Blog von kdb

6. Eintrag - Pflanzung - Grenzabstände



Wer seine Obstbäume auf der Grenze zum Nachbargrundstück, beispielsweise als Sichtschutz oder lockere Hecke errichten will, ist zunächst auf den guten Willen des Nachbarn angewiesen. So hatte ich beispielsweise keine Probleme, mein Nachbar meinte lediglich, aber ein paar Zentimeter Abstand hälst du doch wohl ein. Draufhin zeigte ich ihm die vorbereiteten Abstandshalter, die die Drähte bei 30 cm Abstand halten und er nickte ab.



Geht es ausnahmsweise nicht so gut, dann sollte man in Satzungen der Kleingartenvereine oder in entsprechenden Landesgesetzen nachschauen. In Bayern heisst es da beispielsweise

BayRS IV, S. 571
"Art. 47
Grenzabstand von Pflanzen

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.

(2) 1 Zugunsten eines Waldgrundstücks kann nur die Einhaltung eines Abstands von 0,50 m verlangt werden. 2 Das gleiche gilt, wenn Wein oder Hopfen auf einem Grundstück angebaut wird, in dessen Lage dieser Anbau nach den örtlichen Verhältnissen üblich ist."

Also, ich empfehle, die Abstände entsprechend der regionalen Bestimmungen grosszügig einzuhalten, man muss ja vielleicht auch mal hinter dem Spaliergerüsten arbeiten, oder sich mit dem Nachbarn gut zu vertragen.


Bearbeitet: 2x, zuletzt am 09.11.2013 - 14:47 Uhr