Diebstahl

 
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weltraumjuttze

Zitat geschrieben von Banu
Wär der Nachforschung wert, oder?


Richtig... deswegen quäle ich auch gerade den Gockel...
Kaufen kann man die Dinger auf jeden Fall, das hier ist wohl der Mercedes Modell "Preis zum tot umfallen":

http://www.alarm.de/videoueber…r-die.html

Alternativ dazu schnappt man sich den Informatikstudenten seines Vertrauens - das Ganze lässt sich nämlich garantiert billiger über eine Webcam nachbauen.

Zu den Gesetzestexten über die Legalität komm' ich, wenn ich sie GEFUNDEN habe...

EDIT: Das hatte ich befürchtet... es gibt keine einheitliche Regelung für alle Bundesländer, was Privatpersonen betrifft. Die verschiedenen Urteile richten sich nach dem Gesetz für Videoüberwachung in öffentlichen Räumen.

Es folgt ein Zitat von mietgerichtstag.de:

Auf Druck der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kam es im Jahr 2001 zu einer Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit Wirkung ab 23. Mai 2001 wurde folgender § 6b BDSG in das Gesetz eingefügt:
„Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Überwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Abs. 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung . . . zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.“
Die Vorschrift erfasst nur öffentlich zugängliche Räume. Dazu gehören auch Hauseingangsbereiche. Der in § 6b Abs. 2 BDSG enthaltenen Hinweispflicht kann beispielsweise durch einen Aufkleber „Dieser Raum wird videoüberwacht“ nachgekommen werden. Im Übrigen sprechen ins Auge fallende Videoüberwachungsanlagen für sich. Die verantwortliche Stelle ist erkennbar zu machen; hier reicht der Firmenname des Wohnungsunternehmen (Schafflandt/Wildfang, Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar, § 6b, RNr. 2 – 4).


Summa summarum würde ich sagen, dass sich jeder, der eine Überwachungsanlage installieren möchte, im Vorfeld absichern sollte, ob das im jeweiligen Fall rechtens ist!

Einen wunderbaren Tipp habe ich bekommen und reiche ihn auch dankend weiter:
Alternativ könnte man eine Kamera - Atrappe herstellen, wat Hübsches mit blinkender LED zum Beispiel, und ein Warnschild aufstellen: "Dieser Bereich wird videoüberwacht!" *grins* Das ist auch auf jeden Fall billiger...
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Mel
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Mel

Ich habe letztes Jahr in einem anderen Forum gelesen, dass die eine große Basjoo ausgebuddelt haben. Die Leute kamen aus dem Urlaub wieder und blickten nur in ein Loch
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SchwarzeLilie

ich habe mich die ganze Zeit bewundert, warum die Erdbeeren auf geheimnisvolle
weise abgeerntet waren, Mein Sohn hat jetzt Kinder 12 und 13 Jahre alt, aus der weiteren Umgebung erwischt. Die gehen einfach ums Haus, er war im Wohnzimmer, Türe zum Garten offen, und die mampfen und zertrampeln alles. Als Strafe mußten sie am Sa. erscheinen und Kirschen Ernten, und erst mal so viel essen wie sie wollten . Die waren zum Großteil aufgeplatzt und total verwurmt. Die haben gegessen,und fanden so eine Strafe richtig toll und dann habe ich ihnen die Würmer gezeigt die kommen nicht mehr
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Banu

Ich hätt´ die Gartenarbeit oder sonst was machen lassen.
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Mel
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Mel

Genial
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SchwarzeLilie

Banu, bei Mädchen sind die Würmer schlimmer
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Banu

Dann is´ gut. Jungs hätten sowas im Nachhinein nämlich auch noch "cool" gefunden.
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fresie

Gestern stand bei uns auch wieder etwas in der Zeitung, die Kinder im Kindergarten hatten Zaunkinder gebastelt aus Kochlöffeln die wurden dann in Ort aufgebaut als Zaun, am anderen morgen war alles kaputt zerstrampelt abgebrochen etc. die Kinder haben so geheult aber gesehen hat niemand was.

