@ robert
da bin ich ja beruhigt, das ich nicht nerve
es ist nach dem bundesnaturschutzgesetz verboten, gartenblumen oder sonstige pflanzen in die freie natur zupflanzen, oder pflanzen aus der natur zu entnehmen, es sei denn du hast eine genehmigung von der naturschutzbehörde, die besorgen sich manche bonsaizüchter um bäume im wald (auch mit genehmigung des zuständigen försters) aus dem wald zu buddeln
auf öffentlichen grund (park oder wiese) braucht man eine genehmigung des grünflächenamts, die hab ich mir immer geholt wenn wir mit den kindern aus dem kindergarten, pflanzaktionen mit krokussen,narzissen, tulpen,hyazinthen gemacht haben,
da bin ich ja beruhigt, das ich nicht nerve
es ist nach dem bundesnaturschutzgesetz verboten, gartenblumen oder sonstige pflanzen in die freie natur zupflanzen, oder pflanzen aus der natur zu entnehmen, es sei denn du hast eine genehmigung von der naturschutzbehörde, die besorgen sich manche bonsaizüchter um bäume im wald (auch mit genehmigung des zuständigen försters) aus dem wald zu buddeln
auf öffentlichen grund (park oder wiese) braucht man eine genehmigung des grünflächenamts, die hab ich mir immer geholt wenn wir mit den kindern aus dem kindergarten, pflanzaktionen mit krokussen,narzissen, tulpen,hyazinthen gemacht haben,