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Pflanzen & Botanik

Pflanzen & Botanik? Das Thema Pflanze mit allen Details...
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Bonsai: Baum aus dem Wald geeignet?

Kiama Offline
Gärtnerin
Gärtnerin


Beiträge: 54
Beitragvom: So 17 Aug, 2008 17:22
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das man das nicht macht, habe ich nun verstanden Wink

nur die 3 sind ja outdoorpflanzen, welche "bäume" eignen sich denn als indoor bonsai, irgendwie finde ich nur den fiscus und die myrte?

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blumenbiene Offline
Gärtnermeisterin
Gärtnermeisterin


Beiträge: 1802
Beitragvom: So 17 Aug, 2008 17:36
Kiama hat Folgendes geschrieben:

das man das nicht macht, habe ich nun verstanden Wink

nur die 3 sind ja outdoorpflanzen, welche "bäume" eignen sich denn als indoor bonsai, irgendwie finde ich nur den fiscus und die myrte?


Hmm diese Frage kann man dir in einem Bonsaiforum wohl eher beantworten. Smile

Liebe Grüße,
Maja
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munzel Offline
Gärtnermeisterin
Gärtnermeisterin


Beiträge: 2305
Beitragvom: So 17 Aug, 2008 22:44
Genau das wollte ich auch grad schreiben, Maja.

Bei solchen Sachen bist Du wohl im Bonsaiforum gut aufgehoben, Kiama. Wink Wink
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Roadrunner Offline
Druidin
Druidin


Beiträge: 21603
Beitragvom: So 17 Aug, 2008 23:27
@Walter

Dann lege mir doch bitte auch unterschwellig keine Worte in den Mund. Wink
Wenn ich von 'solchen' (wild und illegal) ausgegrabenen Bäumen spreche, dann meine ich damit sehr wohl schlecht und eilig ausgegrabene Bäume die dann wahrscheinlich, im Haus oder auf einem Balkon untergebracht, womöglich direkt in eine winzige Bonsaischale gequetscht, mit zu wenig Wurzeln und zuvielen Blättern, sicher nicht die richtigen Bedingungen finden, um zu überleben. Mal ganz abgesehen von der ungeeigneten Jahreszeit. Pflanzen, die zur richtigen Zeit ausgegraben werden, sind sicher besser in der Lage, sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Ältere Pflanzen aus dem Wald müssen ggf. mehrere Jahre darauf vorbereitet werden, in einen Topf umzuziehen. Ich bezweifele, das das in einer Nacht- und Nebelaktion möglich ist. Ich sag nix

Das ist auch keine allgemein platzierte Aussage, sondern bezieht sich ganz konkret auf diese Frage und diesen Fall, denn allgemeine Aussagen sind bei solchen Fragen von Anfängern ja nun mal wirklich nicht sehr sinnvoll! Nachdenken
Auch mir ist bekannt, das fachmännisch und legal ausgegrabene Yamadori, die auch nach dem Ausgraben noch lange gut und vorsichtig behandelt werden, durchaus überleben können. Aber genau das kann ich hier nicht vorraussetzen. Neutral

Abgesehen davon möchte ich mit Aussagen wie deinen, gerade bei so einer Frage, auch nicht unbedingt den Fragenden motivieren, doch illegal im Wald zu graben. Nicht alle Frager sind so vernünftig wie Kiama! Eh?
Das ist wohl auch genau das, was Elfensusi meint!
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Walter
Gast



Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 8:57
ich fasse zusammen:

pflanzen entnimmt man nicht ohne erlaubnis aus der natur.
pflanzen, die man mit genehmigung ausgräbt, auch die aus dem wald, haben bei sorfältiger vor- und nachbereitung sehr gute überlebenschancen.
das genehmigte ausgraben sollte allerdings erfahrenen yamadori-sammlern überlassen bleiben.

p.s. ich habe dir unterschwellig nichts in den mund gelegt, aber mit verlaub, die aussage:"zum anderen überleben solche Bäume nicht, weil sie völlig andere Bedingungen gewöhnt sind, ist und bleibt einfach falsch.
die hat mit legal oder illegal absolut nichts zu tun und sollte in einem fachlich versierten forum auch nicht getroffen werden.
Wink

einen schönen wochenstart Freu mich

Anmerkung der Moderation:

