Ich hab meine Strelizien halb ermordet.

 
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und ich übernehm den Richterposten !!!
ich bin auch üüüüberhaupt nicht parteiisch !!!

Lg Sandra
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MuZZe

und wenn die Streli Selbstmord begehen will?
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mey11

vermutlich hatten die Strelis eine schlimme Kindheit hinter sich

wir benötigen definitiv ein psychiatrisches Profil - von den Strelis und der halb Angeklagten
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Chiva

Hast Du manchmal nix zu lachen,
geh ins Forum, die werdens machen!!!



PS. Ich erwarte nicht den Pulitzer!
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Möhrchen

Ich kann nur sagen herrlich
Gruß Möhrchen
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RamblingRose

Hallo Taddy,

ich habe seit Frühjahr auch eine Strelitzie, die hab ich, als sie kränkelte, in ein Gemisch aus sauteurer Kübelpflanzenerde und Feinkies gesetzt.
Sie sieht jetzt wieder super aus, erholte sich innerhalb weniger Wochen.
Wie überwinterst Du die denn? Brauche die eine Pflanzenlampe?
Wie gehts Den Opfern überhaupt jetzt? Nicht, dass wir da den weißen Ring einschalten müssen.
gruß
Christina
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Taddy

Hallo Christina, bisher hab ich meine immer recht hell (ohne Zusatzbeleuchtung) im Wohnzimmer bei ca. 22 °C überwintert. Das ist ihnen bisher auch gut bekommen.
Hab sie regelmässig mit Wasser eingesprüht, die trockene Heizungluft mögen sie nämlich gar nicht.

Naja die Opfer leben noch, jetzt heißt es wohl erst mal abwarten und Tee trinken.
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gunilla

Hallo Richter,

wird Diana nun verurteilt?

Ich bin für nicht schuldig.
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Taddy

Ach schuldigwäre auch ok, dann leiste ich ein paar Sozialstunden in einem Boga.
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belascoh

also taddy, das kannst du dir gleich abschminken!
als verurteilte pflanzenmörderin dürftes du garantiert niemals wieder etwas mit pflanzen zu tun bekommen!
das wäre ja so, als wenn ein kinderschänder sozialstunden in einem kindergarten machen dürfte!
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Taddy

Pflanzenmörderin? Ich dachte die Anklage wurde runtergeschraubt, aber wenn es so ist, dann wähle ich doch "nicht" schuldig.
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belascoh

du hast in deiner selbstanzeige die aussage gemacht, dass du sie halb ermordet hast!
sollten die opfer also an den folgen deiner taten doch noch versterben, so wäre dann der mord ja vollzogen!
sollten sie aufgrund deiner rettungsversuche doch mit dem leben davon kommen, so wäre es evtl. nur versuchter totschlag oder schwere körperverletzung, wobei man dir natürlich dann nachweisen müsste, dass ein aktives handeln deinerseits zu dem zustand der halbermordung geführt hat, was bei übermässigem giessen ja der fall wäre! versuchte ertränkung sozusagen!
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Ich bitte die Anwälte vorzutreten zur Richterbank, zwecks ausführllicher
interner Beratung !!!

Tja Taddy, bei versuchter Ersäufung wird es mit dem Freispruch seeeeehr
schwer werden !
Aber vielleicht bin ich ja bestechlich ?

Lg Sandra
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Norbert

Die erste Aussage der Beschuldigten ist in einem Zustand psychischer Erregung erfolgt, in dem sie sich der Tragweite ihrer Aussage gar nicht klar war. Außerdem ist sie vorher nicht über ihr Recht belehrt worden, die Aussage zu verweigern, wenn sie Gefahr läuft, sich mit ihrer Aussage selbst zu belasten. Darüberhinaus war ihr der strafrechtliche Unterschied von Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge nicht bekannt, was ihr auch nicht vorzuwerfen ist.
Wegen gezeigter tätiger Reue in Verbindung mit Wiedergutmachung bleibt der Staatsanwaltschaft ohnehin nichts anderes übrig, als das öffentliche Interesse an Strafverfolgung zu verneinen und Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Andernfalls wird die Verteidigung Schadenersatzansprüche wegen Psychoterror gegen die Mandantin prüfen müssen.

Norbert
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Yaksini

Super Norbert , das war das Wort zum Feiertag........
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