Da ich 7 Jahre in der Baumschutzkommision war, musste ich hier einfach meinen Senf loswerden
Jedes Bundesland - Landkreis - Stadt bzw. Gemeinde erlässt ihre eigene Baumschutzsatzung. Diese ist angelehnt an das Bundesnaturschutzgesetz und soll einheimische Gehölze schützen. Das stückweise abtragen gilt generell als Umgehung der Baumschutzsatzung. Erlaubt ist, je nach Bundesland... ein Einkürzen bis zu einem Drittel, allerdings nicht jährlich Auch der Stammdurchmesser für geschützte Gehölze ist überall anders. Hecken, die solches nicht ausweisen, werden z.B. anders berechnet.
Ob einheimisch oder nicht, außerhalb der Fällsaison in bewohnten Gebieten darfst du das Teil eh nicht ummachen, es sei denn, es besteht akute Gefahr.
Also, kundig machen.
Jedes Bundesland - Landkreis - Stadt bzw. Gemeinde erlässt ihre eigene Baumschutzsatzung. Diese ist angelehnt an das Bundesnaturschutzgesetz und soll einheimische Gehölze schützen. Das stückweise abtragen gilt generell als Umgehung der Baumschutzsatzung. Erlaubt ist, je nach Bundesland... ein Einkürzen bis zu einem Drittel, allerdings nicht jährlich Auch der Stammdurchmesser für geschützte Gehölze ist überall anders. Hecken, die solches nicht ausweisen, werden z.B. anders berechnet.
Ob einheimisch oder nicht, außerhalb der Fällsaison in bewohnten Gebieten darfst du das Teil eh nicht ummachen, es sei denn, es besteht akute Gefahr.
Also, kundig machen.