Sicher bin ich mir nicht aber ich glaube das schon mal in Zusammenhang mit einer EU Richtlinie über Anbau, Verwertung und Kompostierung von Pflanzen gelesen zu haben
Hat damit zu tun, dass sich die EU und andere Länder ungern Schädlinge einführen, die dann die eigene Population von Pflanzen gefährden. Daher brauchst du ein "Phytosanitary certificate" in dem steht, dass die Pflanze untersucht wurde und frei von Schädlingen ist. Dazu kommen Pflanzenschutzbestimmungen (CITES etc.)
Hier aus der Vorlage des schweizerischen Zolls:
Zitat:
10 Hiermit wird bescheinigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse
– nach geeigneten Verfahren untersucht worden sind und
– frei von Quarantäneschadorganismen und praktisch frei von anderen gefährlichen Schadorganismen
befunden wurden und
– als den im Bestimmungsland geltenden Pflanzenschutzvoschriften entsprechend angesehen werden.
Gelten so ähnlich auch für die anderen Länder, obwohl es innerhalb der EU ein gelockertes Verfahren gibt. Aus Übersee brauchst allerdings immer noch das Pflanzenschutzzeugnis.
Das Pflanzenschutzzeugnis beantragt man beim Zoll. Auf der Seite des schweizerischen Zolls steht eine ausführliche Erklärung (aus Übersee in die EU gelten sehr wahrscheinlich die selben Regeln, innerhalb der EU + CH nutzt man aber häufiger den Pflanzenpass).
[quote="Trucker0158"]Sicher bin ich mir nicht aber ich glaube das schon mal in Zusammenhang mit einer EU Richtlinie über Anbau, Verwertung und Kompostierung von Pflanzen gelesen zu haben[/quote]
Sorry hier fehlt leider der Zusatz " von eingeführten Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen"
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