Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

 
Azubi
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Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 29.09.2012 - 23:49 Uhr  ·  #1
Hallo,

bin neu hier im Forum und habe gleich einige Fragen: ich habe bei mir im Garten eine wild gewachsene Salweide - diese stand schon dort als ich das Grundstück gekauft habe und wir haben sie einfach stehen und wachsen lassen.
Nun meine Fragen:
1.wie kann man bestimmen wie alt der Baum ist. Vor genau 4 Jahren war er schon knapp 2 Meter - damals 2 dünne Ästchen. Heute ist er ca 5,50 - 6 Meter hoch. Der Stammumfang in 1 - 1,5 Meter Höhe ist ca 23 - 25 cm. Wer kann das genaue Alter bestimmen und wie wird das gemacht bzw wie teuer ist so etwas?
2. Was sind die Kriterien ob es sich dabei um einen Strauch oder einen Baum handelt? Aus dem Boden kommen 2 Stämme. In ca 1,5 Meter Höhe gabelt sich der eine Stamm und ist dann wild verzweigt. Der andere Stamm wächst in der Mitte dieser Gabelung hoch und ist dann auch stark verzweigt.
Ist das nun ein Baum (bzw. 2 Bäume) oder Strauch.
3. Laut Gesetz in NRW dürfen schnell wachsende Ziersträucher 1 Meter an der Nachbarsgrenze stehen. Es wird unterschieden in groß wachsende Bäume, Obstbäume, übrige Bäume, Ziersträucher (schnell wachsend und eben nicht schnell wachsend). Handelt es sich bei einer wild gewachsenen Weide um einen solchen Zierstrauch oder worunter fällt so etwas laut Gesetz?

VG

Andreas
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 30.09.2012 - 12:23 Uhr  ·  #2
Die Altersbestimmung von Bäumen ist sehr genau über die Jahrringe möglich (pro Jahr wird in der Regel ein Ring gebildet). Man muss den Baum dazu nicht gleich fällen. Man kann auch mit einem speziellen Bohrer einen sog. Holzbohrkern entnehmen und an diesem das Alter bestimmen.

Erkundige dich mal nach dem Stichwort "Dendrochronologie" in deiner Umgebung. Ich kenne es von der Uni, kann mir aber gut vorstellen, das auch Förstereien sich damit beschäftigen.

Mit den Gesetzen zur Baumfällung und der genauen Einteilung kenne ich mich leider nicht aus. Hast du dich schon mal bei deiner Wohngemeinde/ Stadt erkundigt, wie sie das handhaben?
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder S

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Gepostet: 30.09.2012 - 22:54 Uhr  ·  #3
Warum willst du das wissen? Hat sich jemand über die Weide beschwert oder willst du sie selbst entfernen?

Im ersten Fall wäre es interessant euer Nachbarrrecht mal auf den Geltungsbereich hin zu überprüfen.

Es gibt nämlich Nachbarrechtsgesetze, die nur für gepflanzte Gehölze gelten. Anflug zählt nicht dazu. Falls das bei euch auch so ist, wärst du schon mal aus dem Schneider.
Außerdem gibt es meist auch eine Einspruchsfrist, d. h. nach einer gewissen Standzeit der Pflanze kann der Nachbar auch nicht mehr meckern.
Vielleicht müssen deine Fragen also gar nicht beantwortet werden.

Im zweiten Fall dürfte es wohl kaum Probleme geben, weil die Weide wohl zu jung ist um in den Geltungsbereich irgend einer Baumschutzsatzung zu fallen.

Zitat geschrieben von comeonfc
Handelt es sich bei einer wild gewachsenen Weide um einen solchen Zierstrauch oder worunter fällt so etwas laut Gesetz?


Bei uns werden die Gehölze nach ihrer Art eingestuft, nicht nach ihrer Wuchsform. Eine Salweide ist demnach ein Großstrauch, egal ob er als Busch da steht oder mit einem Stamm erzogen wurde. Finde ich so auch sinnvoll, da die Wuchsform ja veränderbar ist. Auch das Alter der Pflanze ist ohne Belang, die Standzeit am Ort zählt.

Aber wie gesagt: da mußt du euer Gesetz mal drauf hin selbst durchforsten.

Grüße vom Floris
Azubi
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 01.10.2012 - 14:04 Uhr  ·  #4
Hallo,

und Danke für eure Antworten.

Es ist so, dass die Weide vor 4 Jahren, als wir unser Grundstück gekauft haben schon da stand und ca. 2 Meter hoch war. Da ich Weiden schön und ökologisch wertvoll finde, habe ich diese stehen lassen und nun ist sie zu einem prächtigen Baum oder eben Strauch von 5,50 Metern Höhe und 4 Metern Breite gewachsen .
Nun wird auf dem noch freien Nachbargrundstück gebaut und der neue Bauherr möchte gerne, dass die Weide entfernt wird, da sie zu nah an seiner Grundstücksgrenze steht. In der Tat steht ein Stamm der vier Stämme zu nahe, nämlich 95 cm.
In NRW ist es so, dass schnell wachsende Ziersträucher einen Abstand von 1 Meter zur Grenze haben dürfen und dann das dreifache des Abstandes in die Höhe wachsen dürfen.
Wenn es sich bei der Weide also (auch wenn sie wild auf dem Acker gewachsen ist) um einen Zierstrauch handelt, dürften 3 der 4 Stämme schonmal stehen bleiben und diese müsste ich dann nur auf 3 Meter kürzen. Deshalb die Frage ob Baum oder Strauch oder Zierstrauch ...
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Baum/Strauch bereits seit 6 Jahren an seinem Platz steht/wächst, dann hat der Nachbar kein Anrecht darauf, dass die Weide entfernt bzw. gekürzt wird. Dann kann sie so stehen bleiben und weiter wachsen - egal wie nahe sie an der Grundstücksgrenze steht. Deshalb die Frage nach der Altersbestimmung - werde mich mal erkundigen wer hier so eine Kernbohrung durchführt.
Falls die Weide älter als 6 oder genau 6 Jahre alt ist, bleibt sie stehen - falls nicht wird sie auf 3 Meter gekürzt (weil sie ja Strauch ist - hoffe da gibt es zwischen Zierstrauch und Wild-Strauch vor dem Gesetz keine Unterschiede) und der eine Stamm, der zu nahe an der Grenze steht abgesägt.

