Hände weg von frühblühenden Sträuchern
Auch wenn die Versuchung groß ist: Die Blütenzweige sehr frühblühender Wildgehölze, besonders von Salweide und Reifweide, aber auch von Haselnuss, Kornelkirsche und Roterle, sollten nicht abgepflückt werden. Die Vorfrühlingsblüher unter den wildwachsenden Sträuchern in der Landschaft öffnen - je nach Witterung und Standort - oftmals schon jetzt ihre Blüten oder Blütenkätzchen. Diese werden als Ankündigung des nahenden Frühlings gern für Sträuße und Vasenschmuck gesammelt.
Die Blüten erfüllen eine besondere Aufgabe im Naturhaushalt. Für die aus dem Winterschlaf erwachten Völker, vor allem der Honigbienen, Wildbienen, Hummeln, Wespen sowie deren junge Brut bildet der Blütenpollen das einzige Frühlingsfutter. Die Weidenarten und die Kornelkirsche sind auch die ersten Nektarspender.
Nach Paragraph 61 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist es verboten, von Bäumen, Sträuchern oder Hecken Schmuckreisig unbefugt zu entnehmen, gleichgültig ob ein wirtschaftlicher Schaden entsteht oder nicht. Schmuckreisig darf nur mit besonderer Erlaubnis des Eigentümers gepflückt werden. Bitte dazu auch die Auflagen anderer Bundesländer beachten.
Das Pflücken von Blütenzweigen der genannten Gehölzarten kann daher ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sein, der mit einer Geldbuße bestraft werden kann.
Gartenböden jetzt untersuchen lassen
Damit es im Frühling im Garten wieder richtig grünt und blüht, sollten Hobbygärtner jetzt an die richtige Ernährung ihrer Gartenpflanzen - die Düngung - denken. Pflanzen benötigen genau wie Mensch und Tier eine ausgewogene Ernährung, damit sie sich optimal entfalten können, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Ein unausgewogenes, nicht auf die Bedürfnisse der Pflanzen abgestimmtes Nahrungsangebot führt zu Kümmerwuchs und erhöhter Krankheitsanfälligkeit. Die über den Boden angebotenen Nährstoffe müssen in ihrer Menge und in ihrem Verhältnis zueinander auf die Pflanzen abgestimmt werden.
Das Untersuchungszentrum LUFA NRW der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet einen besonderen Bodenuntersuchungs-Service für Haus- und Kleingartenbesitzer an. Dieser Service ermöglicht jedem Gartenbesitzer, die notwendige Grundlage für einen blühenden und gesunden Garten zu schaffen. Dabei wird der Boden nicht nur auf seine Nährstoffgehalte untersucht, sondern der Gärtner bekommt eine auf die Gartennutzung abgestimmte Düngeempfehlung. Mit dieser ist die richtige Düngung der Pflanzen ein Kinderspiel.
Ganz nebenbei leisten die Gärtner auch einen Beitrag zum Umweltschutz, da ohne eine Bodenuntersuchung mit entsprechender Düngeempfehlung meistens zuviel gedüngt wird.
Eine Standarduntersuchung kostet 15 Euro. Weitere Informationen erhalten interessierte Hobbygärtner gegen Einsendung eines adressierten und mit 0,55 Euro frankierten Briefumschlages beim Untersuchungszentrum der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40, 48147 Münster. Schneller und billiger geht's im Internet unter:
www.landwirtschaftskammer.de. Dort gibt es unter Gartentipps Hinweise zur Probennahme und ein Auftragsformular.
LWK