Bisher habe Fragen und Antworten in technischer Hinsicht gesehen (wie schneidet man, wo, wie, was, wann?) und würde gerne Fragen, ob jemand Erfahrung mit der juristischen Seite der Beschneidung einer Buchenhecke hat? Nicht wenige knorpelige Nachbarn senden dir postwendent das Ordnungs- und Umweltamt auf den Hals, wenn man mit der elektrischen Heckenschere aus der Garage auftaucht. Ich habe bisher im WWW keine Informationen bei meiner Gemeinde, Kreis oder Landesverwaltung einsehen können, ob und welche Verbote hier gelten.
Zur Information möchte ich voranstellen, daß ich meine max. 2m hohe Buchenhecke am Standort Simmerath/Nordeifel moderat zurückschneiden möchte (Fassonschnitt-sorry wg.Vergleich) um herausragende Triebe, sowie Breiten und Höhenwuchs leicht in den Griff zu bekommen. Ich möchte auf gar keinen Fall eine "Agent-Orange-Entlaubungskatastrophe" veranstalten, die eventuell brütende Vögel ihres Schutzes zu berauben.
Ich freue mich auf eure Erfahrungen!
Mike
Zur Information möchte ich voranstellen, daß ich meine max. 2m hohe Buchenhecke am Standort Simmerath/Nordeifel moderat zurückschneiden möchte (Fassonschnitt-sorry wg.Vergleich) um herausragende Triebe, sowie Breiten und Höhenwuchs leicht in den Griff zu bekommen. Ich möchte auf gar keinen Fall eine "Agent-Orange-Entlaubungskatastrophe" veranstalten, die eventuell brütende Vögel ihres Schutzes zu berauben.
Ich freue mich auf eure Erfahrungen!
Mike