Lieber Rentner! Wieso schreibst du denn als Walter?
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Roadrunner Offline
Druidin
Druidin


Beiträge: 21603
Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 11:08
In Bezug auf diese konkrete Frage sehe ich die Aussage weiterhin nicht als falsch an. Hier ist absolut nicht vorrauszusetzen, das das Ausgraben fachmännisch geschehen würde, also haben die Bäume unter diesen Bedingungen wohl kaum eine Überlebenchance. Wenn die Frage, 'Haben Bäume aus dem Wald bei richtiger Behandlung generell eine Chance zu einem Bonsai zu werden?', gewesen wäre, wäre meine Antwort auch sicher anders ausgefallen. Mir geht es nicht darum allgemeingültige Antworten zu geben, sondern mich präzise auf die Frage und den Frager einzustellen und die dazu passende Antwort zu geben. Dies war keine allgemeingültige Frage, also gebe ich auch keine allgemeingültige Antwort, denn das ist wenig sinnvoll! Das war nicht meine Intension und das habe ich auch nie behauptet. Wink

In diesem Forum wird es nicht gerne gesehen, wenn in Threads, die einer eindeutigen Frage zugrunde liegen, eine oder mehrere Personen beginnen seitenweise über Dinge zu diskutieren, die zwar vielleicht fachlich korrekt, aber gar nicht gefragt waren und letztlich völlig am Thema vorbeigehen.
Danke! Wink
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Walter
Gast



Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 11:46
zitat: In diesem Forum wird es nicht gerne gesehen....
das habe ich schon nach relativ kurzer zeit gemerkt... Freu mich
keine angst, bin schon wieder weg.

viel spass noch weiterhin und nichts für ungut Wink

Anmerkung der Moderation:

Lieber Rentner! Wieso schreibst du denn als Walter?
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Roadrunner Offline
Druidin
Druidin


Beiträge: 21603
Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 11:50
Wenn du mich zitierst, dann doch bitte korrekt und vollständig! Wink

Zitat:
In diesem Forum wird es nicht gerne gesehen, wenn in Threads, die einer eindeutigen Frage zugrunde liegen, eine oder mehrere Personen beginnen seitenweise über Dinge zu diskutieren, die zwar vielleicht fachlich korrekt, aber gar nicht gefragt waren und letztlich völlig am Thema vorbeigehen.


Denn sowas geht in unseren Augen eher in diese Richtung, vor allem, wenn einer der Personen ein unbekannter Gast ist: http://green-24.de/forum/ftopic30096.html
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derextremist Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 20
Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 13:15
hiho
also beim entnehmen von jungplanzen aus dem wald sollte man schon unterscheiden:
so lang du keine jungpflanzen aus forstlichen beständen entnimmst oder gar die stabilität eines bestandes gefährdest ist die entnahme von einjährigen sämlingen absolut kein problem, gerade wenn wälder forstlich nicht genutzt werden und du dir flächen mit besonders vielen, dicht stehenden jungpflanzen suchst (von denen im laufe der zeit aufgrund der konkurrenz sowieso die meisten sterben würden).
wenn du gezielt eine pflanze aussuchst und entnimmst und dabei vorsichtig bist wird garantiert kein förster etwas dagegen haben!
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Rose23611 Offline
Pearl Of Green
Pearl Of Green


Beiträge: 33973
Beitragvom: Mo 18 Aug, 2008 13:36
hallo

nochmal und für alle Exclamation Exclamation

es ist verboten aus dem wald/natur pflanzen auszubuddeln Unterstehe dich Unterstehe dich

nach zu lesen hier

quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/b....g_2002/BJNR119310002.html

Zitat:
[i]§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) 1Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. 2Dabei ist insbesondere zu regeln,
1.Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
[/i]

§ 65 Bußgeldvorschriften

1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,
2.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört,
3.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder
4.entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört.


§ 66 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
und damit schliesse ich diesen thread Wink
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