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Gartenplanung & Gartengestaltung

Planung und Gestaltung, Ideen und Technik, Beispiele, wie wirds gemacht... Gartengestaltung Beispiele


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Was darf man was darf man nicht ?

BlackNova Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 33
Beitragvom: So 19 Sep, 2010 18:11
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Hallo

Ich habe von meiner Oma ein sehr großes Feld (hinter ihrem grundstück) bekommen und möchte dieses nun aktiv nutzen.

Nun stellt sich mir aber die Frage was darf ich auf solch einem Grundstück (kein baugrundstück) eig. machen ?

Darf ich dort ein Gartenhaus/Gewächshaus oder auch anderre Sachen hinsetzen ?

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Mara23 Offline
Nebet Wadjet
Nebet Wadjet


Beiträge: 16037
Beitragvom: So 19 Sep, 2010 18:15
Du kannst dich auch direkt mal bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen, als was das Gelände ausgeschrieben ist und in welcher Form du das dort nutzen kannst.
Ist es eine landwirtschaftliche Nutzungsfläche? Oder eher Richtung Schrebergarten?
Bei Schrebergarten darfst du ein Gartenhäuschen bauen, bei landwirtschaftlicher Nutzungsfläche nicht.
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BlackNova Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 33
Beitragvom: So 19 Sep, 2010 18:56
Ok werde ich mahl machen
Wie sieht es denn mit einem Teich aus ?
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Mara23 Offline
Nebet Wadjet
Nebet Wadjet


Beiträge: 16037
Beitragvom: So 19 Sep, 2010 19:04
Ebenfalls, einfach mal erkundigen. Wink
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BlackNova Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 33
Beitragvom: So 19 Sep, 2010 19:17
Ok danke werde ich mal machen !
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Alexander der Grüne Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 45
Beitragvom: Di 21 Sep, 2010 17:12
in der neon war mal ein artikel, dass leute auf feldern ihre gärten anlegen
aber es muss ein feld bleiben
aber ein ausgedienter aber fahrtüchtiger campinganhänger darf sicher geparkt werden
und nicht abwimmeln lassen von der zuständigen behörde
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Canica Offline
Grüne Düse
Grüne Düse


Beiträge: 15056
Beitragvom: Di 21 Sep, 2010 17:35
Soweit ich weiß, hängt die Genehmigungspflicht für eine Gartenhütte auch von der Größe ab. Dazu passend habe ich einen Link gefunden, der für Dich eventuell interessant sein könnte: KLICK
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Hesperis Offline
Pflanzendoktor
Pflanzendoktor


Beiträge: 4969
Beitragvom: Di 21 Sep, 2010 21:14
Hallo,
in dem Artikel gehts um die Baugenehmigung, die ist wohl von der Art der Hütte abhängig. Aber auch ein baugenehmigungsfreies Gebäude braucht eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, und die bekommt man im Außenbereich nicht, auch nicht für den Zaun und nicht für einen Teich. Das geht nur in Gebieten die per Bebauungsplan für so etwas vorgesehen sind.
Man darf auf einem Acker ohne Genehmigung eine Wiese anlegen, Blumen und Gemüse pflanzen, auch Obstbäume oder heimische Bäume, aber nichts bauen, auch keinen Wohnanhänger abstellen.
Ich glaube dass es in dieser Hinsicht zwischen den Bundesländern keine großen Unterschiede gibt.
Grüße H.-S.
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Richi42 Offline
Azubi
Azubi


Beiträge: 4
Beitragvom: Sa 25 Sep, 2010 22:37
Ich weiss nicht ob es dir weiterhilft aber ich und meine Frau haben und ebenfalls einen Teich anlegen lassen und hatten von der Gemeinde die Vorschrift auferlegt bekommen, dass dieser nicht tiefer als 3m sein darf. Hatte in dem Fall wohl was mit dem Grundwasserspiegel zu tun. Will damit nur sagen, dass es überall andere Vorschriften gibt, die du erst ergründen musst bevor du mit solchen Projekten startest.

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