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Pflegen & Schneiden & Veredeln

Richtige Pflanzenpflege, schneiden und veredeln...
Die richtige Pflege von Pflanzen umfasst das Düngen (welcher Dünger und wie oft düngen), Schneiden (wie schneiden und wann wird geschnitten), Wässern (wieviel Wasser und wie oft gießen), Standort der Pflanze (wieviel Licht oder Schatten), Boden (welche Erde oder Substrate), Überwinterung (wie überwintern und bei welchen Temperaturen, winterharte oder nicht), Veredelung (welche Technik zum veredeln, okulieren, anplatten oder pfropfen).


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12 hoher Ahorn zurückschneiden - WIE???

Gast
Gast



Beitragvom: Sa 13 Jan, 2007 20:20
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Hallo
Ich habe in meinem Garten einen Ahorn, der ca 12 Meter hoch ist. Nun ist es leider so, dass im Sommer der Rest vom Garten sehr früh durch diesen Baum im Schatten liegt. Also muss ich ihn wohl zurückschneiden. Kann mir da jemand Tips geben wie weit ich da gehen kann.
Es ist kein "normaler" Baum, sondern er verzweigt direkt ca 50cm über dem Boden in 5 einzelne Stämme mit jeweils ca. 25 cm Durchmesser.
Hab mal ein Bild vom letzten Winter hinzugefügt. Kann auch gerne nochmal welche machen, bei denen man mehr erkennen kann.
Wenn gewünscht kann ich auch gerne welche zusenden.

Danke ersteinmal im Voraus für die Hilfe

Roland Horf aus Nauheim bei Groß-Gerau

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Bild 12 hoher Ahorn zurückschneiden - WIE??? - Pflegen & Schneiden & Veredeln -  - Ahorn.jpg - von Gast
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Titel:
Ahorn.jpg
Beschreibung:

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Niklas Offline
Gärtnermeister
Gärtnermeister


Beiträge: 1036
Beitragvom: Sa 13 Jan, 2007 20:51
Hallo - und Glückwunsch zu Deinem schönen Ahorn!

Vorab zwei Klarstellungen: Was auch immer Du - per Schnitt - mit Deinem Baum anstellen wirst, er wird versuchen über neuen, enormen Zuwachs den Rückschnitt auszugleichen! Dabei stecken Austriebe - Neue - in Längen von 2,50 - 3 m drin.

Schnittzeitpunkt ist die Frage. In diesem Winter könnte es sein, dass der Saftdruck schon so stark ist, dass bei einem Anschnitt schon der - Saft - fließt. Probeschnitt machen!

Selber würde ich erst einen Schnitt durchziehen - wenn überhaupt - zu einem Zeitpunkt, wo Blattmasse genug vorhanden ist.
Es hätte den Vorteil, dass verbleibende Blattmasse den Saftstrom mit verarbeiten könnte und die Schnittwunden würden schneller verheilen, zumindest schneller Wundgewebe zum schließen der Wunden bilden.

Wie weit und was letztendlich zurückgeschnitten werden soll, läßt sich am besten vor Ort, am Baum selbst, entscheiden.

Fachmann - der sein Handwerk versteht - zuziehen, ist die beste Lösung.

In diesem Sinne - viel Erfolg.
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Junie Offline
Pflanzendoktorin
Pflanzendoktorin


Beiträge: 3322
Beitragvom: Sa 13 Jan, 2007 20:57
das ist ein wunderschöner Baum, ich befürchte dass er viel von seiner Schönheit einbüssen wird, wenn du ihn schneidest. Vielleicht könntest du den einen oder anderen Stamm oder Ast entfernen ohne zu sehr in den Habitus einzugreifen.. Auf jeden Fall kein einfaches Unterfangen und aus der Entfernung auch schwer zu beurteilen..

Vielleicht wäre es ein guter Beginn, wenn du dir jetzt grob überlegst, wo du überall Sonne im Garten möchtest und dann schlußfolgerst was du abschneiden müsstest. Andererseits gibt es traumhaft schöne Schattengärten mit Farnen, Gräsern, Funkien, Eisenhut und anderen tollen Pflanzen..
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RolandausNauheim
Gast



Beitragvom: Sa 13 Jan, 2007 21:16
Tja genau das ist auch mein Problem: Der wundervolle Wuchs dieses Baumes. Aber da die ganze Familie Sonnenhungrig ist, komme ich leider um einen Schnitt nicht herum.
Der "Rat vor Ort" war auch heute schon gewesen. Jedoch wollte ich noch eine 2. oder auch 3. Meinung einholen.
Der, der heute da war (Obst und Gartenbauverein Veteran) zeigte mir die Stellen, an denen ER schneiden würde. Grob gesehen ist das etwas unterhalb der großen Schneeflocke mitten im Bild. Ich habe mir diese Stellen mit Klebeband markiert. Ich werde dann morgen doch mal ein paar Bilder machen und hier einstellen. Dann könnt auchihr Eure Meinung dazuabgeben. Entscheiden muss am Ende sowieso ich alleine.
Trotzdem schonmal vielen Dank für die Antworten und einen schönen Samstag Abend noch

