Gartenrückbau

 
Pflanzendoktor*in
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Gartenrückbau

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Gepostet: 24.04.2019 - 21:59 Uhr  ·  #1
Freunde,

ich glaube, ich habe mir gerade selbst ein Ei gelegt, in dem ich mich in diesem Jahr zum Vorstand unserer KGA wählen ließ.

Folgendes Problem: Ein Pächter hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Streit bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Mitgliedern des alten Vorstands. Ebenso trug er diesen Streit auch auf die Kreisebene und beleidigte vor Zeugen den Kreisvorstandsvorsitzenden.
Darauf hin sprach dieser die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft aus, wir kündigten fristlos ebenso den Pachtvertrag.

Nun meine Frage: Wie weit muss der "Gartenfreund" den Garten beräumen, wenn er keinen Nachpächter findet?
Ein Bungalow ... ausräumen ja.
Aber umfasst es auch den Abriss dieses Gebäudes und Beseitigung aller Pflanzen?

Irgendwie scheint sich da alle Welt etwas drum zu drücken, sprich im Netz findet man nichts genaueres ... de facto werden wir leider nicht so schnell neue Interessenten finden.

Ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt, bevor ich mich nächste Woche zum Kreisvorstand begebe.
Und ebenso hoffe ich, dass ich hier im richtigen Unterforum bin.
Nebet Wadjet
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 25.04.2019 - 09:08 Uhr  ·  #2
Habt ihr das denn nicht in eurer Satzung festgelegt?
Lies dir mal das durch besonders unter "Eigentumsverhältnisse an der Laube"
https://kanzlei-fuer-privatrec…et-werden/

Ansonsten am besten zum Anwalt gehen und beraten lassen...
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 25.04.2019 - 09:59 Uhr  ·  #3
Danke für die Auskunft Mara.

Ich fange ja gerade erst an mich in diesen ganzen Wust einzuarbeiten.

Und wo meine Satzung hinentschwunden ist ... frag nicht. Oder hatte ich die niemals?

Jedenfalls werden wir uns wohl auf ein sehr zähes Ringen einstellen müssen. Denn der Mann scheint das Streiten mit Vorliebe über Anwalt und Gericht als zweites Hobby zu betreiben. Angeblich versucht er das Ganze zu verkaufen, sofern er darüber verfügen kann. Oder eben eine Ablösesumme zu erhalten. Falls er denn tatsächlich einen Interessenten findet.

Vielleicht können wir das Ganze auch umgehen, indem wir sagen, okay, bewegliches Inventar weg, alles andere wird noch akzeptiert. Es wird nicht einfach so oder so. *soifz*
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 18.10.2019 - 22:33 Uhr  ·  #4
Nur mal als kleine Zwischeninfo:

Nach einem in der Sache und Angelegenheit unerquicklichen Sommer (jegliche Korrespondenz erfolgte nur über dessen Anwalt mit ständigen neuen Klagen) kam jetzt die Kündigung des Garten"freundes" zum Jahresende.
Ich würde jedem raten, unbedingt in der Satzung der KGA eine Klausel bezüglich Beleidigungen und Diffamierungen hineinzunehmen.
Druidin
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 19.10.2019 - 09:03 Uhr  ·  #5
Ist das ein Kleingartenverein nach dem Bundeskleingartengesetz? Danach entscheidet normalerweise der Verein, wer den Garten pachtet und nicht der Vorpächter. Das ist wie bei einer Mietwohnung, da entscheidet auch der Besitzer (hier in der Regel die Gemeinde, vertreten durch den Verein) und nicht der Vormieter...

Auch für Beleidigungen gibt es Gesetze im BGB. Das müsst ihr nicht hinnehmen.

Für beides braucht ihr normalerweise keine eigenen Klauseln in euren Satzungen. Ein Garten muss bei der Rückgabe in einem satzungsgetreuen Zustand sein, ansonsten werden die Kosten für die Rückversetzung (zu hohe oder falsche Bepflanzung zu nahe am Zaum entfernen, illegale Gebäude und Versiegelungen zurückbauen etc.) von dem Wert des Gartens abgezogen. Dafür gibt es Gartensachverständige. Die setzen den Wert fest (Gebäude, Pflanzen etc.) und daran müssen sich Verein und Pächter gleichermaßen halten. Ob der Rückbau vom Gartenverein übernommen wird oder der neue Pächter verpflichtet wird, ist dabei egal. Macht der Pächter es selbst, sinkt natürlich die Summe, die er für die Ablöse des Gartens zahlt.
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 19.10.2019 - 16:42 Uhr  ·  #6
Wir sind nach dem Bundeskleingartengesetz dran als Verein.

