Pflanzen und Samen in fernen Länder sammeln und zuhause als Andenken pflegen, welcher Pflanzeverrücke will das nicht?
Doch heute gibt es Gesetze, die das regeln! Dabei sind einige Dinge zu beachten, aber unmöglich ist das Mitbringen von Samen und Pflanzenteilen nicht.
Grundsätzlich gilt, wer artgeschützte Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen einführt, macht sich strafbar und das wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Geschützte Pflanzen sind also immer tabu.
Desweiteren sind Substrate (die an den Wurzeln haften), Sand, Erde, Torf, nicht erlaubt und werden am Zoll beschlagnahmt. Mit einer Strafe ist zwar nicht zu rechnen, aber die Pflanzen sind weg.
Innerhalb der EU (ausser von den Kanarischen Inseln) ist es erlaubt alle Arten von Samen und Pflanzen einzuführen. Kartoffeln, Wein- und Zitruspflanzen sind davon allerdings ausgeschlossen.
Aus europäischen Nicht-EU-Ländern und den Kanarischen Inseln darf man ebenfalls Pflanzen und Samen in kleinen Mengen zum eigenen Gebrauch einführen. Das gilt auch für die afrikanischen Mittelmeerländer (Ägypten, Marokko etc.). Kartoffeln, Wein- und Zitruspflanzen sind auch hier ausgeschlossen.
Mitbringsel von Fernreisen müssen grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) besitzen. Das ist vor Ort nicht leicht zu bekommen und dauert oft Wochen. Handelt es sich aber um gesäuberte Samen in Tütchen oder Stecklinge in sauberes feuchtes Papier gewickelt (frei von Schädlingen), beschriftet und nicht artgeschützt, drücken die Zöllner oft ein Auge zu. Im schlimmsten Falle muss man die Pflanzen und Samen abgeben, Strafen drohen nur, wenn artgeschützte Pflanzen dabei sind.
Quellen: Internet / Kraut&Rüben. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen, ausserdem kann es zu Abweichungen der Angaben bei ggf. aktuell geänderter Gesetzeslage kommen.
Doch heute gibt es Gesetze, die das regeln! Dabei sind einige Dinge zu beachten, aber unmöglich ist das Mitbringen von Samen und Pflanzenteilen nicht.
Grundsätzlich gilt, wer artgeschützte Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen einführt, macht sich strafbar und das wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Geschützte Pflanzen sind also immer tabu.
Desweiteren sind Substrate (die an den Wurzeln haften), Sand, Erde, Torf, nicht erlaubt und werden am Zoll beschlagnahmt. Mit einer Strafe ist zwar nicht zu rechnen, aber die Pflanzen sind weg.
![](https://images.weserv.nl/?url=green-24.de%2Fforum%2Fuserpix%2F1177_100_1525_1.jpg)
Innerhalb der EU (ausser von den Kanarischen Inseln) ist es erlaubt alle Arten von Samen und Pflanzen einzuführen. Kartoffeln, Wein- und Zitruspflanzen sind davon allerdings ausgeschlossen.
Aus europäischen Nicht-EU-Ländern und den Kanarischen Inseln darf man ebenfalls Pflanzen und Samen in kleinen Mengen zum eigenen Gebrauch einführen. Das gilt auch für die afrikanischen Mittelmeerländer (Ägypten, Marokko etc.). Kartoffeln, Wein- und Zitruspflanzen sind auch hier ausgeschlossen.
Mitbringsel von Fernreisen müssen grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) besitzen. Das ist vor Ort nicht leicht zu bekommen und dauert oft Wochen. Handelt es sich aber um gesäuberte Samen in Tütchen oder Stecklinge in sauberes feuchtes Papier gewickelt (frei von Schädlingen), beschriftet und nicht artgeschützt, drücken die Zöllner oft ein Auge zu. Im schlimmsten Falle muss man die Pflanzen und Samen abgeben, Strafen drohen nur, wenn artgeschützte Pflanzen dabei sind.
![](https://images.weserv.nl/?url=green-24.de%2Fforum%2Fuserpix%2F1177_100_0426_1.jpg)
Quellen: Internet / Kraut&Rüben. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen, ausserdem kann es zu Abweichungen der Angaben bei ggf. aktuell geänderter Gesetzeslage kommen.