäht) Nun teilte mir der Kleingartenvorstand mit, das
es weiterhin als Nutzacker genutzt werden muß. Nun stehe ich also da mit meinem frisch
gesähtem Rasen. Wie kann ich die Fläche nun bepflanzen mit kleinstem Arbeitsaufwand (ich
habe den Gemüseanbau aus zeitgründen einstellen wollen)
Kann man auf dem Rasen irgendeine Sorte an Gemüse anpflanzen oder muß ich
wirklich den gesamten Rasen wieder abtragen?
Pflanzenprofessor*in
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 14:46 Uhr  ·  #2
Hallo,
das Gras solltest du wieder weg machen (umgraben, hacken, zudecken), wenn du etwas dazwischen pflanzt wirst du es nicht mehr mähen können und es wird alles überwachsen. Das wird dann mit den Ordnungsvorschriften des Vereins auch nicht mehr zusammen passen.
Wenn du den Garten nicht mehr satzungsgemäß nutzen (möchtest) wirst du ihn vermutich abgeben müssen.
Für die Nutzung größerer Flächen mit wenig Aufwand fällt mir als Sommerkultur vor allem Kürbis ein oder du säst einmal im Jahr eine Gründüngungs- oder Blumenmischung ein. Wenn die Warteliste der Garteninteressenten lang ist, wird das aber auch nicht allzu lange funktionieren.
Wenn man Kartoffel im Frühjahr einen guten Start verschafft und die Reihen bis zum Bestandsschluß unkrautfrei hält, hat man auch den Rest des Jahres Ruhe (späte Sorten nehmen).
Oder kauf dir 50 Dahlienknollen, pflanze sie in großem Abstand und gehe bei Bedarf leich mit der Unkrauthacke (Schuffeleisen) durch, vielleicht reicht es ja, wenn du die Pflanzplätze frei hälst und dazwischen mit dem Rasenmäher fährst.
Grüße H.-S.
Pflanzenkönig*in
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 15:26 Uhr  ·  #3
Wer einen Garten in einer Schrebergartenanlage besitzt sollte auch die Satzung kennen:

Zitataus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleing%C3%A4rtnerische_Nutzung

Der Gesetzgeber sieht somit als Nutzung in der Hauptsache die Gewinnung von Gartenerzeugnissen und die Nutzung zur Erholung vor. Aus dieser Vorgabe hat sich die so genannte Drittelregelung entwickelt - der Kleingarten soll jeweils zu einem Drittel genutzt werden als:

1. Nutzgarten mit Gemüse, Beeren, Sträuchern, Kräutern, Obstbäumen, Frühbeeten, Kompost usw.
2. Erholungsgarten mit Laube (max. 24 m²), Terrasse, Wiese, Sitzecke usw., wobei maximal 15 % der Pachtfläche durch Plattierungen versiegelt werden dürfen.
3. Ziergarten mit Stauden, Ziersträuchern, Blumenrabatten, Hecken usw.

wobei es nicht genau auf 2-5 qm ankommt, aber so ungefähr sollte es schon sein
vlG Lapismuc
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 16:13 Uhr  ·  #4
ich habe diese Fläche die ganzen Jahre als Acker genutzt und habe eben von mehreren Leuten gehört, das diese alte Regelung abgeschafft wurde und eben nicht mehr zwingend Gemüse angebaut werden muß. Es ist also natürlich mein eigener Fehler gewesen einfach Rasen zu sähen. Ich habe mir schon fast gedacht, das ich den Rasen wieder abtragen muß. Zunächst habe ich gedacht, ich könnte ja auch alles mit Johannisbeeren und Co. bepflanzen, aber das wird wohl auch nach Kleingartengesetz nicht möglich sein. Kennt denn jemand ein gutes Mittel wie ich den Rasen abtragen kann und anschließend nicht ständig Unkraut und Rasen im Gemüsebeet habe? Entschuldigt meine vielen Fragen, aber ich bin eben nicht so die erfahrene Gärtnerin und mit meinen 33 Jahren sicherlich eine der jüngsten in unserem Verein. Ich befürchte, das es schwer werden wird den Rasensamen vollständig zu entfernen. Ich möchte es jetzt auch zügig erledigen, damit der Rasen nicht allzu stark wurzelt.
Pflanzenprofessor*in
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 16:24 Uhr  ·  #5
Was sagt den eure Verordnung zum Pflanzenschutzmitteleinsatz?
Einmal Roundup (Glyphosat) nach Gebrauchsanweisung und das Grüne ist weg (jetzt gleich solange es noch mild ist oder im zeitigen Frühjahr).
Aber der Gedanke mit den Johannisbeeren ist doch gut (zumindest für eine Teilfläche), 3 m Reihenabstand mit einer Rasengasse dazwischen, mal mit dem Vorstand absprechen.
Grüße H.-S.
Druidin
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 17:45 Uhr  ·  #6
Ich glaube, eine Obstwiese zählt zu den Nutzflächen. Vielleicht fragst du da mal nach und pflanzt ggf. ein paar kleinere Obstbäume?

Auch Johannisbeeren müssten dazu zählen. Ich nehme an, durch die Wiese schrumpft dein Nutzgartenanteil von einem Drittel zu sehr und das ist nicht erlaubt. Mit einer Obstwiese und Beerensträuchern müsste das aber wieder legal sein.
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Re: Gemüse Acker Kleingarten

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Gepostet: 30.11.2009 - 18:25 Uhr  ·  #7
vielen dank für eure antworten!!! ich werde mit dem vorstand mal telefonieren und mal schauen was er sagt.
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