Hallo Leute
Bei meinem Arbeitgerber, einem der größten Logistikunternehmen Weltweit, bin ich Zollbeauftragter.
Bei Fragen zur Ein und Ausfuhrbestimmungen von Artikeln ist die Seite
www.zoll.de sehr hilfreich, hier können über den Kontakt auch Fragen schriftlich oder telefonisch gestellt werden.Aber auch hier gilt, um so besser die Informationen des Anfragen sind, um so schneller bekommt man Antwort.
Auch mir ist die Problematik im Umgang von Artikel bekannt, mal davon Abgesehen das manche Länder die Artikel, die sich auf ihrem Staatsgebiet und innerhalb ihres Hoheitsgebiet befinden, als Kultutgut ansehen und die unwissendliche oder wissendliche Ausfuhr, hart bestrafen.
Bei Einfuhr von Pflanzen oder deren Bestandteile sollte immer eine amtlich annerkannte Institution
(Landwirtschaftsbehörde) die unbedenklichkeit Bescheinigen.
Gründe hier für sind:
Ökologisch Unbedenklich (bsp. Genmanipuliertes Saatgut) oder die willkürliche Entnahme aus dem Ökosystem (Entnahme geschützter Pflanzenarten und deren Saat,Keinmlinge oder Pflanzenteile) zu unterbinden.
Aber auch hier bin ehrlich.Die Phantasie und Kreativität, dieses zu Umgehen ist auch hier unerschöpflich, ich sehe es jeden Tag.
Ich rate jeden, der mit den Gedanken spielt, gegen internationale sowie nationale Gesetze wissendlich oder unwissendlich zu verstoßen, sich über die Konzequenzen und deren Folgen seiner Aktion gedanken zu machen.
Dies schließt auch die routinemäßigen Überprüfungen im Verdachtsfall, bei Sendungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten ein.