Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

 
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Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 10:54 Uhr  ·  #1
Rausgeteilt von hier:
forum/ftopic91391-15.html#1117255

Also am Besten einfach immer auf der Gemeinde oder Stadt im Umweltamt nachfragen, dann macht man nichts falsch und einen Obstbaum mit fortgeschrittener Stammfäule kriegt man sowieso immer genehmigt!



LG Theresa
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 11:51 Uhr  ·  #2
ich will rose wirklich nicht ärgern, aber ich muß vom apfelbaum wieder abweichen

theresa, in deiner baumstammverordnung steht stammumpfang in cm.
wo wird das bei euch gemessen? unten am boden oder 130cm höhe?
das sind dann auch rießen bäume dann, wenn die die masse erreicht haben!?

ich meine nur, man soll den menschen mit ganzen verordnungen, die hier lesen, nicht den angst einjagen, das die ab sofort nur die tülpen im garten züchten.
das die angst haben irgendein baum jetzt einzupflanzen der in 30 jahren (wenn der die größe mal erreicht hat) geschützt wird.
bis der die größe erreicht hat, kann man den vorher ohne behördengänge und um die erlaubniss bitten selber entsorgen!

lg mursik
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 12:16 Uhr  ·  #3
Das wird immer genau in 1 m über dem Boden gemessen. Ich denke, das ist einheitlich und hat sich so eingebürgert, denn ich habe noch nie eine andere Stelle zum messen gelesen.

Man sollte nie Angst haben, einen Baum zu pflanzen, aber Bäume pflanzt man nunmal nicht nur für sich, sondern auch für die nächsten Generationen. Daher finde ich es wichtig, sich vorher zu überlegen, wie groß der Baum wird und ob er in 10 Jahren auch noch an die Stelle passt.

Es gibt genug Arten und Sorten, die so klein bleiben, dass sie auch in kleinen Gärten nicht gleich wieder umgeschnitten werden müssen.

Und Obstbäume sind wirklich fast immer vom Schutz ausgenommen, da hier immer noch der Nutzen des Baumes im Vordergrund steht. D.h., wenn er nicht mehr gut trägt oder sich herausstellt, dass die Sorte zu krankheitsanfällig ist, darf man ihn umschneiden.

Wenn Bäume für ein Grundstück wirklich zu groß geworden sind und/oder viel zu nah am Haus stehen, bekommt man in der Regel auch immer eine Fällgenehmigung.

Also bitte keine Angst vorm Bäume pflanzen, aber - wie bei allen anderen Entscheidungen halt auch - vorher das Hirn einschalten...
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 13:10 Uhr  ·  #4
http://www.berlin.de/ba-trepto…chutz.html

Die Bäume in Berlin sind besonders geschützt. Ausnahmen sind alle Nadelbäume (bis auf die Waldkiefer), Obstbäume und Bäume, deren Umfang in 130 cm Höhe gemessen, weniger als 80 cm betragen

gut, wenn so ein baum, der bei 130 höhe, umpfang von 80 cm und mehr aufweist und bis dahin keinen gestört hat, dann kann er auch weiter da stehen.
das sehe ich ein.
für die nächste generation, für die man "netter weise" den baum mit einpflanzt, soll man lieber unterlassen die bäume zu setzen. ist irgendwie doch geschmacksache
hier war es vor 50 - 30 jahren sehr modern tannen und andere nadelbäume auf den grundstücken zu pflanzen. auch zaunbepflanzung aus tannen und koniferen war sehr angesagt.
alle neue besitzer "bedanken sich für die nette geste", wir auch.
also bitte doch nur für sich planen und regelmässig schlagen bevor die zu groß werden, eine genehmigung braucht und für so großen baum schlagen eine firma beauftragt werden muß die dann richtig geld kostet.
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 13:59 Uhr  ·  #5
Ich habe doch geschrieben, dass man besser vorher nachdenken soll und mit nachdenken, wären vielleicht auch einigen Hecken aus Fichten unterblieben...
Wie gesagt, kann das jeder Gemeinde oder Stadt selber entscheiden, welche Bäume sie schützenswert findet.

Aber die meisten Bäume können und sollen halt nunmal älter als Menschen werden, daher finde ich es schon sinnvoll, nicht nur für sich selber zu planen. Grad richtige alte große Bäume sind besonders schön und die kann man nur von seinen Vorpflanzern bekommen und mit einem alten Grundstück kaufen.

Auch im Forst heißt es, dass man für seine Enkel pflanzt. War der Großvater egoistisch und hat nur gefällt und nichts gepflanzt, so hat der Enkel kein Holz zu ernten.

Die Empfehlung nur für sich zu pflanzen und immer schnell noch zu fällen, bevor der Baum unter irgendeinen Schutz fallen könnte, dem langfristigen Planen und Pflanzen mit Hirn vorzuziehen, finde ich gelinde gesagt sehr bedenklich.
An einem Baum hängen doch auch viele Erinnerungen und ich hätte auf jeden Fall ein Problem damit, ihn, so er denn gesund ist, einfach später wieder zu fällen.
Für mich ist eine Pflanze auch ein Lebewesen und kein Möbelstück im Garten, das entsorgt wird, wenn ein neuer Mieter einzieht.

