Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 
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Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:32 Uhr  ·  #1
Hallo!

Ich habe direkt vor meiner Nase ein Naturschutzgebiet entdeckt.

Nun stelle ich mir die Frage:

Angenommen ich finde außerhalb eines Naturschutzgebietes eine geschützte Pflanze, wie z.B. die Schlüsselblume.

Darf ich:

- die Samen zum Teil entnehmen (und diese in das Naturschutzgebiet pflanzen)
- die Blume ausgraben (und sie in das Naturschutzgebiet bringen)
- z.B. durch Kauf von Samen im Naturschutzgebiet diese Pflanze pflanzen

???

Ich wäre ja der Meinung, das Pflänzchen wäre in einem Naturschutzgebiet viel besser aufgehoben, als in einem Nicht-Naturschutzgebiet, wo vielleicht Leute das Blümchen pflücken würden.

Und wie sieht das mit der Bepflanzung von Naturschutzgebieten im Allgemeinen aus?
Kann man Samen von gefährdeten Arten dort aussäen, um der Natur zu helfen?
Wenn eine gefährdete Art dort wieder Fuß fassen könnte, aber nur ein bisschen Hilfe braucht, wäre es doch ein Leichtes, ihr dabei zu helfen.

Was darf man und was nicht?

(PS: wieso ist diese Blume z.B. stark gefährdet aber nicht geschützt? : http://floraweb.de/pflanzenarten/artenhome.xsql?suchnr=6215& )
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:38 Uhr  ·  #2
Also ich bin der Meinung das keiner ausser die dementsprechend von den Ämtern beauftragten Gärtner etc. in einem Naturschutzgebiet etwas verändern dürfen. Das gilt sowohl für das entnehmen wie auch für das hinzufügen von Pflanzen.

Grund ist ganz einfach" du bist der Meinung du pflanzt etwas nützliches/schönes in dieses Gebiet und irrst dich, somit besteht die Gefahr der Veränderung. Nichts gegen deinen Wissensstand was pflanzen betrifft aber es geht ja nicht um die Einzelperon in einem Gesetz. Dein Nachbar findet das vielleicht voll klasse das "Autobatterien unter Bäumen stehen"


Ein Weg wäre beim zuständigen Gartenbauamt vorzusprechen.
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:40 Uhr  ·  #3
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/N…schland%29

Zitat:
§ 23 BNatSchG lautet im Wortlaut:

(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.


Edit: Die genauen Regeln für das von dir gefundene Naturschutzgebiet sind in der Regel unterhalb des Naturschutzschildes angebracht Das sieht dann z.B. so aus: http://farm5.static.flickr.com…4fb7a3.jpg
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:48 Uhr  ·  #4
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:54 Uhr  ·  #5
Hier steht nur ein ausgeblichenes Schild (weder das grüne mit dem Adler, noch eine explizite Regeltafel)
dass dies ein Naturschutzgebiet ist und zum Schutz der Tiere (gestern sah ich Rehe) nicht verlassen werden dürfen.
Es ist also eine wild wachsende Landschaft mit einem (scheinbar von Menschen angelegten) "Wasserloch" - weder Teich noch Pfütze - und auf dem Schotterweg kann man einmal drumrum um das Gebiet. Mit dem Fahrrad vielleicht 10 Minuten, einmal drumrum.
Bäume sind ebenfalls nachträglich angepflanzt worden, sie stehen alle ordentlich in Reih und Glied, sowohl die Tannen als auch die (waren es Pappeln??) anderen Bäume.

Gilt sowas auch als Naturschutzgebiet?

Und was ist mit dem Entnehmen von gefährdeten Pflanzen(teilen) wie z.B. Samen, die man zu Hause ansät (z.B. diese flockige Königskerze oder die Schlüsselblume), um sie danach dann zurück zu bringen?
Ist das erlaubt?

Gewisse Sachen von "Naturschutz" verstehe ich einfach nicht. Es ist verboten, einen (verletzten) Vogel wieder gesund zu machen, aber wenn er doch gefährdet ist, sollte man doch alles tun, um ihn wieder gesund zu machen...

Und wenn ich weiß, dass z.B. ein Vogelnest verlassen ist, warum darf man sich dann nicht um die Eierchen kümmern, sodass die Tiere darin wenigstens eine Chance zu leben haben? Bei gefährdeten Arten würde ich es als selbstverständlich empfinden, dass man denen hilft.
Tiger werden seltsamerweise unter Menschenobhut vermehrt. Warum nicht auch andere Tiere, die (stark) gefährdet sind? Oder in diesem Falle Pflanzen?