Roland
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Junie Offline
Pflanzendoktorin
Pflanzendoktorin


Beiträge: 3322
Beitragvom: Sa 13 Jan, 2007 21:23
du meinst die Schneeflocke mitten im Baum? Also das oberste Drittel des Baumes wegschneiden? Das ihr einfach Äste oder auch Stämme entfernt würde sich nicht rentieren, dann hättet ihr wenigstens einen Rest vom Baum der relativ normal gewachsen ist. Einfach oben die Spitze kappen finde ich zwar die einfachste, aber auch die hässlichste Lösung und wie Niklas schon meinte, der Baum wird versuchen seine alte Größe wieder zu erreichen. Also werdet ihr ihn immer wieder schneiden müssen..

Die meisten, die ich kenne, die angefangen haben einen großen Baum zu verkleinern, haben mittlerweile einen neuen kleinbleibenden gepflanzt, Weil ein geschnittener Baum einfach nicht mehr so schön ausschaut wie ein natürlich gewachsener.. Sad

Liebe Grüße
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Rose23611 Offline
Pearl Of Green
Pearl Of Green


Beiträge: 33976
Beitragvom: So 14 Jan, 2007 17:07
hallo gast

bevor du den baum beschneidest, würde ich mir erstmal die baumschutzverordnung in deiner gegend/gemeinde genau ansehen, denn ab einer gewissen größe und durchmesser der bäume darf man nicht einfach dran rumschnippeln, dat wird sonst "teuer"

lg rose
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Rose23611 Offline
Pearl Of Green
Pearl Of Green


Beiträge: 33976
Beitragvom: So 14 Jan, 2007 17:10
Rose23611 hat Folgendes geschrieben:

hallo gast

bevor du den baum beschneidest, würde ich mir erstmal die baumschutzverordnung in deiner gegend/gemeinde genau ansehen, denn ab einer gewissen größe und durchmesser der bäume darf man nicht einfach dran rumschnippeln Unterstehe dich , dat wird sonst "teuer"

lg rose


baumschutzverordnung

Tendenziell gilt:

es werden meistens nur die Bäume und nicht auch die Hecken unter Schutz gestellt

der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen

der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 cm Umfang in einer Höhe von 1 m

in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt

alle VO verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume

alle VO sehen in der Verletzung der Schutzbestimmungen eine Ordnungswidrigkeit und drohen dafür hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder 50.000 Euro an

alle VO sehen die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung vor (aus Gründen des allgemeinen Wohls, zur Vermeidung von Härten, zur Beseitigung kranker Bäume)

alle VO sehen vor, dass bei einem Verstoß gegen die Schutzbestimmungen oder bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ersatzpflanzung auf Kosten des Grundbesitzers angeordnet werden kann.

Nach: Reinhold Kaub (2000): Gartenrecht für jedermann. Rechtsprobleme rund um Garten und Grundstück. München. BLV-Verlag.
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stella_riamedia Offline
Pflanzendoktorin
Pflanzendoktorin


Beiträge: 3806
Beitragvom: So 14 Jan, 2007 18:59
ohne not, also wenn keine gefahr vom baum ausgeht, würde ich nicht groß dran rumschneiden, schon gar nicht via fernanleitung. im besten fall versaust du nur den habitus, im schlimmsten den kompletten baum. je größer die wunden, die du dem baum zufügst, desto schlechter wird er damit fertig.

& wie schon weiter oben erwähnt, der baum hat seinen genetisch vorgegebenen raum auszufüllen, & da kann er nicht dagegen an, das ist sein ziel. & seine tatsächliche größe hat er ja auch noch nicht erreicht. da geht schon was.

du darfst zwar im kleinen rahmen zurückschneiden, aber lass es vorher von offizieller stelle absegnen & hol dir einen gutachter.

lies dir mal die info durch "Antrag auf Baumfällung und Baumveränderung", einen anderen weg würd ich nicht gehen.

http://www.muenchen.de/Rathaus/plan....mschutz/125736/index.html

hier noch einen passus aus einer anderen seite des links

Zitat:

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Baum ?zuschneiden? möchte?

Grundsätzlich gilt:

Genehmigungspflichtig sind Rückschnittmaßnahmen (Baumveränderung), wenn an geschützten Gehölzen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen verändern (z.B. starke Kronenreduzierung, Kappung, einseitige Aufastung), das weitere Wachstum behindern oder das Gehölz in seiner Gesundheit schädigen können.

Genehmigungsfrei sind geringfügige Rückschnitte im Feinastbereich (= Äste bis zu 3 cm Durchmesser) bis maximal 15 % des Gesamtkronenvolumens. In diesem Umfang dürfen Schnittmaßnahmen nur alle 3 Jahre ohne Genehmigung wiederholt werden.

Entnahme von Totholz ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers genehmigungsfrei.



schönen gruß, stella
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