Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

 
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Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 15:40 Uhr  ·  #1
Hallo ihr Lieben. Ich habe ein riesengroßes Problem und weiß grad auch nicht so richtig weiter. Vielleicht kann mir einer von euch einen Rat geben. Sollte mein Beitrag zu einem Regelverstoß führen, bitte ich vielmals um Verzeihung und hoffe auf Verständnis, in Anbetracht meiner derzeitigen Lage.

Im Mai 2006 habe ich mit meinem Lebensgefährten unsere Wohnung bezogen. Eine wunderschöne 3-Raum-Wohnung mit Balkon (Außenfassade teilweise aus Sandstein). Im Juni 2006 kam unser 1. Töchterchen auf die Welt, und im November 2007 folgte Töchterchen Nr. 2. Bis jetzt lief alles wunderbar.

Vor wenigen Tagen erreichte mich, als Mieterin, ein Schreiben vom Bauaufsichtsamt, dessen Inhalt ich nun wiedergebe:

"Sehr geehrte Frau ... ,

das Bauaufsichtsamt der Stadt ... als untere Bauaufsichtsbehörde beabsichtigt Ihnen gegenüber den Erlass einer Duldungsanordnung. Im Februar 2000 haben wir festgestellt, dass bei der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude ....straße 1 bis 19 bei der Bauausführung von den genehmigten Bauvorlagen in erheblichem Maß abgewichen wurde. Damit liegen Verstöße gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und des Säschsicchen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) vor.

Die nachfolgend eingereichten Bauanträge, mit der Absicht, die ohne Genehmigung errichteten bzw. veränderten Balkone, Loggien, Gaupen und Terrassen zu legalisieren, wurden im öffentlichen Interesse insbesondere aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

Das Regierungspräsidium ... als höhere Bauaufsichtsbehörde wies die Widersprüche des Antragstellers in die Ablehnungsbescheide zurück.

Die untere Bauaufsichtsbehörde erließ gleichzeitig eine Teilbeseitigungsanordnung, die sich aus dem baulichen Ist-Zustand, dessen denkmalschutzrechtliche Unzulässigkeit bereits in den Ablehnungsbescheiden hinreichend begründet ist, ergab. Der diesbezügliche Widerspruch sowie die Klagen vor dem Verwaltungsgericht ... und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Teilbeseitigungsanordnung und die Ablehnungsbescheide waren erfolglos.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27.02.2001 ist rechtskräftig, der Rückbau/Umbau der o.g. Bauteile war damit laut rechtskräftiger Teilbeseitigungsanordnung vom 09.04.2002 bis Ende Februar2008 zu vollziehen. Der Bauherr bzw. dessen Rechtsnachfolger ist verpflichtet, die ohne Genehmigung errichteten oder veränderten Bauteile zu beseitigen bzw. den Vorherigen oder genehmigten Zustand herzustellen.

Unsere Recherche hat ergebe, dass Sie Mieter der Wohnung ... sind. Sie sind als Nutzungsberechtigter der betroffenen Wohneinheit von folgenden Rückbau-/Umbaumaßnahmen betroffen:

BESEITIGUNG DES TRAUFSCHNEIDENDEN BALKONS EINSCHL. STAHLSTÜTZEN SOWIE WIEDERHERSTELLUNG DER TRAUF- UND DACHBEREICHE IN IHREN URSPRÜNGLICHEN BZW. GENEHMIGTEN ZUSTÄNDEN

Da ein Vollzug einer derartigen Anordnung nur möglich ist, wenn der Nutzungsberechtigte der betroffenen Wohneinheit sich einverstanden erklärt oder zur Duldung verpflichtet wird, beabsichtigen wir daher, Ihnen eine Duldungsanordnung für die betreffenden Baumaßnahmen auszusprechen. Diese verpflichtet Sie, die Vollstreckung der Anordnung der Beseitigung bzw. Änderung der o.g. baulichen Anlage durch den Bauherren bzw. dessen Rechtsnachfolger ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dulden. Die privaten Auswirkungen, beispielsweise auf Ihre mietvertraglichen Bestimmungen bleiben unberührt. Eventuell sich daraus ergebende Forderungen können nur auf zivilrechtlichem Wege geklärt werden.

