Rechtsfragen..

 
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NikkiStylz

Hi!

Ich weiß nun nicht ganz sicher ob das hierher gehört, aber ich versuchs mal.

Vielleicht, hatte der ein oder Andere schon mal sonen Fall oder hat schon mal was davon gehört und kann mir ein wenig weiterhelfen.

Mein kleiner Bruder ist 14. Er hat sich auf einer Internetseite mit seiner Handynummer und seiner Emailaddresse angemeldet. Jedoch hat er einen falschen Namen verwendet und ein falsches Geburtsdatum. Dort kann man laut Startseite kostenlos SMS verschicken. Dies hat er dann auch gemacht. Nur leider hat er die AGB´s nicht gelesen und sich somit einen 24 Monatigen Vertrag eingehandelt der pro Jahr 144? kostet. Kannst klar reingefallen würde ich sagen. Nun sind meine Eltern stocksauer und auch entsetzt dass man ohne nach einem Personalausweis oder einer Unterschrift zu fragen einen 14-Jährigen so einfach in einen Vertrag verwickeln kann, immerhin hat er ja kein Einkommen.

Da er Angst hatte, hat er es erst jetzt gebeichtet, es ist aber schon etwa 3 Wochen her, dass er diese Seite aufgesucht hat.

Hat da jemand Erfahrungen mit, bzw weiß ob dieser Vertrag nun wirklich rechtsgültig ist?

lg NIkki
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Schlingel

Ich würde mir mal keine Sorgen machen, uneingeschränkt geschäftsfähig ist man in Deutschland erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, davor ist i.d.R. die Zustimung des gesetzlichen Vertreters (der Eltern) notwendig, um einen Vertrag wirksam weden zu lassen. Haben Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? In jedem Fall kann es nicht Schaden, sich eine Rechtsberatung zu holen, um die Vorgehensweise detailliert zu planen.

LG,...
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stella_riamedia

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GoldenSun

ich hab das mal als "jungspross" gemacht.. der vertrag ist nicht rechtskräftig.. müssen die eltern hinschreiben und dann ist es normalerweise gut...
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Elfensusi

 [M]
Taschengeldparagraf, das geht über sein Taschengeld.
Erkundige Dich doch mal in der Verbraucherberatung.
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Banu

Hallo NikkiStylz,
schließe mich da ebenfalls an. Ob in diesem Fall der Taschengeldparagraph greift, weiß ich nicht. Ich glaub der gilt speziell bei jüngeren Kindern. Und dein kleiner Burder ist ja schon über 14.

Aber ich bin mir sehr sicher (unverbindlich, bin ja keine Rechtsanwältin ) das solche Verträge, egal ob absichtlich oder nicht absichtlich abgeschlossen, erst die Zustimmung der Eltern benötigen (abgesehen davon das der Dienst erst ab 18 Jahren geht), da sie bis dahin nur schwebend rechtwirksam sind. Das heißt wenn deine Eltern ihre Zustimmung verweigern, können diese Betrüger im Dreieck springen und trotzdem nichts ausrichten.

Am besten so wie die anderen geschrieben haben zur Rechtsberatung oder zum Verbraucherschutz gehen. Und so schnell es geht. Bei manchen Rechtsgeschäften gibt es Rücktrittsklauseln die aber nur für eine bestimmte Frist gelten.

Lest euch mal die AGB´s durch, da stehn oft auch schon ein paar Anhaltspunkte drin.

