Buchenhecke-juristisch

 
Azubi
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Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 14:53 Uhr  ·  #1
Bisher habe Fragen und Antworten in technischer Hinsicht gesehen (wie schneidet man, wo, wie, was, wann?) und würde gerne Fragen, ob jemand Erfahrung mit der juristischen Seite der Beschneidung einer Buchenhecke hat? Nicht wenige knorpelige Nachbarn senden dir postwendent das Ordnungs- und Umweltamt auf den Hals, wenn man mit der elektrischen Heckenschere aus der Garage auftaucht. Ich habe bisher im WWW keine Informationen bei meiner Gemeinde, Kreis oder Landesverwaltung einsehen können, ob und welche Verbote hier gelten.
Zur Information möchte ich voranstellen, daß ich meine max. 2m hohe Buchenhecke am Standort Simmerath/Nordeifel moderat zurückschneiden möchte (Fassonschnitt-sorry wg.Vergleich) um herausragende Triebe, sowie Breiten und Höhenwuchs leicht in den Griff zu bekommen. Ich möchte auf gar keinen Fall eine "Agent-Orange-Entlaubungskatastrophe" veranstalten, die eventuell brütende Vögel ihres Schutzes zu berauben.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen!

Mike
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 15:08 Uhr  ·  #2
Hallo Mike
wir haben selber eine Buchenhecke, wie ungefähr 90% der restlichen Bevölkerung hier, aber darum habe ich mir nun wirklich noch nie Gedanken gemacht und würde auch nie auf die Idee kommen, beim Schnitt einer Buchenhecke ein Vogelnest zu zerstören, da die Hecken im Juni gechnitten werden und ich denke, die meisten Vögel sind jetzt doch schon fast flügge!
Pearl Of Green
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 15:19 Uhr  ·  #3
hallo

es gibt eine brut- und setzzeit, das heisst in dieser zeit vom 01.04.-15.07, dürfen keine hecken, bäume oder gehölze, knicks und so weiter geschnitten werden, auch wenn jetzt schon einpaar vogelbruten flügge sind, machen die meisten vögel eine zweite brut, deshalb habt ihr mit euren nachbarn probleme
Mo
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 16:13 Uhr  ·  #4
Hallo Mike,
Erfahrungen bzgl. Schnitt in NRW habe ich nicht. Jedoch kann ich mit dem Gesetzestext aushelfen. Das wichtige für dich habe ich in Fettschrift und Unterstrichen markiert.
Ich hoffe, es hilft dir ein wenig weiter:

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG)

In der Fassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568)
zuletzt geändert am 1.3.2005 (GV.NW. S. 191)

§ 64
Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten

(1) Es ist verboten,

1. die Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Straßen- und Wegrändern abzubrennen, zu beschädigen, zu vernichten oder mit chemischen Mitteln niedrig zu halten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung bleiben unberührt.

2. in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Unberührt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen,

3. Bäume mit Horsten zu fällen oder Felsen oder Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die aus wichtigen Gründen nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können.

§ 70
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.......12. entgegen § 64 Abs. 1
b. in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht- oder Schilfbestände rodet, abschneidet oder zerstört

§ 71
Geldbuße, Einziehung, Zusammentreffen mit Straftaten, Verwaltungsbehörde

(1) Ordnungswidrigkeiten nach § 70 können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 17:27 Uhr  ·  #5
Hallo Mike, das ist ja mal interresant aus der Praxis kenn ich das eher das die Nachbarn sich aufregen wenn die Hecke zu spät geschnitten wird. Ein guter Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist das letzte Junidrittel man sagt auch ( zumindest bei uns im Osten ) Johannestrieb dazu.Das ist für Pflanzen und Tiere ein recht günstiger Zeitpunkt . Obwohl dieses Jahr kaum was Funktioniert wie es sein sollte ich mußte schon mehr Hecken schneiden als sonst die Jahre zuvor um diese Zeit.
l.g. Sporti
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 17:40 Uhr  ·  #6
puh,
das wußte ich nicht
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 17:54 Uhr  ·  #7
@ pflanzenfreund
Was wußtest du nicht?
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 17:56 Uhr  ·  #8
Das es gesetzlich geregelt ist ab wann ich die Hecke schneiden darf.
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 18:12 Uhr  ·  #9
Es kommt ja drauf an was für einen Schnitt du machst siehe den schönen Text von Mo! Ich persönlich finde in dem Text fehlt noch was in einer Formhecke z.B. aus Carpinus betulus sind seltener Brutstätten zu finden wie z.B. in einer freiwachsenden Pyracantha coccinea Hecke (das ist eine wahre Freude diesem Treiben zu zu schauen).Darauf sollte man einige Kettensägen Cowboys drauf hin weisen! Damit meine ich niemanden aus dem Forum ich habe leider schon solche bek.... Leute kennengelernt die sich gefreut haben das sie ein Vogelnest zerstört haben
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 18:14 Uhr  ·  #10
das würde ich nie machen
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Gepostet: 27.05.2007 - 18:49 Uhr  ·  #11
@jutta