...

MfG

Hinweise:
Duldungsanordnungen ergingen bereits schon einmal die Mieter im November 2001. Da sich jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt in den meisten betroffenen Wohneinheiten ein Mieterwechsel vollzogen hat, wurden nochmals alle betroffenen Mieter angeschrieben.

Bereits mit Schreiben vom 08.03.2000 hat das Bauaufischtsamt dem Eigentümer dringendst empfohlen, die Wohnungen mit ungenehmigten Dachgaupen und Balkons nicht zu vermieten. Der Eigentümer hat dies jedoch ignoriert."


Weiß jemand, wie ich mich jetzt verhalten kann / soll / muß / darf? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 15:44 Uhr  ·  #2
Da kann Dir sicher ein Anwalt weiterhelfen. Es gibt einige, die sich auf Baurecht spezialisiert haben. Da es auch Auswirkungen auf Deine Miete und so weiter hat, würde ich mir zumindest den Rat eines Anwalts holen. Nachdem, was da drinsteht, wird es für eine Klage ja nicht reichen.
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:08 Uhr  ·  #3
Noch weiß ja keiner , ob der ganze Balkon verschwinden soll oder nur der nicht benehmigte Teil abgetragen werden soll.
Danach würde ich mich zuerst erkundigen .
Dieses Amtsdeutsch ist erbärmlich .
Das was dann anschließend mit dem Vermieter zu klären werden müßte wird ein Anwalt unterstützen .
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:15 Uhr  ·  #4
Mit dem Denkmalschutz ist nicht gut Kirschen essen
Ich würde da auch zu einem Anwalt gehen und den befragen.
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:24 Uhr  ·  #5
Hallo,

schau mal hier: www.123recht.net
Unter "Leserforum" kannst du deinen Beitrag nochmals posten. Dort bekommt man meist sehr hilfreiche Vorabinformationen ...

Viel Erfolg wünscht dir feigenblatt
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:28 Uhr  ·  #6
Eines verstehe ich nicht, daß du als mieter angeschrieben wirst. Du darft in deiner Mietwohnung doch keine Wände einreisen. oder sonsige Baumaßnahmen ergreifen.

Das ist alles eine Sache des Eigentümers, ich würde den Brief dem Eigentümer übergeben. Du darfst keine Baumasnamen machen.

Sag mal ist dein Vermieter eine Privatperson, eine Organisation oder sogar die Stadt.?

Dir kann nichts passieren, außer dem Dreck, der bei dem Rückbau entsteht falls du noch in der Wohnung lebst.
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:30 Uhr  ·  #7
Da würde ich auch auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen
Pflanzenkönig*in
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:36 Uhr  ·  #8
Auch wenn der Vermieter der Hauptverantwortliche ist in dem ganzen Rummel, muß der Mieter eine Duldung dieser Maßnahmen unterschreiben , weil er diese Wohnung bewohnt . eigentlich sollte diese Aufforderung letztendlich vom Vermieter kommen . da scheint alles ein wenig durch den Wind zu sein .
Da muß ein Rechtsverdreher ran um Ratschläge zu geben .
Wenn sich die Maßnahmen/Anordnungen der Behörde ewig verzögern , weil der Mieterstamm ewig wechselt ist das ein Schwachsinn. Nur der Vermieter kann da herangezogen werden, meiner Meinung nach , denn er hat ja auch den falschen Aufbau veranlaßt ,
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 16:52 Uhr  ·  #9
Hallo

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist "Hat dir dein Vermieter das nicht bei Vertragsabschluss gesagt, das die Balkone abmontiert werden bis 2/2008?"
Wie groß ist dein Balkon?
Wie Alt sind denn die Häuser bzw. aus welchen Jahr sind sie Erbaut?

Wie wäre es mit Gewohnheitsrecht?