Das mit einer Videokamera ist ja nicht schlecht , aber wenn man so einen anzeigt macht man es ja noch schlimmer das heizt sich dann nur mehr auf, gefallen lassen darf man es sich ja aber auch nicht.
Gerade meine Bekannte hat sie ja zur Rede gestellt, die Folge war dann dass die Kinder von denen dem Hund erst Steine nachgeschmissen haben und dann auch einen vergiftet haben der dann nicht mehr gerettet werden konnte.
Jetzt pflanzt sie nichts mehr an , und der Hund darf nur noch mit Aufsicher in den Garten gehen .
Traurig aber wahr.
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Mimose

WOW,das das in Privatgärten so schlimm ist hät ich nicht gedacht.
Hab immer gedacht des es blos an öffentlich zugängigen Plätzen so schlimm ist.
Ach ja,und auf unserem Friedhof.

da kommt auch immer mal wieder was weg,und das sind nicht die Schnecken gewesen.
Das find ich ja mal richtig Geschmacklos!!!und traurig!!!Wer macht denn sowas???
Naja,ich glaub sogar,das die Menschen nicht mal ein schlechtes Gewissen haben,wenn die sowas machen;ich glaub ich könnt nichtmehr schlafen,bis ich das wieder zurückgetragen hät

Für unsere Blumenschalen haben wir in unserem Hof der Arbeit Ersatz-Kübel bepflanzt.Da kann man Blumen entnehmen,und sie in die Lücken draussen nachpflanzen.
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Chiva

Hab mal einen Bericht im Fernsehn gesehen. Da haben sie eine Hausfreu erwischt, wie sie auf dem Friedhof Blumen klaute.
Ihre Rechtfertigung war: "Die sind doch tot, die haben doch nix mehr davon!"
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Banu

Na super!
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Mimose

Wie bitte?????
Des is ja unglaublich!!!!!!
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Banu

Zwar ein anderes Thema, aber das Verhalten find ich genauso dreist (gestern im Fernsehen gesehen):

Eltern lassen ihre Kinder 2 Tage blau machen lassen (ich kann nachvollzehen warum, ich arbeite im Reisebüro und kenne die Preisunterschiede), um eher und damit günstiger in den Urlaub zu können.

Als sie der begleitende Schulkontrolleur (oder so) am Flughafen erwischt und darauf, die damit verbundene Strafe von Seiten der Schule und das schlechte Vorbild für die Kinder anspricht, heißt es: "Die sind krankgeschrieben/haben ein Attest/´ne Erlaubnis von der Schule."
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Andra

Hallo,

also ich muss feststellen ich habs hier noch gut getroffen unser vorgarten ist nicht geschützt da kann man ganz schnell auf die mauer drauf aber bis jetzt toi toi toi ist alles noch da geblieben da stehen unter anderem eine hanfpalme eine strelizie ein bepflanzter holzkarren klein usw also wenn ich das hier so leses find ich das wohl ein hammer sowas macht man doch nicht was soll das bei aller leibe für pflanzen irgendwo hört es auf wir müssen schliesslich auch sehen wo und wie wie wir sie bekommen das geht einfach gar nicht einfach irgendwo welche nehmen oder rausreissen unverschämt


liebe grüße andrea
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Wiesenblümchen

hallo Andrea, ich kann deinen Text kaum lesen ohne Satzzeichen ist ja echt witzig, wie man die braucht, merkt man sonst kaum
@banu: Bei uns dürfen oft die Kinder ein oder zwei Tage früher in den Urlaub, wenn die Eltern die Lehrer fragen, damit die Kinder auf dem Weg in den Süden nicht tagelang auf der Autobahn im Stau stehen, find ich aber gar nicht schlimm! Da passiert doch eh nix mehr. Wenn doch die Schule einverstanden ist?
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