Ich freue mich oft über unseren alten Nussbaum, der sogar trotz Probleme mit dem Neubau stehen bleiben durfte, obwohl ihn keine Verordnung schützt. Schon früher hat ihn die Schwiegeroma gerettet, danach die Schwiegermutter und nun werde ich mich dafür einsetzen, dass er noch möglichst lange steht! Und ich finde das Gefühl, dass meine Kinder mal die Bäume, die ich gepflanzt habe, immer noch mit Erinnerung an mich betrachten, wenn ich schon lange tot bin, einfach schön!
Wie kann man seinen Enkeln auch nach dem eigenen Ableben denn noch weiter Äpfel schenken, als mit einem guten Apfelbaum, den man selber gepflanzt hat?
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 15:02 Uhr  ·  #6
@mursik

hier will niemand, jemanden angst machen, es geht lediglich darum, user die fragen habne, auch korrekte antworten zugeben, es sind halt gesetze da, die befolgt werden müssen.

denn nicht nur die verordnungen von gemeinde zu gemeinde sind verschieden, auch die bußgelder werden unterschiedlich gehand habt

der einen gemeinde genügt eine ersatzpflanzung, die andere will ersatzpflanzung und bußgeld

die summen der bußgelder klaffen auch weit aus einander, liegen zwischen 10.000€ bis 50.000€

genau deshalb raten wir immer wieder sich die örtliche baumschutzverornung für seine gemeinde genau anzugucken

in lübeck zum beispiel wird in 1,20m der umfang gemessen

http://www.luebeck.de/bewohner…index.html
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 17:42 Uhr  ·  #7
Da habe auch ich wieder was dazu gelernt! Danke! Anscheinend hat sich das nur in Bayern bzw. vielleicht sogar nur in meiner Region eingebürgert, den Stammumfang in 1 Meter Höhe zu messen!

Je höher man kommt, desto größer ist auch mal die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Baum gegabelt hat, also mehrstämmig wird. Auch hier sind die Verordnungen oft unterschiedlich: Manchmal werden dann die Stammumfänge zusammengezählt, manchmal nicht und manchmal gelten für mehrstämmige Bäume dann andere Mindestmaße.

Man sollte nur wirklich sich immer genau informieren, denn ich musste auch schon manch einen neu zugezogenen erstaunen, der meinte z.B. Birken wären als Pionierbaumart ohnehin nicht geschützt. Das ist, wie schon geschrieben, je nach Satzung sehr unterschiedlich!
Und auch wenn man als Strafe kein Bußgeld zahlen muss, kann es teuer werden. Wenn nämlich eine Ersatzpflanzung mit einer großen Pflanzqualität gefordert wird, sind schnell ein paar 100 € weg.
Vielleicht hätte da manch einer lieber seinen alten Baum behalten.
Pearl Of Green
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 17:49 Uhr  ·  #8
bis vor 2 jahren wurde in meiner gemeinde, auf 80cm gemessen, nach erneuter überarbeitung der baumschutzordnung wurde dann auf 1 m gemessen, bis nächstes jahr ist die verordnung noch in kraft,

leider überlegen sie jetzt diese verordnung zu streichen, denn sie sind sich als gemeinde selbst im weg die fußgängerzone soll verschönert werden, aber da stehen platanen, die dürfen sie nicht umhauen, laut der eigenen verordnung also wird sie mal schnell wieder gestrichen

aber die bürger wehren sich
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 17:55 Uhr  ·  #9
Das finde ich auch nicht okay! Für die Bürger soll es gelten und wenn die Gemeinde betroffen ist, wird die Vorschrift schnell abgeschafft.
So geht es ja nicht!
Super, dass es da Widerstand gibt! Grad die Gemeinde sollte doch mit gutem Beispiel voran gehen!

Man kann auch Sanierungen sehr gut mit Bäumen planen, aber wenn man nicht möchte...
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Re: Genehmigung von Baumfällungen und Planung von Pflanzungen

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Gepostet: 18.02.2013 - 18:42 Uhr  ·  #10
gott sei dank haben die menschen verschiedene meinungen darüber.
stuhl oder hat nen namen... nach dem meine schwiegereltern unseren grundstück gesehen haben, haben die in eigenem garten noch ganz schnell die blutbuche gefällt
das mit denken bevor man was pflanzt ist auch guter rat, nur wenns schon da ist, kann man nicht mehr beeinflüssen! die genehmigung alleine kann bis zu 85€ kosten, den baum fällen je nach schwierigkeit (nachbars aussage: deren sohn musste 1700€ zahlen)
oder pflicht den zu behalten, wenn es keine unzumutbare zustände herrschen und der baum einfach zu groß ist und nicht gefällt, machen es nicht leichter sich für ein baum zu entscheiden und den enkelkindern zu vererben.
das kann ich zb nicht verantworten und werde keine bäume, auser obstbaum, pflanzen!
sonst sind die schon schön, wenn die nicht gerade in eigenem garten stehen!
ich zeige euch mal die aussicht aus meinem küchenfenster
die gehören aber so weit ich weiß keinem, da ist ein grundstück streifen der leer steht.
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