In den Häusern wo wir Wohnen die sind 1928 Erbaut worden und wir bekommen dieses Jahr ein Balkon. Allerdings sieht man unsere nicht von der Straße.
Pflanzenprofessor*in
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 17:02 Uhr  ·  #10
laut meiner ansicht gibt die stadt ja zu, dass sie eine genehmihgung des nutzers, also des mieters braucht!
also erstmal nix unterschreiben, sondern sich anwaltlich beraten lassen!
erst recht, wenn ihr vor habt dort noch länger wohnen zu bleiben!
falls ihr dort eh nicht mehr lange wohnen bleiben wollt, würd ich dass bis zu eurem auszug hinauszögern!
Pflanzenprofessor*in
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 17:34 Uhr  ·  #11
Wenn Denkmalschutz im Spiel ist, wird der Balkon wohl abgerissen werden. Trotzdem würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, und zwar im Hinblick darauf, dass Du den Mietvertrag mit Deinem Vermieter ja unter der Voraussetzung abgeschlossen hast, dass die Wohnung einen Balkon hat!

Frage ist, ob der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages bereits wußte, dass der Balkon weg soll... Dann nämlich könnte der Vetrag nichtig sein, weil unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen.
Ihr zahlt ja für den Balkon auch anteilig Miete. Frage ist auch, wenn Ihr umziehen solltet, ob der Vermieter sich aus diesen Gründen an den Kosten des Umzuges beteiligen muss.... Rechtlich kenne ich mich nicht aus, dies waren aber so meine ersten Gedanken und Fragen, als ich Dein Post entdeckte. Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr jemanden findet, der Euch kompetent berät. Viel Erfolg!
Obergärtner*in
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 21:50 Uhr  ·  #12
Oje, dein Vermieter ist aber ein Herzchen! Jegliche Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, die das äußere Erscheinen verändern, sind erlaubnispflichtig. Balkone, vor allem solche, die nicht zum Rest des Hauses passen, sind in der Regel nicht erlaubnisfähig.

Ich denke auch, du solltest einen Anwalt einschalten, denn es ist hier ja die Frage, wieweit das deinen Mietvertrag/deine Miete berührt.

Ich vermute, dass auch dein Vermieter Einspruch erheben wird und sich das Ganze bis zum tatsächlichen Abbau hinziehen wird - bei diesen Denkmalbehörden dauert immer alles unendlich lange (ich arbeite manchmal für eine). Aber auf lange Sicht ... es hilft nichts, da musst du dich beraten lassen.

Ute
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 21:56 Uhr  ·  #13
also mein anwalt sagt, das is alles ne sache zwischen der behörde und dem vermieter! für dich wird das ganze erst zum fall, wenns tatsächlich um den um- oder abbau des balkons geht! in dem fall kannst du evtl mietminderung verlangen, in welcher höhe kannst du evtl. auch beim örtlichen mieterschutzverein erfragen!
aber erfahrungsgemäss gibt es bei balkoneinschränkungen nie allzuviel rauszuholen und wenn dein vermieter nen ganz ausgebufftes schlitzohr ist, dann gibt er euch einfach neue mietverträge oder eben eine kündigung!
Pflanzenkönig*in
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 22:02 Uhr  ·  #14
Nichtgenehmigte Veränderungen an der Fassade von denkmalgeschützten Gebäuden sind Schwarzbauten. diese können nachträglich genehmigt werden oder wie in deinem Fall: es muß zurück gebaut werden bis zum Originalzusstand aber nur mit deiner Zustimmung, weil es deine Wohnqualität beeinflußt.

vlG Lapismuc
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Re: Mein Balkon soll weg? Bitte um Rat!

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Gepostet: 22.03.2008 - 22:36 Uhr  ·  #15
nein, die zustimmung braucht die behörde nicht, denn sie hat ja eine duldungsanordnung angekündigt, für den fall, dass es keine zustimmung geben wird, bzw. weil sie wohl schon mit keiner zustimmung rechnet!
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