Baugenehmigung erforderlich?

 
Azubi
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Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 07.11.2012 - 00:59 Uhr  ·  #1
Hey! Wir möchten im Garten gerne einen schönen großen Teil anlegen, in dem wir auch Störe halten wollen. Der Teich soll etwa 2 Meter tief und etwa einen Durchmesser von 5 Metern haben und jetzt hat uns unser Nachbar gesagt, dass man für einen Teich dieser Ausmaße eine Genehmigung braucht. stimmt das?
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 07.11.2012 - 07:57 Uhr  ·  #2
Das hängt wohl auch von deinem Bundesland ab in dem du wohnst:
http://www.frischer-windt.de/s…-recht.htm

Zur Sicherheit würde ich immer kurz auf der Gemeinde und/oder dem Bauamt deines Landratsamt oder deiner Stadt anfragen. Die haben da Fachleute sitzen und du bist auf der sicheren Seite.

Ich denke aber, dass es wohl eher unproblematisch geht.

LG Theresa
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 07.11.2012 - 08:11 Uhr  ·  #3
Nachfragen solltest du auf jeden Fall, damit kannst du dir eine Menge Ärger ersparen.
Fragen kostet nix, und ne Baugenehmigung für so einen Teich auch nicht viel.

Es gibt Bundesländer, in denen du keine Genehmigung brauchst, und 2 km weiter hinter der Landesgrenze brauchst du eine.

Ist auf jeden Fall einfacher das vorher abzuklären, bevor du von irgendjemanden nach Fertigstellung des Teiches "angeschissen" wirst und dann auf dich Ärger und Kosten zukommen.
Azubi
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 07.11.2012 - 12:48 Uhr  ·  #4
Hallo und erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde mich heute oder morgen mal schlau machen wie es bei uns ist mit der Genehmigung. Hoffe es wird nicht allzu bürokratisch.
Azubi
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 08.11.2012 - 12:07 Uhr  ·  #5
So, ich habe mal beim örtlichen Bauamt nachgefragt. Es ist wohl recht schwer eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn der Bodengrund über so eine große Fläche verändert wird. Aber wenn wir das Bauvorhaben als "Löschteich" deklarieren, ist es kein Problem, dient ja der Sicherheit. Sehr lustig. Nur ob in einen Löschteich Fische rein dürfen, wusste er auch nicht. Muss nur damit rechnen, dass die Feuerwehr unseren Teich dann leer pumt, wenn unser oder die Häuser in der Nachbarschaft brennen....
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 08.11.2012 - 13:20 Uhr  ·  #6
Hmm, wenn ich mir so manche häusliche Teichlandschaft ansehe ... ich glaube kaum, dass die als Löschteich deklariert wurde.
Und ein Durchmesser von 5 Metern finde ich auch noch nicht soo groß.

Klaro kann die Gemeinde etwas gegen eine Umgestaltung haben, aber auch dein Nachbar könnte Einwände gegen deinen Teich haben, wenn er Gefahren für seine Kinder sieht. Kind könnte ja reinfallen und ertrinken.

Diesbezüglich würde ich mich da viel mehr absichern.

Und noch eine Frage: Meinst du, dass Störe sich in deinem Teich wirklich wohlfühlen???
Pearl Of Green
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 08.11.2012 - 19:58 Uhr  ·  #7
so ein nacktes becken im garten stell ich mir dann nicht so toll vor

http://www.go-stoere.de/gartenteich.html

wenn der teich als löschteich deklariert wird, musst du den sogar zur verfügung stellen, wenn die feuerwehr den braucht, dabei ist es denen völlig egal, ob da fische drin sind oder sonst was anderes, ausserdem sind in den löschteichen von der feuerwehr auch alle arten von getier drin sogar fische
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Re: Baugenehmigung erforderlich?

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Gepostet: 08.11.2012 - 20:12 Uhr  ·  #8
Zitat
aufgrund Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass gem. Ziff. 7 Pkt. 1 des Anhanges zur Nds. Bauordnung die Errichtung von Teichen im Innenbereich bis zu einer maximalen Tiefe von 3,00 m genehmigungsfrei ist. Im Außenbereich darf die maximale genehmigungsfreie Fläche eines Teiches 300 m² nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen"
Hier gefunden: http://www.hobby-gartenteich.de/forum/showthread.php?t=3056
Bauordnungsrechtlich sieht § 7 Abs. 3 Nr. 6 BauVorlVO M-V vor, dass der Lageplan im
Rahmen der vorzulegenden Bauvorlagen auch Leitungen, die zur öffentlichen Versorgung mit
Wasser, Elektrizität, Gas, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, und Rohrleitungen zum Ferntransport von Stoffen, sowie deren Abstände
zur geplanten baulichen Anlage enthalten müssen, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.
Zivilrechtlich ist es für den Bauherrn, den Bauunternehmer, den Architekten oder den planenden Ingenieur notwendig, eine Leitungsnetzauskunft und einen Schachtschein einzuholen, um
Haftungsansprüche zu vermeiden. Aus § 823 BGB folgt eine Verkehrssicherungspflicht für
denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft. Diese Pflicht umfasst sämtliche notwendigen und
zumutbaren Vorkehrungen, um eine Schädigung anderer zu vermeiden. Der notwendige Sorgfaltsmaßstab hat sich an einem umsichtigen und verständigen, in vernünftigem Maße vorsichtigen Menschen zu orientieren. Wenn konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen auf einem privaten Grundstück gegeben sind, besteht eine allgemeine
Pflicht, sich nach diesen Leitungen bei den Energieversorgungsunternehmen zu erkundigen,
da Versorgungsleitungen im Regelfall ohne Mitwirken der kommunalen Bauämter verlegt
und unterhalten werden. In Bezug auf öffentliche Flächen besteht diese Verpflichtung stets.
4
Die Pflicht zur Einholung der notwendigen Informationen erstreckt sich insbesondere auf die
jeweiligen Versorgungsunternehmen, inklusive privater Telekommunikationsunternehmen.
Sind in der näheren Umgebung der geplanten Tiefbauarbeiten Gleise verlegt, muss eine Auskunft bei der Deutschen Bahn eingeholt werden.
5

Aufgrund der enormen Schadenshöhe, die aus der Durchtrennung von Gas- und Starkstromleitungen resultieren kann, sind an die Verpflichtung der Auskunftseinholung strenge Anforderungen zu stellen. Diesbezügliche DIN-Normen („Erdarbeiten“ und „Bauarbeiten“) können
dabei als Richtschnur herangezogen werden.
6

4
BGH, NJW-RR 2006, 674 ff.
5
MüKo BGB/Wagner, 5. Aufl. 2009, § 823 Rn. 479.
6
MüKo BGB/Wagner, 5. Aufl. 2009, § 823 Rn. 479. TRUFFLE
3
Die Auskunftsverpflichtung der Versorgungsunternehmen, die für die I


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