VG

Andreas
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 01.10.2012 - 14:49 Uhr  ·  #5
schau dir mal die §§ 45 und 46 an.

Die Grenzabstände für Gehölze gelten auch bei euch nicht für Bewuchs der durch Aussamung (Wildwuchs, Anflug) entstanden ist.

Bei mehrstämmigen Sträuchern wird in der Mitte des Strauchs gemessen, ein einzelner Stamm darf auch mal näher dran stehen.

Ein Salweidesämling ist bei 2m Höhe mindestens 2 Jahre alt. Die Gehölzsämlinge sind im ersten Jahr alle zeimlich klein und wachsen auch im zweiten Jahr keine 2 m.

Dein zukünftiger Nachbar hat aus meiner Sicht daher nichts zu verlangen, sondern kann nur verhandeln.

Grüße vom Floris

(Bevor zu kernbohren läßt, frag nach dem Preis!)
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 01.10.2012 - 21:44 Uhr  ·  #6
Hallo Floris,

danke für deine Antwort,

ich denke ja auch, dass Die Salweide ca. 6-7 Jahre alt ist, aber wie beweisen? Ich habe ein Foto wo ich vor genau 4 Jahren (ein halbes Jahr bevor wir mit dem Bau angefangen haben) mit meinen 2 Metern direkt hinter der Weide stehe und diese etwas größer ist als ich. Beim hiesigen Grünflächenamt riet man mir von einer Bohrung ab (schadet dem Baum und sei teuer) ... .Vlt. fälle ich einen der Stämme und zwar den, der nicht die geforderten 100 cm Grenzabstand einhält und schaue nach den Ringen. Wenn 6 oder mehr Ringe vorhanden sind, bleibt der Rest stehen, wenn weniger kürze ich sie auf die vorgeschriebenen 3 Meter. Das geht dann aber nur, wenn es sich bei der Salweide um einen der in §41 Absatz 2 genannten Ziersträucher handelt - ich tippe mal 2a starkwachsend ... .
§§ 45 und 46 verstehe ich so, dass die Absätze 1 und 2 auch für "wilde" Pflanzen gilt und die einzige mögliche Ausnahme für mich eine geschlossene Einfriedung wäre. Dann dürfte die Weide aber auch nicht höher sein als die Einfriedung. Da ich aber einen Doppelstabmattengitter-Zaun habe, fällt das wohl auch raus.

VG

Andreas
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 02.10.2012 - 08:17 Uhr  ·  #7
Ich lese das so:

§§ 40 bis 44 regeln den Abstand von Gehölzen.

§ 45 Satz 1 regelt wo §§ 40 bis 44 nicht gelten.

§ 45 Satz 4 regelt, dass auch bei Gehölzen aus Selbstaussaat Satz 1 gilt.
Also gelten die §§ 40 bis 44 nicht bei Gehölzen aus Selbstaussaat, also sind für diese auch im Nordrheinwestfälischen Nachbarrecht keine Grenzabstände vorgeschrieben bzw. das Gesetz findet keine Anwendung.

In dem Fall muß sich der Nachbar bei seiner Forderung auf Entfernung auf Bestimmungen des BGB beziehen, wo es um "erheblichen Beeinträchtigungen" geht die von Nachbargrundstücken ausgehen. Das dürfte ihm bei einem 6m Weidengebüsch aber schwerfallen.

Wieso mußt übrigens Du beweisen, wie alt der Strauch ist?

Unabhängig davon kannst du sicherlich einen der Stämme abschneiden und nachsehen. Dann hält der Rest den Grenzabstand ein, aber du mußt regelmäßig kürzen, d. h. im Frühjahr immer auf 2m.

Der Begriff Ziersträucher dient zur Abgrenzung zu den Nutzpflanzen wie z. B. Obstbäumen, daher ist die Salweide, auch wenn sie frei aufgewachsen ist, ein Zierstrauch.

Grüße vom Floris
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Re: Altersbestimmung einer Salweide - Kriterien: Baum oder Strau

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Gepostet: 14.10.2012 - 15:29 Uhr  ·  #8
Es ist zwar wohl schon etwas spät mit meiner Antwort, aber trotzdem:

Von einer Altersbestimmung durch Anbohren oder gar Absägen eines Stämmling kann ich nur dringend abraten. Gerade eine Weide hat sehr weiches Holz und kann sich ganz schlecht durch Abschottung gegen den Eintritt von holzzerstörenden Pilzen wehren. Bevor die Weide allerdings ganz weg muss, ist natürlich leider doch die Kappung die bessere, wenn auch dauerhaft auch eine schlechte Lösung.

Die Jahreszeit ist gerade für größere Schnitte übrigens auch sehr schlecht:
http://www.probaum-gmbh.de/front_content.php?idcat=372

Man sollte also besser mit dem Schnitt noch bis zum Frühjahr warten!

LG Theresa
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