Schrebergarten- ist das rechtens?

 
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Eterniah

Nach über einem Jahr warten wars nun endlich soweit. Der Kleingartenverein hat sich gemeldet um uns zwei Gärten zum pachten anzubieten. Beide sind von der Bepflanzung und pflegezustand nicht unbedingt Traumgärten aber ich könnte was draus machen. Mit 4300 € für den einen und 3016 € für den anderen auch preislich nicht ganz so schmerzlich.
Gestern haben wir uns beide Gärten von innen usw ansehen können. Die vorherigen Pächter waren anwesend. Die Preise oben sind die vom Gutachten festgelegten Preise für den Garten mit Lube ohne Krempel (!) der Vorpächter. Für das Zeug wollen die nochmal zusätzlich 1700 € und bei dem anderen 2000 € haben!
Der Reviervorsitzende sagte uns wir müssen das Zeug nicht mitübernehmen, dass müssen die dann wegräumen.
Heut ruf ich also bei den Leuten an um ihnen zu sagen wir nehmen den Garten ohne das Zeug. Da sagt die doch zu mir: "Dann verkauf ich den Garten eben nicht, ich kann ja verkaufen an wen ich will. Da warte ich lieber bis jemand kommt und den vollen Preis bezahlt." Freundlicherweise hat sie mir noch angeboten, dass wir den Garten haben können ohne das Zeug wenn wir mehr als den Schätzpreis zahlen. Die hat ja ne Vollmeise!!!!!
Hab dann nochmal mit dem Reviervorsitzenden gesprochen, der war komplett baff, sowas hatte er noch nie. Am Freitag werden die das in der Vorstandssitzung klären.

Sie ist doch aber nur Pächterin und besitzt den Garten nicht, wie kommt die drauf das sie das machen kann? Ob die nun auch noch damit durchkommt?

Manno, wir waren heute schon den ganzen Tag in sämtlichen Bauhäusern und Blumenmärkten in der Gegend um zu schauen was wir alles brauchen. Jetzt kann ichs wohl bleiben lassen....

Danke fürs zuhören, dass musste raus. *schnief*
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Palmenherz

Nur Pächterin ist gut.. sie kann ohne weitere Gründe ihre Verkaufsabsicht zurückziehen.. das ist nun mal so..ob Rechtens oder nicht. Wenn Du scharf auf diesen Garten bist wäre es am einfachsten sich nicht über das Ob zu streiten sondern über das wie..würde also am Preis arbeiten. Oder wieder ein paar Jahre warten ..

Sie könnte ja auch einen anderen Käufer finden ( Inserat oder ähnlich) der den gewünschten Preis zahlt.

Will wahrscheinlich ne menge Kleinkram mit verkaufen ( Rasenmäher, Spaten, usw..) den Kram braucht man sowieso..

Also den Preis runterdrücken auf ein erträgliches Niveau und gut
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Maikäfer

Ein klares Nein du musst gar nichts davon nehmen Ich suche das mal raus.
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Palmenherz

Aber dann wird er den Garten auch nicht bekommen..aber stimmt du mußt nichts nehmen.. die Pächterin muß aber auch nicht verkaufen
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Maikäfer

das sind zwar die Richtlinien aus Hannover aber da steht von so was auch darin.
aber ich denke das es fast überall gleich ist
http://www.kleingartenvereine….tlinie.pdf

1 Allgemeines
1.1 Anlass und Umfang des Entschädigungsanspruches
1.1.1 Erlischt das Recht zur Nutzung eines Kleingartens infolge Beendigung der Mitgliedschaft oder
aus anderen Gründen, fällt der Garten an den Verein zurück.
1.1.2 Der bisherige Nutzungsberechtigte hat gegenüber dem Verein Anspruch auf angemessene
Entschädigung für die von ihm zurückgelassenen Dauereinrichtungen, sobald der Nachfolgepächter
die Schätzsumme gezahlt hat.
1.1.3 Nicht zulässige, störende oder dem Gartennachfolger nicht zumutbare Einrichtungen und
Gegenstände werden n i c h t entschädigt und müssen von dem bisherigen Nutzungsberechtigten
entfernt werden. Für eine notwendige Räumung von Laubeninventar kann ein Abzug
erfolgen.

1.1.4 Erfolgt keine Räumung, sind die Kosten für die Entfernung und die Wiederherstellung von der
Schätzsumme abzuziehen. Bewegliches Inventar, wie Einrichtungsgegenstände, Gartenwerkzeuge
und Gartengeräte sowie Sondereinrichtungen im Garten und Sonderausstattungen der
Gartenlaube, werden nicht bewertet. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. In diesen
Fällen kann eine persönliche Vereinbarung auf freiwilliger Basis zwischen bisherigem und zukünftigem
Nutzungsberechtigten unter Hinzuziehung des Vereinsvorstandes herbeigeführt
werden.
1.1.5 Kommt auf diese Weise keine Einigung zustande und entfernt der bisherige Nutzungsberechtigte
deswegen z.B. die Sonderausstattung der Laube, ist diese in einen der Schätzungsniederschrift
entsprechenden zumutbaren Zustand zu versetzen.
1.1.6 Das gleiche trifft für Sondereinrichtungen im Garten zu.
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Eterniah

@Palmenherz: So Zeug wie Rasenmäher braucht man schon, dass stimmt. Aber doch kein um die 30 Jahre altes welches auch noch nicht sonderlich gepflegt wurde... Und die gammlige Couch u.ä. würden dann ja auch noch Kosten verursachen. Aber denen gehts wohl nicht wirklich um das Zeug. Die hatten sich generell einen höheren Preis für den Garten erträumt und haben daher wohl bei den Sachen ihren Vorstellungen nach aufgeschlagen.
@Maikäfer: Danke für deine Mühe! Der Verein wird wohl auf meiner Seite sein und das Recht auch. Am WE werd ich wohl erfahren wie es weitergeht. Aber ich hab jetzt schon so oft gehört, dass Pächter sich dann weigern den Garten zu räumen und vor Gericht ziehen etc das mir schon ganz übel ist. Zumal die Herrschaften ja den Garten aufgeben weil sie nicht mehr in der Lage sind ihn zu bewirtschaften. So sieht er halt auch aus und die Gemeinschaftsarbeit und ähnliches können sie ja auch nicht mehr verrichten. Solange sie den Garten nicht abgeben sind sie aber genau dazu doch verpflichtet...

Ach ärgert mich das alles wieder...
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Maikäfer

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