hallo an alle
des öfteren lese ich in einigen berichten übers auspflanzen in die natur, da ich mich mal mit den naturschutzgesetzen beschäftigen musste möchte ich es mal in erinnerung bringen
nicht das es jetzt so verstanden wird, das ich den moralischen zeigefinger erheben will,O:)
nur wir haben nun mal gesetze an die wir uns alle möglichst halten sollten und ein naturschutzgesetz macht schon sinn
§ 44 Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen
(1) Tiere oder gebietsfremde Pflanzen dürfen nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde in der freien Landschaft ausgebracht oder angesiedelt werden. Als gebietsfremd nach Satz 1 gelten auch Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.
Satz 1 und 2 gilt nicht für
1. den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. das Einsetzen von anderen Organismen
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist oder andere Rechtsvorschriften dem Aussetzen von Tieren entgegenstehen. Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie Artikel 8 Buchst. h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. II 1993 S. 1741) sind zu beachten.
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG
lg rose
des öfteren lese ich in einigen berichten übers auspflanzen in die natur, da ich mich mal mit den naturschutzgesetzen beschäftigen musste möchte ich es mal in erinnerung bringen
nicht das es jetzt so verstanden wird, das ich den moralischen zeigefinger erheben will,O:)
nur wir haben nun mal gesetze an die wir uns alle möglichst halten sollten und ein naturschutzgesetz macht schon sinn
§ 44 Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen
(1) Tiere oder gebietsfremde Pflanzen dürfen nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde in der freien Landschaft ausgebracht oder angesiedelt werden. Als gebietsfremd nach Satz 1 gelten auch Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.
Satz 1 und 2 gilt nicht für
1. den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. das Einsetzen von anderen Organismen
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist oder andere Rechtsvorschriften dem Aussetzen von Tieren entgegenstehen. Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie Artikel 8 Buchst. h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. II 1993 S. 1741) sind zu beachten.
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG
lg rose