Bonsai: Baum aus dem Wald geeignet?

 
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Kiama

das man das nicht macht, habe ich nun verstanden

nur die 3 sind ja outdoorpflanzen, welche "bäume" eignen sich denn als indoor bonsai, irgendwie finde ich nur den fiscus und die myrte?
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blumenbieneX

Zitat geschrieben von Kiama
das man das nicht macht, habe ich nun verstanden

nur die 3 sind ja outdoorpflanzen, welche "bäume" eignen sich denn als indoor bonsai, irgendwie finde ich nur den fiscus und die myrte?


Hmm diese Frage kann man dir in einem Bonsaiforum wohl eher beantworten.

Liebe Grüße,
Maja
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Gastbenutzer

Guestuser

ich fasse zusammen:

pflanzen entnimmt man nicht ohne erlaubnis aus der natur.
pflanzen, die man mit genehmigung ausgräbt, auch die aus dem wald, haben bei sorfältiger vor- und nachbereitung sehr gute überlebenschancen.
das genehmigte ausgraben sollte allerdings erfahrenen yamadori-sammlern überlassen bleiben.

p.s. ich habe dir unterschwellig nichts in den mund gelegt, aber mit verlaub, die aussage:"zum anderen überleben solche Bäume nicht, weil sie völlig andere Bedingungen gewöhnt sind, ist und bleibt einfach falsch.
die hat mit legal oder illegal absolut nichts zu tun und sollte in einem fachlich versierten forum auch nicht getroffen werden.


einen schönen wochenstart

Anmerkung der Moderation:

Lieber Rentner! Wieso schreibst du denn als Walter?
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derextremist

hiho
also beim entnehmen von jungplanzen aus dem wald sollte man schon unterscheiden:
so lang du keine jungpflanzen aus forstlichen beständen entnimmst oder gar die stabilität eines bestandes gefährdest ist die entnahme von einjährigen sämlingen absolut kein problem, gerade wenn wälder forstlich nicht genutzt werden und du dir flächen mit besonders vielen, dicht stehenden jungpflanzen suchst (von denen im laufe der zeit aufgrund der konkurrenz sowieso die meisten sterben würden).
wenn du gezielt eine pflanze aussuchst und entnimmst und dabei vorsichtig bist wird garantiert kein förster etwas dagegen haben!
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Herkunft: Bad Schwartau USDA 7…
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Rose23611

 [M]
hallo

nochmal und für alle

es ist verboten aus dem wald/natur pflanzen auszubuddeln

nach zu lesen hier

quelle: http://www.gesetze-im-internet…10002.html

Zitat:
[i]§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) 1Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. 2Dabei ist insbesondere zu regeln,
1.Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
[/i]

§ 65 Bußgeldvorschriften

1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,
2.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört,
3.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder
4.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört.


§ 66 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
und damit schliesse ich diesen thread
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