Hallo Gemeinde,
bin neu und wende mich mit folgendem Problem an euch Wissende:
Durch eine Abwasserrohrverstopfung war ich gezwungen einen Kanalreiniger kommen zu lassen. Dieser hat das Rohr gereinigt und ist dann mit der Kamera durchgegangen um die Ursache für die Verstopfung zu finden. Es handelt sich um Wurzeleinwachs in eine offensichtlich undicht gewordenen Muffe des Abwasserrohrs. Hier nun die Frage: Das Tonrohr hat vor vielen Jahren die Gemeinde gelegt (zum Anschluss unserer Abwässer an die Kanalisation). Die Muffendichtungen solcher Tonrohre sind lt. Aussage des Kanalkumpel üblicherweise nach 20-30 Jahren hinüber und die Wurzeln suchen sich dann die Feuchtigkeit und wachsen dort hinein. Wer muss für die Beseitigung der Wurzeln aufkommen? Ich (als Besitzer der Hecke) oder die Gemeinde?
Heute war noch ein Kollege der Verbandsgemeinde hier, der erklärte, dass die Gemeinde damit nichts zu tun habe, da die Rohre bis zum Hauptanschluss an den Kanal im Verantwortungsbereich des Hausbesitzers lägen.
Kennt jemand möglicherweise Gerichtsurteile oder ist jemand auf diesem Gebiet "erfahren"?
Habe bereits von einem ähnlichen Fall in diesem Forum gelesen, der mir aber nicht unbedingt weitergeholfen hat. Vielen Dank und grüne Grüße.
bin neu und wende mich mit folgendem Problem an euch Wissende:
Durch eine Abwasserrohrverstopfung war ich gezwungen einen Kanalreiniger kommen zu lassen. Dieser hat das Rohr gereinigt und ist dann mit der Kamera durchgegangen um die Ursache für die Verstopfung zu finden. Es handelt sich um Wurzeleinwachs in eine offensichtlich undicht gewordenen Muffe des Abwasserrohrs. Hier nun die Frage: Das Tonrohr hat vor vielen Jahren die Gemeinde gelegt (zum Anschluss unserer Abwässer an die Kanalisation). Die Muffendichtungen solcher Tonrohre sind lt. Aussage des Kanalkumpel üblicherweise nach 20-30 Jahren hinüber und die Wurzeln suchen sich dann die Feuchtigkeit und wachsen dort hinein. Wer muss für die Beseitigung der Wurzeln aufkommen? Ich (als Besitzer der Hecke) oder die Gemeinde?
Heute war noch ein Kollege der Verbandsgemeinde hier, der erklärte, dass die Gemeinde damit nichts zu tun habe, da die Rohre bis zum Hauptanschluss an den Kanal im Verantwortungsbereich des Hausbesitzers lägen.
Kennt jemand möglicherweise Gerichtsurteile oder ist jemand auf diesem Gebiet "erfahren"?
Habe bereits von einem ähnlichen Fall in diesem Forum gelesen, der mir aber nicht unbedingt weitergeholfen hat. Vielen Dank und grüne Grüße.