Ich weiß nicht, ob es hier schon mal erwähnt wurde. Aber in vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, sich für einen evtl. vorhandenen Außen- bzw. Gartenwasserhahn eine getrennte Wasseruhr zuzulegen.
Für das im Garten verbrauchte Wasser (das ja im Boden versickert), fällt dann keine Abwassergebühr an.
(Der Literpreis auf der Wasserrechnung setzt sich ja zusammen aus dem eigentlichen Preis des Trinkwassers sowie der Abwassergebühr für die Kosten, die das verbrauchte Wasser in der Abwasserinfrastruktur (Kanalisation, Kläranlagen, etc.) verursacht; wobei dieser Posten in manchen Gemeinden sogar bis zur Hälfte des Wasserpreises ausmacht.)
Ein zweiter Wasserzähler, der das im Garten verbrauchte Wasser berechnet, kann also Geld sparen, wenn die Gemeinde für diesen Teilverbrauch keine Abwassergebühren berechnet.
Die Regelungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Manche erlauben diese Sparmaßnahme gar nicht, andere z. B. erst ab einer Mindestgrundstücksgröße [ ].
Wichtig ist, daß man die erhoffte Ersparnis den anfallenden Kosten für diese Maßnahme gegenüberstellt (Preis der zweiten Wasseruhr, Kosten des Einbaus, Kosten für evtl. Wartung/Eichung/etc.; und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren, die die Gemeinde für das Ablesen des Zweit-Zählers und/oder den Aufwand der getrennt erstellten Rechnung verlangt).
Die genauen Regelungen erfährt jeder natürlich nur auf Nachfrage bei seiner zuständigen Verwaltung.
Aber Allgemeines zu dem Thema läßt sich sicher zuhauf über Google finden.
Für das im Garten verbrauchte Wasser (das ja im Boden versickert), fällt dann keine Abwassergebühr an.
(Der Literpreis auf der Wasserrechnung setzt sich ja zusammen aus dem eigentlichen Preis des Trinkwassers sowie der Abwassergebühr für die Kosten, die das verbrauchte Wasser in der Abwasserinfrastruktur (Kanalisation, Kläranlagen, etc.) verursacht; wobei dieser Posten in manchen Gemeinden sogar bis zur Hälfte des Wasserpreises ausmacht.)
Ein zweiter Wasserzähler, der das im Garten verbrauchte Wasser berechnet, kann also Geld sparen, wenn die Gemeinde für diesen Teilverbrauch keine Abwassergebühren berechnet.
Die Regelungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Manche erlauben diese Sparmaßnahme gar nicht, andere z. B. erst ab einer Mindestgrundstücksgröße [ ].
Wichtig ist, daß man die erhoffte Ersparnis den anfallenden Kosten für diese Maßnahme gegenüberstellt (Preis der zweiten Wasseruhr, Kosten des Einbaus, Kosten für evtl. Wartung/Eichung/etc.; und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren, die die Gemeinde für das Ablesen des Zweit-Zählers und/oder den Aufwand der getrennt erstellten Rechnung verlangt).
Die genauen Regelungen erfährt jeder natürlich nur auf Nachfrage bei seiner zuständigen Verwaltung.
Aber Allgemeines zu dem Thema läßt sich sicher zuhauf über Google finden.