Ich hab noch nie wen gesehen, der sich um die Blümchen kümmert, die gefährdet sind. Reicht es denn, enfach nen "Gefährdet" Stempel draufzudrücken und weiter nichts zu unternehmen?
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 12:59 Uhr  ·  #6
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 13:15 Uhr  ·  #7
Und wenn es ein Naturschutzgebiet ist, wird sich darum auch gekümmert. In der Regel durch viele ehrenamtliche Helfer von Naturschutzverbänden, Vereinen, etc.

Dieses Kümmern sieht nur vielleicht nicht immer so aus, wie man es sich selber vorstellt.

Aber wenn die Standortbedingungen sich im Laufe der Zeit so ungünstig verändern, dass eine Pflanze dort nicht mehr überlebensfähig ist, sind eventuell auch Massnahmen schon zu spät. Manchmal ist das Leben so hart...

In manchen Ländern der Welt sind es täglich 100 Arten und mehr, die aussterben, viele sogar, bevor man sie richtig entdeckt und ihnen einen Namen gegeben hat... (was nicht heissen soll, dass das Aussterben einer einzelnen Art in Deutschland weniger wichtig/ schwerwiegend ist!!)
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 13:20 Uhr  ·  #8
Hm, ich weiß gar nicht wie das Gebiet heißt...

Ich werd mich jetzt zur Bank machen, Batterien kaufen für die Kamera und dann geh ich Fotos von dem Binsengras machen und eventuell von dem Schild, wenn man überhaupt noch was lesen kann...
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 13:41 Uhr  ·  #9
Ein Naturschutzgebiet ist eben genau das - ein Schutzgebiet, wo nicht jeder tun und lassen darf wie er grad lustig ist. Egal, wie gut es gemeint sein mag. Man hat als Spaziergeher dort nichts zu verändern - und irgendwelche Samen dort einzubringen oder fortzunehmen ist bereits Veränderung. Die Samen sollen sich genau dort aussamen, um die Art (und die Artenvielfalt) zu erhalten.

Ich bin froh, daß es solche Gebiete gibt und sich darum auch gekümmert wird. Wenn Du daran interessiert bist, für den Umweltschutz etwas in Deiner Umgebung zu tun, dann melde Dich dort und biete Deine Hilfe an. Häufig rennt man da offene Türen ein.
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 13:47 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von only_eh
Ein Naturschutzgebiet ist eben genau das - ein Schutzgebiet, wo nicht jeder tun und lassen darf wie er grad lustig ist. Egal, wie gut es gemeint sein mag. Man hat als Spaziergeher dort nichts zu verändern - und irgendwelche Samen dort einzubringen oder fortzunehmen ist bereits Veränderung. Die Samen sollen sich genau dort aussamen, um die Art (und die Artenvielfalt) zu erhalten.


Okay, verstehe ich.

Aber was, wenn ein Naturschützer nichts davon weiß, dass bei Schmidts im Garten nebenan eine Schlüsselblume wächst, die nächste Woche dem Rasenmäher zum Opfer fallen wird?
Nachbarin Krause sieht diese Blume, fragt die Schmidts, ob sie sie haben kann und geht damit los und will ein besseres Plätzchen für sie finden.

Soll sie einen Platz selber suchen oder auf ein Amt latschen und die fragen, wohin mit der Blume?

Oder macht sie sich strafbar, wenn sie die Schlüsselblume ausgräbt, obwohl diese todsicher abgemäht würde und sich vom Gesetz her "genau dort ausbreiten soll" ?

Bzw. darf Frau Schmidt diese Blume überhaupt abmähen?
Oder muss sie einen Naturschützer anrufen, der die Blume "in Schutzhaft nimmt" ?
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 13:56 Uhr  ·  #11
Grab sie aus und pflanze sie in deinen Garten

und ja du machst dich strafbar §§ 324 ff STGB sowie §§ 14 ff Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Grund hierfür ist einfach das DU nicht der Entscheidungsträger bist ( siehe Anlage § 23 BNatSchG)
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 14:01 Uhr  ·  #12
und Frau Schmidt darf in ihrem EIGENEN GARTEN auch geschützte Pflanzen abmähen, da sie dort (zumindest wenn ich richtig informiert bin ) ihr Eigentum sind...