LG und Viel Glück,
Banu
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nazareno

ein fax mit beigelegter geburtsurkunde bzw. reisepass des buben sollte in solchen fällen genügen.
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Rose23611

 [M]
das hatte ichmit einem sohnauch schon mal allerdings ein zeitungsabo, hab da angerufen, erkärt, das mein sohn ohne meine unterschrift nicht geschäftsfähig ist und die sache war erledigt,
wie das aber nun mit falschem namen und geburtsdatum aus sieht kann ich nicht sagen, im grunde geht das dann schon in die betrugsgeschichte ob man da so ohne weiteres rauskommt ich würde mich mal an eine rechtsberatung wenden
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NikkiStylz

Thx für die Antworten. Dass was Stella_riamedia da gepostet hat, scheint mir in der Tat so ähnlich zu sein. Na mal sehen, was dort noch kommt. Wie auch ihr schon gesagt habt, haben meine Eltern sich nun an die Firma gewendet, da keine Telefonnummer angegeben ist, nur über Email.
Es scheint mir aber wirklich so zu sein, dass sie nen Rückzieher machen werden, da er zu Jung ist.
Was meine Eltern aber fürchten, ist die Tatsache, dass der Internet Anschluß über sie läuft und man theoretisch nicht beweisen kann, dass mein Bruder es war und nicht ich oder meine Eltern selbst.
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nazareno

beweispflichtig ist immer der, der etwas behauptet - in diesem fall wären es die betreiber der schwindel-firma.
Kein grund zur sorge!
Du kannst dich ja einmal an ein verbraucherschutzzentrum wenden.
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Christine

Keine Angst, Dein Bruder ist noch midnerjährig, da haben sie eh keine Chance.
Ich hatte Anfang des Jahres selbst den Fall mit einer Ahnenforscherseite www. genea... .de. Überall stand kostenlos und in der mit Mail geschickten Anmeldebestätigung war ein Anhang, (den ich natürlich übersehen hatte, weil sonst dort nie Dateien anhängen), daß es doch auf einmal 60 Euro/Jahr kosten sollte. War auch schon 5 Wochen her, als die Zahlungsaufforderung kam. Als ich im Internet gelesen hatte, daß das eine Abzockerfirma ist, bin ich zum Anwalt, der sagte mir, da ist kein Vertrag zustande gekommen, weil die Kosten vorher nicht eindeutig ersichtlich waren. Es kamen dann zwar noch 2 Mahnungen, aber dann nichts mehr.
Ich würde auch den Verbraucherschutz oder einen Anwalt zuziehen, falls die Firma sich dumm stellt.

Liebe Grüße

Christine
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Flora66

von einer Bekannten deren minderjährige Tochter ist auf ein Link gekommen das Hausaufgabenhilfe anbietet. War auch eine Abzockerfirma.

Ich würde sofort zum Anwalt gehen und die Leute anzeigen.
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chrisy2k

leider sind anzeige auf "betrügerische absichten..." bei solchen schwindel firmen meist haltlos.
einige von diesen haben ihren geschäftssitz im ausland - und wickeln alles über diesen ab, andere versuchen es mit vermeintlich wasserdichten agb's.

im angegebenen fall eines minderjährigen bzw, nicht mündig- geschäftsfähigen sollte das ganze lautlos von statten gehen - sollte jedoch trotz alle dem etwas kommen, eine rechnung etwa - sofort einspruch gegen diese einlegen und zum konsumentenschutz gehen.

die haben meist schon etwas gegeben diese firmen aufliegen.
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NikkiStylz

Nach alldem kam nun ne Mail mit ner Forderung über 35?, da sie eingeräumt haben, dass der Vertrag mit einem Minderjährigen nicht zulässig ist, ihnen aber trotzdem Arbeit entstanden ist, für die sie nun eine Entschädigung wollen...

Übrigens der Sitz der Firma ist in Tat in Österreich und der Anruf bei der Servicenummer ist allein schon recht teuer
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el_largo

Für einen ungültigen Vertrag auch noch Bearbeitungsgebühr verlangen??? Das ist ja allerhand!
Ich würde das drauf ankommen lassen und die 35 Euro nicht zahlen! Wo kämen wir denn hin! Sollen sie sich dorch vorher Gedanken drüber machen, mit wem sie Verträge abschliessen!

Sicherheitshalber würde ich trotzdem mal beim Verbraucherschutz nachfragen... ode rbeim Rechtschutz!
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