Aber es war nur erst die allgemeine Frage, was sich inzwischen soweit erledigt hat.
Diese Beleidigungsgeschichte ist in meinen Augen insofern schwierig, weil dieser Hickhack sich ja immer aus der (eigentlich harmlosen) Situation ergibt.
Heute ging es um die Ablesung der Zählerstände ... und um die Frage der Kautionsrückzahlung. Sie will die Kaution in bar, ich per Überweisung. Ich muss ja für das Vereinskonto den Nachweis haben. Sieht sie nicht ein.
Und wieder wurde alle uralten Querelen hochgebracht ... dass sie niemand verstünde und alle gegen sie wären ...
Pearl Of Green
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 19.10.2019 - 18:15 Uhr  ·  #7
man kann ja auch bar auszahlen und lässt sich ne quittung unterschreiben, so hat man auch einen nachweis für das vereinskonto
Druidin
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 19.10.2019 - 23:12 Uhr  ·  #8
Na, siehst du, das Bundeskleingartengesetzt hat eben auch Vorteile...

Kann man bestimmt bar machen, aber ich würde mich auch nicht drauf einlassen. Mietkautionen werden auch in der Regel überwiesen. Warum sollte man sowas bar machen?
Wenn die schon so komisch ist, brauchst du noch einen Zeugen dabei, um sicher zu gehen, der Aufwand mit dem Bargeld....nö...ist ja ihr Problem, wenn sie keine Kontoverbindung rausrückt...
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 20.10.2019 - 14:34 Uhr  ·  #9
Danke erstmal für eure Antworten. An die Geschichte mit der Quittung haben wir noch nicht gedacht, weil wir uns bei dem Thema etwas selbst im Weg des Denkens standen.

Ich habe mich schon mit meiner Finanzvorständin beraten, sie würde sogar soweit gehen, die Verrechnung mit der Abschlußrechnung vorzunehmen. Aber darüber müssen wir nochmals genauer nachdenken, weil ja die Abnahme des Gartens erst später stattfindet als die Rechnung rausgeht. Ob die in ihrem Umfang akzeptiert wird, bleibt auch fraglich.
Und die Kaution soll eigentlich nötig "Nacharbeiten" absichern, falls eben die massive Laube noch voll Möblierung u.ä. ist.
Denn sonst müssten sich ja wieder die Gartenfreunde darum kümmern. Und das hatten wir vor ein paar Wochen erst. Insgesamt über 1/2 Kubikmeter Sperrmüll und Sondermüll haben wir aus 2 Lauben rausgeholt.
Fakt ist, dass ich vermutlich bei der Gartenübergabe gar nicht selbst dabei sein kann/werde, denn ich habe keine Lust, mich erneut von der Frau belöffeln zu lassen. Die hat(te) eine Benehmen, dass ich vorläufig keine blutdrucksteigenden Mittel bräuchte. Offensichtlich sind alle, die nicht nach ihrem Gusto agieren für die gleich ein rotes Tuch ...
Druidin
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 20.10.2019 - 20:08 Uhr  ·  #10
Bei Mietkautionen darf man die Kaution bis zu einem halben Jahr nach Auszug zurückhalten, falls noch Mängel auftreten. Das oder ähnliches gilt sehr wahrscheinlich auch für Pachtgärten. Also würde ich die Kaution auch nicht direkt bei der Übergabe zurückgeben.

Bei einer Verrechnung müsst ihr vorsichtig sein, das geht beispielsweise nicht mit Pachtrückständen, außer der Pächter stimmt ausdrücklich zu. Da gibt es seltsame Vorschriften...
kdb
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 24.10.2019 - 21:14 Uhr  ·  #11
Pflanzendoktor*in
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Re: Gartenrückbau

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Gepostet: 25.10.2019 - 18:16 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von kdb
und wenn es gar keine einigung gibt, dann geht immer noch die möglichkeit, den garten mit schwarzer erde, also komplett beräumt, zu übernehmen.

https://www.gartenfreunde-sbk.de/kg-kuendigung.html

kdb


Danke für den Hinweis.
Allerdings ist die Lage bei uns etwas anders, eben weil wir als Mitglieder des Vereins kein Interesse mehr hatten, den Pachtvertrag fortzusetzen. Wer lässt sich schon bei Kleinigkeiten gern beschimpfen? Und letztlich kündigte er selbst bzw. sein Anwalt.
Ich bin froh, wenn er verschwunden ist und die Übergabe "glimpflich" abläuft.
Die Möglichkeit eines Nachpächters haben wir immer im Visier, die "Schwierigkeit" besteht hier darin, dass die Leute gern einen Garten möchten, in dem die Laube bereits steht und möglichst wenig Urbarmachnung nötig ist.
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