Und wenn keiner weiß, dass das eine Schlüsselblume ist, außer Frau Krause?
Macht sich Frau K. dann strafbar, weil sie Frau S. nicht bei den Behörden anschwärzt, da diese jede Woche Schlüsselblumen abmäht und auf Frau K. nicht hören will?
Meine Oma hatte mal einen Unruhestifter, der jede Nacht zu ihr kam und an das Rollo gepoltert hat.
sie ging daraufhin zur Polizei und die sagten, sie darf auf ihrem Grundstück alles machen was sie will.
Also kippte sie eimerweise Wasser im Winter unter dieses Fenster und "polierte" die Eisfläche schön.
Eines Nachts gab es einen Rappel und Schlag und sieh hörte nur ein ziemlich schreckliches "aua" von draußen, danach war Ruhe.
Der wer auch immer Störenfried hat sich also gekonnt auf die Schnauze gelegt und keiner konnte sich beschweren, weil keiner bei Oma was auf dem Grundstück zu suchen hat.
Ein anderer Fall zeigt aber, dass man auf eigenem Land nicht alles darf, zum Beispiel, wenn man ein Raubtier hat und eine Lebendfalle braucht. In diesem Fall macht man sich mit einer selbst organisierten Lebendfalle strafbar, man muss einem Förster/Jäger bescheid sagen, der sich um das Problem kümmert.
Und brütende Vögel dürfen nicht als "Haustiere" angesehen werden, nur weil sie auf dem Grundstück sind. So sehr auch die Nachbarskatze in den Garten káckt, man darf sie nicht mit nem Erbsengewehr vertreiben, da das wiederum das Tierschutzgesetz betrifft.
Seltsam nur, dass Küken vergast werden dürfen, weil sie das falsche Geschlecht haben... Da kümmert sich keine Sau ums Tierschutzgesetz, die großen Industrien dürfen jederzeit jemandem ein Bolzenschussgerät oder nen Gashahn in die Hand drücken und Tiere töten, aus nicht genügenden Gründen, aber eine Privatperson macht sich strafbar, wenn sie ein Rotkehlchennest versorgt, was von den Elterntieren verlassen wurde...
Ja ja, das gute alte Gesetz...
Also... wie ist das mit der Blume in Nachbars Garten, wenn der Nachbar kein Loch im Rasen will und daher die Blume abmäht? Kann man in einer Nacht und Nebel Aktion die Blume ausgraben und gut versorgt dem Naturschutzbund vor die Tür stellen, mit dem Hinweis, man hätte sie mit dem Rasenmäher gekillt?
MUSS man Frau Schmidt mit Behörden an die Karre fahren, wenn sie die Blume nicht freiwillig rausrückt oder sie zumindest in Ruhe leben lässt?
Und wenn man sie in Ruhe wachsen lassen soll, hieße das, dass man sie nicht pflegen muss, obwohl man sieht, wenn es ihr schlecht geht? Das wäre ja auch ein Eingreifen in die Natur, aber andererseits ist diese Blume ja auch gefährdet und auf Schutz angewiesen bzw. dankbar.