Wallhecke. Ich habe vor ca. 3 Jahren auf einer Wallhecke (ca. 20 Meter) ein Vlies aufgebracht und darauf Rindenmulch aufgebracht, da der Untkrautbewuchs sehr stark war. Auf der Wallhecke stehen 4 Bäume, 3 Eichen ca. 150 - 200 Jahre und eine Birke ca. 30 Jahre. Nun kommt die Stadt Oldenburg und fordert das der Vlies zu entfehrnen ist, da die Wallhecke unter Naturschutz steht. Ich muß dazu sagen, dass auf der Wallhecke nur die 4 Bäume stehen und ansonsten dort nie Buschwerk oder änliches gestanden hat. Sie Liegt zwischen Gehweg und Grundstück und ist ca. 1,50 - 2,00 Meter breit. Ich würde mich über eine Anwort freuen, ob die Stadt Oldenburg / Oldb. in Nds. so Recht hat und darauf bestehen kann.