gibt es irgendwas, was nicht gesetzlich geregelt wäre

bis zu meiner jagdscheinprüfung vor 8 jahren wusste ich das auch nicht
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 19:20 Uhr  ·  #12
Da wir in Schleswig-Holstein ja auch so unentbehrliche Verordnungen wie eine Seilbahnverordnung !!! (die höchste Erhebung ist der Bungsberg mit 168 m) haben, kann ich mir kaum vorstellen, dass es noch einen "rechtsfreien" Raum gibt.
Pearl Of Green
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 19:40 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von Norbert
Da wir in Schleswig-Holstein ja auch so unentbehrliche Verordnungen wie eine Seilbahnverordnung !!! (die höchste Erhebung ist der Bungsberg mit 168 m) haben, kann ich mir kaum vorstellen, dass es noch einen "rechtsfreien" Raum gibt.




von der verordnung hab ich auch schon gehört und schallend gelacht
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 27.05.2007 - 20:11 Uhr  ·  #14
@ - Michael Mathar-Heimke -

Zu Deiner Buchenhecke ein paar Gedanken:

Dein Standort - zumindest in der näheren Umgebung - gibt es ja Buchenhecken genug.
Diese sind auch nicht nur 2 m hoch und ganz klar als Windschutzhecken angelegt.
Deren Schnitt muss ja auch erfolgen und ich denke, dass dieser nicht nur während der Wintermonate - Ruhepause der Pflanzen und Vögel - gemacht wird.

Klar ist, wenn Du Deine Hecke straff auf Form bringen willst - bedeutet: zu hohe und zu breite Hecke so in Form bringen, dass sie leichter zu handhaben ist - (also Höhe reduzieren, event. beidseitig schmäler schneiden) -, dann sollte dieser Schnitt schon in der Ruhephase gemacht werden. Damit dürfte der Ärger mit den Nachbarn ausgeschaltet sein.

Pflegeschnitt in den darauf folgenden Jahren - während der Sommermonate - dürfte dann auch nicht das Problem sein, wenn Du die Brutzeiten der Vögel beachtest; es geht ja dabei nur drum, den neuen Zuwachs zurück zu nehmen.

Allerdings ...... noch nie, in langjähriger Praxis, habe ich im April meine Hainbuchen-Hecke geschnitten, außer in diesem Jahr.
Die ist gewachsen wie Schaum - unglaublich.

Noch ein Zusatz: Wenn der letzte Pflegeschnitt relativ spät im Jahr erfolgte - etwa September/Anfang Oktober - dann hast Du in der Regel im nächsten Jahr - bis zum ersten Schnitt - die Hauptbrutzeit der Vögel überbrückt.

In diesem Sinne:
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Re: Buchenhecke-juristisch

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Gepostet: 28.05.2007 - 02:26 Uhr  ·  #15
Also falls in unserer Hecke Vögel so dumm sein sollten zu brüten, sind sie tatsächlich selber Schuld.
Bei uns gibt es so viele Katzen, dass sie garantiert nicht durchs Hecke stutzen gestört werden.
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Pflegen & Schneiden & Veredeln

Worum geht es hier?
Richtige Pflanzenpflege, schneiden und veredeln...
Die richtige Pflege von Pflanzen umfasst das Düngen (welcher Dünger und wie oft düngen), Schneiden (wie schneiden und wann wird geschnitten), Wässern (wieviel Wasser und wie oft gießen), Standort der Pflanze (wieviel Licht oder Schatten), Boden (welche Erde oder Substrate), Überwinterung (wie überwintern und bei welchen Temperaturen, winterharte oder nicht), Veredelung (welche Technik zum veredeln, okulieren, anplatten oder pfropfen).

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