So unverständlich das leider manchmal ist...
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 14:06 Uhr  ·  #13
Resa das sehe ich nicht ganz so wenn du einen Walnußbaum im Garten zu stehen hast darfst du ihn ja auch nicht einfach abholzen wie du willst, da er unter Naturschutz steht. es sei den du bekommst die Freigabe und mußt Ersatzpflanzungen vornehmen
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 14:12 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von Thira

Und was ist mit dem Entnehmen von gefährdeten Pflanzen(teilen) wie z.B. Samen, die man zu Hause ansät (z.B. diese flockige Königskerze oder die Schlüsselblume), um sie danach dann zurück zu bringen?
Ist das erlaubt?


Wenn Du Pflanzenteile / Pflanzen / Samen entnimmst um sie bei Dir daheim anzupflanzen, kann es sein, dass Du damit (ggf. unwissentlich) die Pflanze am Standort schädigst oder ihr die Möglichkeit nimmst, sich dort wo sie steht auszusäen.
Allein die Tatsache, dass die Pflanze da wächst wo sie steht, heißt dass es ihr genau dort gefällt darum musst Du sie dort stehen lassen und ihr die Möglichkeit geben, sich dort weiter zu verbreiten! Es ist egal, ob die Pflanze in einem Naturschutzgebiet steht oder nicht!

Zitat geschrieben von Thira

Ich hab noch nie wen gesehen, der sich um die Blümchen kümmert, die gefährdet sind. Reicht es denn, enfach nen "Gefährdet" Stempel draufzudrücken und weiter nichts zu unternehmen?


Die Pflanzen kümmern sich schon sehr gut um sich selbst, jeder Eingriff kann ein falscher sein. Wenn Du Dich engagieren bist, gibt es weit bessere Wege, als Einzelpflanzen (die dort wo sie wachsen eine neue Population aufbauen könnten wenn sich niemand einmischt) zu "pflegen".

Zum Schlüsselblumenbeispiel: wenn jemand solche Pflanzen privat in seinem Garten hat, sind sie sein Eigentum. Es gibt Schlüsselblumen z.B. in Blumenläden. Die sind von Profis vermehrt und nicht aus der Natur entnommen. Und die brauchen dann auch nicht in ein Naturschutzgebiet umgesiedelt werden, wo Du allein schon durch das Graben eines Lochs andere, unscheinbare, vielleicht noch viel mehr geschützte Pflanzen töten würdest!
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Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

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Gepostet: 08.09.2012 - 14:15 Uhr  ·  #15
Ein Problem ist, dass du natürlich auch Pflanzen zerstörst, wenn du im Naturschutzgebiet eine neue Pflanze einsetzt, und außerdem veränderst du dadurch das natürliche Gleichgewicht. Ein kleines Pflänzchen, das dir vielleicht gar nicht auffällt, wenn du für deine gedachte Schlüsselblume ein Loch gräbst, kann eine extrem seltene Pflanze sein und viel stärker gefährdet als die Schlüsselblume.
Wenn du dich für Naturschutz interessierst, dann solltest du dich an einen Naturschutzverband wenden und dich erst mal genauer informieren. Für Leute, die sich engagieren wollen, gibt es dort immer etwas zu tun, und nebenbei lernt man viel über die natürlichen Zusammenhänge.
Naturschutz bedeutet meist nicht in erster Linie den Schutz einzelner Pflanzen-Individuen, sondern vor allem den Schutz der gefährdeten Standorte, ohne die die gefährdeten Pflanzen auf die Dauer nicht überleben können, selbst wenn man sie noch so gut pflegt. Es ist aus der Sicht der Naturschützer nicht schlimm, wenn jemand eine Schlüsselblume abmäht, denn das übersteht die meist problemlos - sie ist ja an das Leben auf Wiesen angepasst. Schlimmer ist es, wenn auf einer mageren Wiese mit vielen Schlüsselblumen jemand Dünger ausbringt, denn dadurch wird das Gras stark gefördert, und die Schlüsselblumen werden von konkurrierenden Pflanzen überwachsen und erdrückt.
Es ist also durchaus sinnvoll, dass in den Naturschutzgebieten jeglicher Eingriff, der nicht von den Naturschützern für notwendig gehalten wird, verboten ist - und für Laien bedeutet das, dass man dort gar nichts tut, weder etwas entnimmt oder hinzufügt (das kann genau so schlimm sein!) oder die Bedingungen sonstwie verändert.
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